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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen für den Jahresabschluss 2026 (mit Verlängerungsoption bis 2029), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale (Vergabenummer VOEK 211-26)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 211-26veröffentlicht 15.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 173 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.11.2026 – …, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 6 Monaten
  3. Bindefrist endet
    67 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    vor 7 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Wirtschafsprüfungsleistungen

Beschreibung des Loses

Wirtschaftsprüferleistungen für den Jahresabschluss 2026 (mit Verlängerungsoption bis 2029)

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Wertungspreis Das alleinige Wertungskriterium ist der Wertungspreis. Als Wertungspreis wird die Summe der fünf Positionen nach Gewichtung (siehe Anlage B-02_Preisblatt) gewertet. Gewichtungen: Position 1: 20%; Position 2: 65%; Position 3: 5%; Position 4: 5%; Position 5: 5% Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Fahrlässig verursachte Schäden: mindestens 4 Mio. € (pro Schadensfall) Die Auftragnehmerin haftet gemäß Nr. 9 Abs. 2 AAB für fahrlässig verursachte Schäden höchstens bis zu einer Summe in Höhe von 4 Mi … ganz lesenGeforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Fahrlässig verursachte Schäden: mindestens 4 Mio. € (pro Schadensfall) Die Auftragnehmerin haftet gemäß Nr. 9 Abs. 2 AAB für fahrlässig verursachte Schäden höchstens bis zu einer Summe in Höhe von 4 Millionen Euro. Gemäß des in Nr. 9 Abs. 5 der AAB genannten Betrages haftet die Auftragnehmerin höchstens mit einer Summe von 5 Millionen Euro. Die Haftungserweiterungen gelten nicht für Schäden, für die eine Haftungshöchstsumme gesetzlich geregelt ist. Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1) Eigenerklärung über die Leitungserbringung: - Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausg … ganz lesen1) Eigenerklärung über die Leitungserbringung: - Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Personals: 1. Kategorie: Partner/-in/Spezialist/-in (Es ist zwingend eine Person anzugeben.) Der/die benannte Partner/-in/Spezialist/-in muss die nachfolgenden Mindestkriterien erfüllen: * abgeschlossenes Hochschulstudium * Zulassung als Wirtschaftsprüfer/-in * Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer/-in 2. Kategorie: Manager/Managerin (Es ist zwingend eine Person anzugeben.) Der/die benannte Manager/-in muss die nachfolgenden Mindestkriterien erfüllen: * Abgeschlossenes Hochschulstudium * Zulassung als Wirtschaftsprüfer/ -in * Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer/-in 3. Kategorie: Prüfungsleiter/-in (Es ist zwingend eine Person anzugeben, maximal können 2 Personen angegeben werden.) Der/die benannte Prüfungsleiter/in muss die nachfolgenden Mindestkriterien erfüllen: * Abgeschlossenes Hochschulstudium * Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Prüfungsleiter/in 4. Kategorie: Prüfungsassistent/-in (Es sind zwingend mindestens 5 Personen anzugeben.) Die benannten Prüfungsassistenten/-innen müssen jeweils die nachfolgenden Mindestkriterien erfüllen: * Abgeschlossenes Hochschulstudium * Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Prüfungsassistent/in 2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart 3) Angaben zu den Referenzen: Benennung von mindestens 4 vergleichbaren Referenzen gemäß der jeweils genannten Leistungsart und Anforderung von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im inhaltlichen, technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter ggf. aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen weiter zu erläutern. Referenz Nr. 1 und Nr. 2: Nachweis von umfänglicher und inhaltlich vergleichbarer Erfahrung in der Jahresabschlussprüfung von immobilienwirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen, analog großer Kapitalgesellschaften gem. § 264 HGB, in Form der Angabe zweier Referenzen als Eigenerklärungen, welche nicht älter als 3 Jahre sind. Referenz Nr. 3: Nachweis von umfänglicher und inhaltlich vergleichbarer Erfahrung in der Prüfung von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten nebst der Immobilienbewertung in Form der Angabe einer Referenz als Eigenerklärung, welche nicht älter als 3 Jahre ist. Referenz Nr. 4: Nachweis von Erfahrung in der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach CSRD-Standard von großen Kapitalgesellschaften mit Immobilienbestand (Wohn- und/oder Gewerbeimmobilien) in Form der Angabe einer Referenz als Eigenerklärung, welche nicht älter als 3 Jahre ist. