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Offenes Verfahren über Extraktionsleistungen bzgl. Erstattungsleistungen

SECURVITA Krankenkasse · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen Intern: X-SEC-2025-0009. Die EU-Bekanntmachung trug die Kennung: OJ S 225/2025 21/11/2025. Die erste Änderungsbekanntmachung die Kennung: OJ S 243/2025 17/12/2025. Die zweite Änderungsbekanntmachung die Kennung: OJ S 245/2025 19/12/2025.veröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
13.02.2026 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20099, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Preis (monatlicher Preis netto, sobald alle in der Leistungsbeschreibung des Vertrags genannten Leistungen erbracht und abgerechnet werden).65 %
  • 35 Prozent Gewichtung in der Gesamtwertung Qualität, hier aus Platzgründen nur verkürzt benannt: 5% Eingangssschnittstelle itsc bei Referenz; 5% Übergabeschnittstelle an atacama / GKV-Suite (Model DEL) bei Referenz; 7,5% Softwareeinsatz; 7,5% eingesetzte Software ist KI-gestützt; 5% Cyber-Versicherung (mit ext. Nachweis); 5% ISO 27001 bei Rechenzentrum (Host der ggf. eingesetzten Software)35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 9 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Extraktion von Daten aus Dokumenten für 7 Erstattungsleistungen der SECURVITA BKK. Übergabe des Extraktionsergebnisses an eine Software.

Beschreibung des Loses

Extraktion von Daten aus Dokumenten bzgl. Antragsleistungen der SECURVITA Krankenkasse

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis (monatlicher Preis netto, sobald alle in der Leistungsbeschreibung des Vertrags genannten Leistungen erbracht und abgerechnet werden).65 %
35 Prozent Gewichtung in der Gesamtwertung Qualität, hier aus Platzgründen nur verkürzt benannt: 5% Eingangssschnittstelle itsc bei Referenz; 5% Übergabeschnittstelle an atacama / GKV-Suite (Model DEL) bei Referenz; 7,5% Softwareeinsatz; 7,5% eingesetzte Software ist KI-gestützt; 5% Cyber-Versicherung (mit ext. Nachweis); 5% ISO 27001 bei Rechenzentrum (Host der ggf. eingesetzten Software)35 %
Preis
Preis (monatlicher Preis netto, sobald alle in der Leistungsbeschreibung des Vertrags genannten Leistungen erbracht und abgerechnet werden).Gewichtung 65 %
Qualität
35 Prozent Gewichtung in der Gesamtwertung Qualität, hier aus Platzgründen nur verkürzt benannt: 5% Eingangssschnittstelle itsc bei Referenz; 5% Übergabeschnittstelle an atacama / GKV-Suite (Model DEL) bei Referenz; 7,5% Softwareeinsatz; 7,5% eingesetzte Software ist KI-gestützt; 5% Cyber-Versicherung (mit ext. Nachweis); 5% ISO 27001 bei Rechenzentrum (Host der ggf. eingesetzten Software)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.02.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und ist unbefristet. Jede Vertragspartei kann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich kündigen. (Ziffer 8 des Vertragstextes der Vergabeunterlagen)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vo … ganz lesen§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
atacama KV Software GmbH & Co. KG, Bremen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
20099 Hamburg
Website
Kontakt
vergabestelle@securvita-bkk.de

Bei uns erfasst

22Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 723 (Datendienste) in Hamburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 54a40684-f28a-4c32-9ae4-c4e754ce0c83.