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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 149091 BAMF Außenstelle Schweinfurt, Connstraße 2 in 97464 Niederwerrn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 206-23veröffentlicht 03.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 977 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (8 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 21 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

I. Grundleistungen: a) Objektleitung, b) Stationärer Sicherheitsdienst, II. Bedarfsleistung: a) Objektleitung, b) Stationärer Sicherheitsdienst.

Beschreibung des Loses

I. Grundleistungen: a) Objektleitung; Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten gem. Pkt. 4.2 der LB beschäftigt. Die Objektleitung erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr, telefonisch erreichbar. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von zwei Stunden vor Ort einzufinden. Aufgaben der Objektleitung (Auszug aus LB) sind: Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung, Teilnahme am quartalsweisen Jour-Fixe (Ø 1 Stunde pro Termin), Organisation, Planung und Kontrolle des störungsfreien Betriebsablaufes, Erkennen und korrigieren von Abweichungen in der Auftragserfüllung, Management von Not- und Sondersituationen, verantwortlich für die Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards der zu erbringenden Leistung, Koordinierung, Anleitung, Führung und Kontrolle der eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden des AN. b) Stationärer Sicherheitsdienst; Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort: in Mehrfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), zu folgenden Zeiten: Zweifachbesetzung in der Zeit von 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr, Dreifachbesetzung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr, Vierfachbesetzung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Dreifachbesetzung in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Einfachbesetzung in der Zeit von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In der Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für die Kontrollen im Eingangsbereich mindestens eine weibliche Mitarbeiterin einzusetzen, um auf kulturkreisbezogenes Klientel Rücksicht zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen wie z. B. Krankheit, kann davon vorübergehend abgewichen werden. Zu den Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes gehören insbesondere (Auszug aus LB): Führen eines Wachbuches, Führen eines Besucherbuches, Kontrolle des Zutritts zum Gebäude, Kontrolle der Besucher / Mitarbeitenden von Fremdunternehmen, Körperkontrollen am Eingang mit Handmetalldetektoren (Geräte werden durch AN bereitgestellt) zw. 06:00 Uhr-18:00 Uhr, minimal erforderlich ist eine Doppelbesetzung an Sicherheitsdienst mit einem männlich und einer weiblichen Mitarbeitenden (siehe Pkt. 5.3 der LB), Ausgabe und Annahme von Besucherausweisen, Einweisung der Mitarbeitenden von Fremdunternehmen (verbal, räumlich), Überwachung durch die Videoanlage (siehe Pkt. 5.2 der LB), Kontrolle und Bedienung von sicherheitstechnischen Steuerungs-, Überwachungs- und Meldeanlagen. Zusätzlich zu den aufgeführten Aufgaben sind durch die MA des stationären Sicherheitsdienstes in Einfachbesetzung regelmäßige Kontrollgänge im Objekt abzulaufen. Die Kontrollen sind in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr jeweils einmal je Stunde durchzuführen. Die Schlusskontrolle erfolgt nicht vor 19:30 Uhr. Für den Schlusskontrollgang ist eine Dauer von rund 30 Minuten vorgesehen. Aufgaben während der Kontrollgänge (Auszug aus LB): Kontrollgänge innerhalb und außerhalb der Objekte /Gebäude in regelmäßigen Abständen, Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen, Notausgängen, Toren und Zäunen, Kontrolle der gesamten Objekteinfriedung (Zaun) auf Öffnungen oder Auffälligkeiten, Einleitung von Maßnahmen bei Brand, Einbruch oder technischen Störungen. II. Bedarfsleistung: a) Objektleitung: Die Objektleitung muss für die AG auf Aufforderung vor Ort zur Verfügung stehen und/oder an Jour Fixe Terminen oder zusätzlichen Besprechungen teilnehmen. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 120 Minuten vor Ort einzufinden. b) Stationärer Sicherheitsdienst; Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen aufgrund von besonderen Veranstaltungen kommen, die es erfordern, dass eine Pforte temporär anders besetzt sein muss. Zudem kann ein zusätzlicher Personalbedarf auch durch den Bedarf der Begleitung von z. B. Handwerkern entstehen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis wird die Summe der Einmal- und jährlichen Grundleistungen einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Personalanforderungen Das vom AN bei Auftragsdurchführung eingesetzte Personal muss insbesondere folgende Vorausset-zungen erfüllen: - körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet, - zuverlässig im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, - ein gepflegtes ä … ganz lesenPersonalanforderungen Das vom AN bei Auftragsdurchführung eingesetzte Personal muss insbesondere folgende Vorausset-zungen erfüllen: - körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet, - zuverlässig im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, - ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzen, - Alter: ab 18 Jahre. Geforderte Qualifikation der Objektleitung - berufliche Qualifikation: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleich-/höherwertig, - Mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen als Objektleitung bei der Bewachung vergleichbarer Objekte, - soweit die vorgesehene Objektleitung die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, - Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word). Geforderte Qualifikation des Stationären Sicherheitsdienstes - berufliche Qualifikation: Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder gleich-/höherwertig, - Mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen im stationären Sicherheitsdienst bei der Bewachung vergleichbarer Objekte, - soweit das vorgesehene Personal im stationären Sicherheitsdienst die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B-2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, - Qualifikation zum Ersthelfer - die Qualifikation darf nicht älter als zwei Jahre sein. Im Leistungszeitraum ist vom AN dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal seine Qualifikation zum Ersthelfer behält und die erforderlichen Aus-/Fortbildungen besucht und dies der AG nachweist, - Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (gem. § 10 ArbSchG und ASR A 2.2) - die Qualifikation darf nicht älter als fünf Jahre sein. Im Leistungszeitraum ist vom AN Sorge zu tragen, dass das Sicherheitspersonal ihre Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer behalten und die erforderlichen Aus-/Fortbildungen besuchen und dies der AG nachweisen, - Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word).
Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Prüfung und Wertung der Angebote Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sic …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

124vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (168 Lose mit Angabe)
2,95 Mio. €Zuschlagswert im Median
778.349 € – 6,72 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8bc2e81-a678-402a-a345-75abec6f4844.