Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 1veröffentlicht 10.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Regionalverband Saarbrücken.
- Hacken und Transport WaldhackschnitzelSaarForst Landesbetrieb · SaarbrückenFrist 04.12.2026
- Wartung der Lüftungs- und Klimasplittanlagen in allen Liegenschaften der SSKStiftung Saarländischer Kulturbesitz · SaarbrückenFrist 30.11.2026
- Video- und Audiodolmetschen für Aufgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) durch saarländische Behörden ab 2027Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (Saarland) · SaarbrückenFrist 26.11.2026
- Reinigungsdientsleitungen INMINM - Leibniz-Institut für Neue Materialien gGmbH · SaarbrückenFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Saarland (21 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66123, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (65 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals für LOS 1:50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung.
Gegenstand nach CPV
- 79120000Patent- und UrheberrechtsberatungHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung. | – | – |
| 3 | Bewertung von Erfindungsmeldungen und IP-Bewertung Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals für LOS 1:Konkreter Bezug (der Zuschlagskriterien) zum zu vergebenden Auftrag: Die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals erfordert als Zuschlagskriterium einen engen Auftragsbezug. Der Auftragsbezug wird in jedem Fall erkannt, wenn auch vertragliche Absicherung der Qualität des Personals getroffen wurde (VK Südbayern, B. v. 30.3.2023 - Az.: 3194.Z3-3_01-22-49). Die Kammer führt hier aus, dass vertraglich sicherstellt sein muss, dass entsprechend bewertetes Personal auch tatsächlich bei der Auftragsdurchführung zum Einsatz kommen und nicht nachträglich durch weniger qualifiziertes Personen ersetzt werden kann. Zuschlagskriterien müssen insoweit gemäß § 127 Abs. 3 GWB und § 43 Abs. 3 UVgO mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Maßgebend für die Beurteilung des Auftragsbezugs ist der Inhalt des Angebotes bzw. der Auftragsgegenstand, das heißt die Leistung, zu der sich der Bieter verpflichtet. Die im Vorfeld festgelegten Zuschlagskriterien stehen mit dem Auftragsgegenstand unmittelbar in Verbindung. Beratungsdienstleistungen im IP- und Immaterialgüterrecht erfordern erhöhte und konkrete Anforderungen an die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals, weil die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann.
- Qualität
- PreisFür die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000,00 EUR Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500,00 EUR Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 EUR x 10 Punkte ./. 10.500 EUR = 9,52 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages für beide LOSE beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um je ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist jeweils mindestens 10 Kalendertage … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages für beide LOSE beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um je ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist jeweils mindestens 10 Kalendertage vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahr durch den AG in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf vier Jahre ab Zuschlagserteilung beschränkt.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1FTLDGQN Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nich … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1FTLDGQN Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main | 4 |
| 3 | Müller, Altmeyer & Partner, Rechtsanwälte, PartGmbB, Saarbrücken | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stuhlsatzenhaus 5, 66123 Saarbrücken
- Website
- cispa.de
- Kontakt
- vergaben@
cispa.de - Auskünfte
- CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbHvergaben@
cispa.de
Bei uns erfasst
- Stromlieferung DO (Beckerturm) 2027 bis 202908.10.2026
- Offenes Verfahren zur Bereitstellung eines Forschungsinformationssystems01.10.2026 · 6 Angebote
- Rahmenvereinbarung "Inhouse-Führungsentwicklungsprogramm für Tenure-Track Faculty"17.09.2026 · 2 Angebote
- Bereitstellung und Implementierung einer Software für Rechtsabteilungen15.09.2026 · 1 Angebot
Mehr von CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
- Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Definition und Weiterentwicklung sowie Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Pflege der Außenanlagen des CISPA-CampusCISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · SaarbrückenFrist 01.12.2026
- Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Definition und Weiterentwicklung sowie Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Müllentsorgung am CISPA-CampusCISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · SaarbrückenFrist 24.11.2026
- Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Definition und Weiterentwicklung sowie Erstellung des Leistungsverzeichnisses für das Facility-Management (Gebäudebetrieb) am CISPA-CampusCISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · SaarbrückenFrist 10.11.2026
Alle 3 offenen Ausschreibungen von CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Turbine und Fischschutz/-abstieg Griesheim: Juristische BegleitungWasserstraßen-Neubauamt AschaffenburgFrist 02.12.2026
- Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbHBundesministerium für Wirtschaft und EnergieFrist 10.11.2026
- Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung für die Erstellung von städtebaulichen VerträgenStadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und VertragsmanagementFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9643ee5e-3334-403b-9cc8-0665ed20832f.