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen: - Name des Auftraggebers, - Bilanzsumme des Referenzgebers, - Umsatzerlöse des Referenzgebers, - Mitarbeiterzahl des Referenz …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Die Bestellung der Auftragnehmerin zum Jahresabschlussprüfer erfolgt für Folgeprüfungen für jedes Geschäftsjahr durch die Auftraggeberin neu. Es ist jeweils eine neue Beauftragung erforderlich. Für den Fall einer erneuten Bestellung zum Abschlussprüfer erklärt die Auftragnehmerin bereits die vereinb … ganz lesenDie Bestellung der Auftragnehmerin zum Jahresabschlussprüfer erfolgt für Folgeprüfungen für jedes Geschäftsjahr durch die Auftraggeberin neu. Es ist jeweils eine neue Beauftragung erforderlich. Für den Fall einer erneuten Bestellung zum Abschlussprüfer erklärt die Auftragnehmerin bereits die vereinbarten Stundensätze auch für die Folgeprüfungen für sich als verbindlich. Ist die Auftragnehmerin bereits in fünf aufeinander folgenden Jahren mit der Abschlussprüfung beauftragt worden, kann ihre erneute Bestellung (ab dem sechsten Prüfungsjahr) nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die bei der Auftragnehmerin verantwortlichen Personen, die bisher das Testat als verantwortliche Wirtschaftsprüfer unterzeichnet haben, wechseln (interne Rotation). Auf Grundlage dieser Verständigung erfolgt mit der Bestellung der Auftragnehmerin für die Folgeprüfung eine erneute Auftragsvergabe. Die Beauftragung endet spätestens nach Erstellung des Jahresabschlusses 2029. Für die in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelaufträge gelten die vertraglichen Bestimmungen der Verfahrensunterlagen bis zur Erfüllung sämtlicher Leistungen aus dem beauftragten Einzelauftrag fort.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
67 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden keine angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 07.05.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. 4) Die Rahmenvereinbarung endet auch vor dem Erreichen ihrer maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmenge erreicht wurde. Die Höchstabrufmenge sind vier vollständig abgeschlossene Jahresabschlussprüfungen. 5) Sicherheitsüberprüfung Da die Auftraggeberin u.a. für diverse sicherheitsrelevante Bedarfsträger Liegenschaften verwaltet, die dem Geheimschutz unterliegen bzw. auch sicherheitsrelevante Baumaßnahmen durchführt, ist es in Teilbereichen der ausgeschriebenen Leistung für die vom Wirtschaftsprüfer eingesetzten Mitarbeiter erforderlich, sich einer Sicherheitsüberprüfung gemäß dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) zu unterziehen, und zwar der erweiterten Sicherheitsprüfung gem. § 9 SÜG (sog. Ü2). Eine solche Überprüfung dauert in der Regel ca. 6 Monate. Die Auftragnehmerin stimmt mit Vertragsschluss einer derartigen Sicherheitsüberprüfung für mindestens zwei geeignete Mitarbeiter zu. Sie wird der Auftraggeberin unverzüglich nach Vertragsschluss die jeweiligen Mitarbeiter namentlich benennen und deren Anschriften mitteilen. Das Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung obliegt der Auftraggeberin. Die Auftragnehmerin hat bei der Festlegung ihrer Prüfungsplanung/-strategie zu berücksichtigen, dass zur Sicherung des staatlichen Geheimschutzes der einzelne für sie tätige Mitarbeiter nicht mehr Kenntnis über sicherheitsrelevante Dinge erlangen darf als die mit den betroffenen Liegenschaften betrauten Beschäftigten der Auftraggeberin oder deren Nutzer. Das bedeutet konkret, dass die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer Dienstleistung möglicherweise mehrere sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter einsetzen muss, die in jeweils unterschiedlichen Bereichen tätig werden. Die Auftragnehmerin verpflicht …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
247.405 €Zuschlagswert im Median
225.583 € – 571.243 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c060a7e5-b30b-4594-a082-b1381ba6a926.