Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung von Monitoren
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 2025_24veröffentlicht 24.01.2025erstmals 24.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Regionalverband Saarbrücken.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66123, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (65 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Preis75 %
- Qualität (Konzept zur Leistungserbringung)25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 21 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monatenan CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 20 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:05 Uhrvor 20 Monaten
- Bindefrist endetvor 18 Monaten56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Rahmenvereinbarung zur Lieferleistung von Monitoren.
Gegenstand nach CPV
- 32323100FarbbildmonitoreHauptgegenstand
- 30231310Flachbildschirme
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 75Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungs-summe gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000,00 EUR Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500,00 EUR Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 EUR x 10 Punkte ./. 10.500 EUR = 9,52 Punkte Detaillierte Informationen zu den Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte den Vergabe unterlagen (die Zeichenbegrenzung der E-Forms lassen an dieser Stelle keine weiteren Informationen in der Bekanntmachung zu).
- Qualität
- Qualität (Konzept zur Leistungserbringung)Gewichtung (Punkte, genau) 25Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird ermittelt durch das wertende Zuschlagskriterium Qualität, welches sich aus den Unterkriterien Qualitätsmanagement, Ständige Lagerhaltung und Lieferkette zusammensetzt. Die Bewertung der weiteren Unterkri-terien wird im Folgenden erläutert. Ziel der Bewertung des Kriteriums Qualität ist es, die Umsetzung der Leistung, und damit die zu erwartende Leistungsqualität des Bieters beurteilen zu können. Bitte beschreiben Sie in freier Form (in Schriftform, Fließtext) Ihre Ausführungen zu nachfolgenden Anforderungen im Konzept. Jedes Konzept wird dabei geprüft auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Anforderungserfüllung. Die Spanne der Bewertungsmatrix reicht von 0 (schlechteste Punktzahl) bis 10 Punkte (beste Punktzahl). Die Punktzahlen aus den drei Wertungen (für beide Monitore) werden entsprechend gemittelt. Bsp: Sehr gutes Konzept für die Qualitätssicherung - 10 Punkte Gutes Konzept für die Ständige Lagerhaltung - 8 Punkte Ausreichendes Konzept für die Lieferkette - 5 Punkte Gemittelte Punktzahl für das Kriterium Qualität: 7,66 Punkte Detaillierte Informationen zu den Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte den Vergabe unterlagen (die Zeichenbegrenzung der E-Forms lassen an dieser Stelle keine weiteren Informationen in der Bekanntmachung zu).
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Der Bewerber / Bieter hat seinem Teilnahmeantrag / Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen. Formular "Eigenerklärung zur Eignung", alternativ Formular EEE. Eines davon ist hinsichtlich Wirtschaftlichkeit / finanzieller Lei … ganz lesenkürzer
Der Bewerber / Bieter hat seinem Teilnahmeantrag / Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen. Formular "Eigenerklärung zur Eignung", alternativ Formular EEE. Eines davon ist hinsichtlich Wirtschaftlichkeit / finanzieller Leistungsfähigkeit vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Optional, falls einschlägig Verpflichtungserklärungen zur Nachunternehmerschaft, Eignungsleihe und Bietergemeinschaft zzgl. Eigenerklärung der Nachunternehmer (optional).- Kriterium
- Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die EEE vollständig auszufüllen und dem Angebot hinzuzufügen.
- Kriterium
Siehe Formular "Eigenerklärung zur Eignung", alternativ Formular EEE. Eines davon ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Optional, falls einschlägig Verpflichtungserklärungen zur Nachunternehmerschaft, Eignungsleihe und Bietergemeinschaft zzgl. Eigenerklärung der Nachunternehmer ( … ganz lesenkürzer
Siehe Formular "Eigenerklärung zur Eignung", alternativ Formular EEE. Eines davon ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Optional, falls einschlägig Verpflichtungserklärungen zur Nachunternehmerschaft, Eignungsleihe und Bietergemeinschaft zzgl. Eigenerklärung der Nachunternehmer (optional). Einzureichende Unterlagen: - Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter die Vereinbarung der Nachunternehmerschaft ist VOM NACHUNTERNEHMER die Eigenklärung zur Eignung für Nachunternehmer vollständig auszufüllen und händisch zu unterschreiben. Der Bieter hat diese Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers seinem Angebot / seiner Bewerbung hinzuzufügen. - Eignungsnachweis durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "vorhandener E-Procurement-Shop" (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot die Verpflichtungserklärung über die Einrichtung eines E-Procurements beizufügen. Auf die Vergabeunterlagen wird entsprechend verwiesen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei Jahren . Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig zweimalig um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei Jahren . Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig zweimalig um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlängerungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. Der Vertrag endet ebenfalls und unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen der Höchstabnahmemenge gemäß den besonderen Vertragsbedingungen.- Optionen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei Jahren . Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig zweimalig um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei Jahren . Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig zweimalig um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlängerungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. Der Vertrag endet ebenfalls und unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen der Höchstabnahmemenge gemäß den besonderen Vertragsbedingungen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 56 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.03.2025, 10:05 Uhr
- Sicherheiten
verlangt: Ergänzend zu den besonderen Bedingungen für den Auftrag, hat der Bieter seinem Angebot das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elek … ganz lesenkürzer
verlangt: Ergänzend zu den besonderen Bedingungen für den Auftrag, hat der Bieter seinem Angebot das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen. Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen. Preisblatt(mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingen beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen). Das Preisblatt wird über das Bietertool separat zur Verfügung gestellt. Der Gesamtangebotspreis ist zwingend auch im Dokument "Angebotsschreiben_633" einzutragen. Konzept Qualitätsmanagement (schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe) als Zuschlagskriterium (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter / Bewerber hat mit seinem Angebot ein Konzept zur Webshop-Anbindung mit Konfigurator (schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe) als Zuschlagskriterium beizufügen. Konzept Ständige Lagerhaltung (schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe) als Zuschlagskriterium (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter / Bewerber hat mit seinem Angebot ein Konzept zur Webshop-Anbindung mit Konfigurator (schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe) als Zuschlagskriterium beizufügen. Konzept Lieferkette(schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe) als Zuschlagskriterium (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter / Bewerber hat mit seinem Angebot ein Konzept zur Webshop-Anbindung mit Konfigurator (schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe) als Zuschlagskriterium beizufügen. beizufügen. Der Bewerber / Bieter hat weiterhin die Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTRGE2PK7 Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nich … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTRGE2PK7 Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog. Genaue Angaben zu den Fristen für die
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stuhlsatzenhaus 5, 66123 Saarbrücken
- Website
- cispa.de
- Kontakt
- vergaben@
cispa.de
Bei uns erfasst
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 04.03.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 04.03.2025 auf 18.03.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3bafef71-f1d0-41e2-93a1-2e36cca7d59d.