Miete und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten
SECURVITA Krankenkasse · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen X-SEC-2024-0006veröffentlicht 19.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 320 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.06.2025 – 31.05.2029
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
- Erbringung von Softwaresupport-, Hardwarewartungs- und sonstigen Dienstleistungen sowie die Lieferung von Softwarelizenzen des Herstellers F5 Networks, Inc.LOTTO Hamburg GmbH · HamburgFrist 03.12.2026
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- Rahmenvertrag über die Beschaffung und den Service von Arista KomponentenDeutsches Elektronen-Synchrotron DESY · HamburgFrist 04.12.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 31 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 320 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.06.2025 – 31.05.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 83 %, Leistung und Qualität 17 %.
- zu erwartende Stromkosten2 %
- Bewertungskriterien des Leistungsverzeichnisses10 %
- Konzepte, z.B. Rollout, Desaster Recovery5 %
- Preis83 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,5 Punkte |
| 25 % teurer | −16,6 Punkte |
| 50 % teurer | −27,7 Punkte |
| 100 % teurer | −41,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.05.2029
- Heute
Beschreibung
Lieferung (Nutzungsüberlassung), Einrichtung und Wartung von 26 Multifunktionsgeräten (Drucker mit Verwaltungssoftware) für die SECURVITA BKK, davon 25 Geräte Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg und 1 Geräte Würzburg, mit der Option eines Umzugs der Geräte in ein neues Gebäude im Raum Hamburg
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Vertrages ist der Austausch der bestehenden Drucksysteme und deren Verwaltungssoftware der SECURVITA BKK in Hamburg, sowie 1 Gerät in Würzburg, insgesamt 26 Geräte, sowie neben der Lieferung (Nutzungsüberlassung) auch die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der neuen Systeme sowie die Versorgung mit und Entsorgung von Verbrauchsmaterialien.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- zu erwartende StromkostenStromkosten aller System in 260 Wochen
- Qualität
- Bewertungskriterien des LeistungsverzeichnissesZu allg. Anf., Dienstleistung/Service, Umwelt- und Benutzerfreundlichkeit, Geräten, Administration/Systemverwaltung, Umwandlung unixseitiger Drucke in PDF
- Qualität
- Konzepte, z.B. Rollout, Desaster Recoverysowie Muster Install.-Doku., ob Scansoftware erford., Servicekonzept, Verf. bei Austausch, Rückgabe, Datenblätter,Löschkonzept u.a.
- Preis
- Zu erwartende Gesamtkosten über 5 Jahre (d.h. einschließlich 1 Jahr Verlängerungsoption)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- Verlängerungsoption um 12 Monate. Die Vertragslaufzeit (zunächst 48 Monate) berechnet sich ab dem 01.06.2025. Die Zeit zwischen Zuschlag und dem 01.06.2025 ist das Einführungsprojekt.
- Optionen
- Nachmiete einzelner Geräte zu entsprechend erhöhtem Mietpreis nach § 5 des Dienstleistungsvertrags
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern des Bundes. Darlegung Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB (Darlegung Verletzung in Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB). Fristen des § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB für Rügen (nicht bei Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern des Bundes. Darlegung Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB (Darlegung Verletzung in Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB). Fristen des § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB für Rügen (nicht bei Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB für Antrag auf Nachprüfungsverfahren, dass nicht "mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Auftraggeberin ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlag sind nur noch Anträge nach § 135 GWB zulässig. Dort Frist § 135 Abs. 2 GWB. Weitere Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auftragsberatungsstellen der Länder. Einzelzeiten: Gesetzestexte §§ 160, 134, 135 GWB: GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. ... (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die natürlichen Personen, für die die Leistung vorgesehen ist, sind ausschließlich Mitarbeiter des Auftraggebers. Für diese stellt der Auftraggeber die Zugänglichkeit im Rahmen der üblichen Bestimmungen (z.B. SGB IX, Rücksprache im Einzelfall mit Personalabteilung) leistungsübergreifend sicher. - D … ganz lesenkürzer
Die natürlichen Personen, für die die Leistung vorgesehen ist, sind ausschließlich Mitarbeiter des Auftraggebers. Für diese stellt der Auftraggeber die Zugänglichkeit im Rahmen der üblichen Bestimmungen (z.B. SGB IX, Rücksprache im Einzelfall mit Personalabteilung) leistungsübergreifend sicher. - Die Gewichtung der Zuschlagskriterien ist so zu verstehen, dass die angegebenen Zahlen die Gewichtung in Prozent in der Gesamtwertung sind (2 bedeutet somit 2 von 100).- Hinweis
Es erfolgte keine Aufteilung in Lose. Bei den Zuschlagskriterien war Miete ohne Seitenpreise anzugeben, Seitenpreise waren gesondert anzugeben. Die unverbindliche Schätzung des Auftraggebers ist ein Verbrauch von 211.750 Seiten pro Monat ingesamt über die Geräte aller Leistungsklassen. Die Geräte si … ganz lesenkürzer
Es erfolgte keine Aufteilung in Lose. Bei den Zuschlagskriterien war Miete ohne Seitenpreise anzugeben, Seitenpreise waren gesondert anzugeben. Die unverbindliche Schätzung des Auftraggebers ist ein Verbrauch von 211.750 Seiten pro Monat ingesamt über die Geräte aller Leistungsklassen. Die Geräte sind in 4 Leistungsklassen aufgeteilt (1 Leistungsklasse Arbeitsplatzdrucker, 3 Leistungsklassen Multifunktionsgeräte). 25 Geräte sind für den Standort Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg, 1 Multifunktionsgerät für einen Standort in Würzburg. Zu Beginn steht das Einführungsprojekt. Betriebsbereitschaft aller Geräte mit der zugehörigen Software ab 01.06.2025. Ein Full-Service-Vertrag gehört zu den Vertragsbedingungen. Option des Umzugs der 25 Hamburger Geräte in ein neues Gebäude. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers bedarf der Zustimmung der SECURVITA BKK. - In unseren Antworten auf Bieterfragen wurde für die 12 Monate der Verlängerungsoption nach 48 Monaten eine Preisanpassungsklausel (für diese 12 Monate) eingeführt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Friedrich Karl Schroeder GmbH & Co. KG, Hamburg | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg
- Kontakt
- vergabestelle@
securvita-bkk.de
Bei uns erfasst
- Offenes Verfahren über Extraktionsleistungen bzgl. Erstattungsleistungen03.03.2026 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Hamburg (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Computacenter AG & Co. oHG3 Zuschläge
- telent GmbH3 Zuschläge
- Arktis IT solutions2 Zuschläge
- CANCOM GmbH2 Zuschläge
- CANCOM Public GmbH2 Zuschläge
- Ergotrading GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 28.01.2025
- BekanntmachungFrist 28.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- PC-MonitoreStadt EberswaldeFrist 16.11.2026
- Massenspeicher-ErweiterungStadt EberswaldeFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 08ac469e-e7b7-49cf-84ea-ebfd0c051c20.