Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT und Software

Miete und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten

SECURVITA Krankenkasse · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen X-SEC-2024-0006veröffentlicht 19.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 646 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 31 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
320 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre01.06.2025 – 31.05.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20099, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 83 %, Leistung und Qualität 17 %.

  • zu erwartende Stromkosten2 %
  • Bewertungskriterien des Leistungsverzeichnisses10 %
  • Konzepte, z.B. Rollout, Desaster Recovery5 %
  • Preis83 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,5 Punkte
25 % teurer−16,6 Punkte
50 % teurer−27,7 Punkte
100 % teurer−41,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2029
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung (Nutzungsüberlassung), Einrichtung und Wartung von 26 Multifunktionsgeräten (Drucker mit Verwaltungssoftware) für die SECURVITA BKK, davon 25 Geräte Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg und 1 Geräte Würzburg, mit der Option eines Umzugs der Geräte in ein neues Gebäude im Raum Hamburg

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vertrages ist der Austausch der bestehenden Drucksysteme und deren Verwaltungssoftware der SECURVITA BKK in Hamburg, sowie 1 Gerät in Würzburg, insgesamt 26 Geräte, sowie neben der Lieferung (Nutzungsüberlassung) auch die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der neuen Systeme sowie die Versorgung mit und Entsorgung von Verbrauchsmaterialien.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

zu erwartende Stromkosten2 %
Bewertungskriterien des Leistungsverzeichnisses10 %
Konzepte, z.B. Rollout, Desaster Recovery5 %
Preis83 %
Qualität
zu erwartende StromkostenStromkosten aller System in 260 Wochen
Qualität
Bewertungskriterien des LeistungsverzeichnissesZu allg. Anf., Dienstleistung/Service, Umwelt- und Benutzerfreundlichkeit, Geräten, Administration/Systemverwaltung, Umwandlung unixseitiger Drucke in PDF
Qualität
Konzepte, z.B. Rollout, Desaster Recoverysowie Muster Install.-Doku., ob Scansoftware erford., Servicekonzept, Verf. bei Austausch, Rückgabe, Datenblätter,Löschkonzept u.a.
Preis
Zu erwartende Gesamtkosten über 5 Jahre (d.h. einschließlich 1 Jahr Verlängerungsoption)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2029
Verlängerung
Verlängerungsoption um 12 Monate. Die Vertragslaufzeit (zunächst 48 Monate) berechnet sich ab dem 01.06.2025. Die Zeit zwischen Zuschlag und dem 01.06.2025 ist das Einführungsprojekt.
Optionen
Nachmiete einzelner Geräte zu entsprechend erhöhtem Mietpreis nach § 5 des Dienstleistungsvertrags
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern des Bundes. Darlegung Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB (Darlegung Verletzung in Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB). Fristen des § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB für Rügen (nicht bei Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern des Bundes. Darlegung Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB (Darlegung Verletzung in Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB). Fristen des § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB für Rügen (nicht bei Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB für Antrag auf Nachprüfungsverfahren, dass nicht "mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Auftraggeberin ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlag sind nur noch Anträge nach § 135 GWB zulässig. Dort Frist § 135 Abs. 2 GWB. Weitere Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auftragsberatungsstellen der Länder. Einzelzeiten: Gesetzestexte §§ 160, 134, 135 GWB: GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. ... (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die natürlichen Personen, für die die Leistung vorgesehen ist, sind ausschließlich Mitarbeiter des Auftraggebers. Für diese stellt der Auftraggeber die Zugänglichkeit im Rahmen der üblichen Bestimmungen (z.B. SGB IX, Rücksprache im Einzelfall mit Personalabteilung) leistungsübergreifend sicher. - D … ganz lesenDie natürlichen Personen, für die die Leistung vorgesehen ist, sind ausschließlich Mitarbeiter des Auftraggebers. Für diese stellt der Auftraggeber die Zugänglichkeit im Rahmen der üblichen Bestimmungen (z.B. SGB IX, Rücksprache im Einzelfall mit Personalabteilung) leistungsübergreifend sicher. - Die Gewichtung der Zuschlagskriterien ist so zu verstehen, dass die angegebenen Zahlen die Gewichtung in Prozent in der Gesamtwertung sind (2 bedeutet somit 2 von 100).
Hinweis
Es erfolgte keine Aufteilung in Lose. Bei den Zuschlagskriterien war Miete ohne Seitenpreise anzugeben, Seitenpreise waren gesondert anzugeben. Die unverbindliche Schätzung des Auftraggebers ist ein Verbrauch von 211.750 Seiten pro Monat ingesamt über die Geräte aller Leistungsklassen. Die Geräte si … ganz lesenEs erfolgte keine Aufteilung in Lose. Bei den Zuschlagskriterien war Miete ohne Seitenpreise anzugeben, Seitenpreise waren gesondert anzugeben. Die unverbindliche Schätzung des Auftraggebers ist ein Verbrauch von 211.750 Seiten pro Monat ingesamt über die Geräte aller Leistungsklassen. Die Geräte sind in 4 Leistungsklassen aufgeteilt (1 Leistungsklasse Arbeitsplatzdrucker, 3 Leistungsklassen Multifunktionsgeräte). 25 Geräte sind für den Standort Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg, 1 Multifunktionsgerät für einen Standort in Würzburg. Zu Beginn steht das Einführungsprojekt. Betriebsbereitschaft aller Geräte mit der zugehörigen Software ab 01.06.2025. Ein Full-Service-Vertrag gehört zu den Vertragsbedingungen. Option des Umzugs der 25 Hamburger Geräte in ein neues Gebäude. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers bedarf der Zustimmung der SECURVITA BKK. - In unseren Antworten auf Bieterfragen wurde für die 12 Monate der Verlängerungsoption nach 48 Monaten eine Preisanpassungsklausel (für diese 12 Monate) eingeführt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Friedrich Karl Schroeder GmbH & Co. KG, Hamburg1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg
Website
Kontakt
vergabestelle@securvita-bkk.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

52vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (51 Lose mit Angabe)
287.235 €Zuschlagswert im Median
170.701 € – 1,18 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Hamburg (18 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 28.01.2025
  3. BekanntmachungFrist 28.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 08ac469e-e7b7-49cf-84ea-ebfd0c051c20.