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vergebenEU-weitBauPlanung

Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin Logistik operativ

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 692-25veröffentlicht 04.11.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 79 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Bau in Nordrhein-Westfalen (794 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
69 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) Columbiadamm 1-7c, Platz der Luftbrücke 1-3, Mehringdamm 129 und Schwiebusser Straße 129a-d in 12101 Berlin liegt im Stadtbezirk Tempelhof. Das Gesamtgebäude besteht aus elf miteinander verbundenen Bauteilen. Alle Bauteile verfügen über vier oberirdische Geschosse, ein nicht ausgebautes Dachgeschoss sowie ein bis teilw. zwei Untergeschoss(e). Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke wurde als Verwaltungskomplex zusammen mit dem benachbarten Flughafen Tempelhof nach den Plänen von Ernst Sagebiel für das Reichsluftfahrtministerium als sogenannter „Sonderbau“ in vier Bauabschnitten errichtet. Die Gebäude bilden ein Halbrund um den heute als „Platz der Luftbrücke“ bezeichneten Platz, der den Knotenpunkt der Ost-West- und Nord-Süd-Magistralen von Berlin bildet. Die Bauzeit des Behördenzentrums erstreckt sich ursprünglich auf die Jahre 1937 bis 1944. Nach 1945 wurden umfassende Reparaturen von Kriegsschäden, u.a. an Dächer und Fassaden durchgeführt. Die Bauteile VIII, IX und X wurden um 1955 einem umfassenden Neuaufbau unterzogen. Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) steht unter Denkmalschutz und ist in die Denkmalliste Berlin, eingetragen (Eintragung am 06.04.1995, OBJ-Dok.-Nr. 09055092, Liste Tempelhof-Schöneberg).

Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) wird im Rahmen einer umfassenden konstruktiven, anlagenseitigen, energetischen und nutzungsspezifischen Grundinstandsetzung saniert.

Bestandteil der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten ist die übergeordnete Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik für den sicheren und koordinierten Betrieb der Baustelle. Folgende Leistungen sind auszuführen:

- Baufeldmanagement und -logistik = Zuteilung der Flächen an die jeweiligen AN = Management der Anlieferung

- Herstellung Bauzaun, temporäre Verschlüsse, Bauschließanlage = Überwachung der Verschlüsse = Anpassungen auf die wechselnden Belange der Baustelle

- Zutrittsmanagement = Betreiben von Drehkreuzen und Ausstellen von Baustellenausweisen

- Überwachung der Baustellensicherheit = Wachschutz in Teilabschnitten des Projektes = Betreiben einer Videoüberwachung

- Herstellung und Betrieb von Bauheizungen - Bereitstellung von Bauwasseranschlüssen - Herstellung und Betreiben der Baustraßen, Lagerflächen, Verkehrswege, einschl. Rampenanlagen und Podesten einschl. Reinigung und Winterdienst - Herstellung von temporären Schutzvorrichtungen und Bauverschlüssen - Bereitstellung und Unterhaltung einer Containeranlage für die Objektüberwachung des AG - Containerstellung für die jeweiligen Auftragnehmer der Baustelle als Betreibermodell - Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen

Umfang / Mengen: - ca. 37.151 m² Grundstücksfläche - ca. 13.006 m² bebaute Fläche - 11 Bauteile; 6 Bauabschnitte - Grundinstandsetzung während Nutzung des Gebäudekomplexes

Die Ausführung erfolgt entsprechend der Darstellung in den beiliegenden zeichnerischen Unterlagen der sonstigen Anlagen und detaillierten Angaben aus dem Leistungsverzeichnis. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist während der Baumaßnahme im Nutzungsbetrieb.

Voraussichtliche Bauzeit: 2026-2032

Der Auftrag enthält Bau- und Dienstleistungen. Für die Bauleistungen gelten die Bestimmungen der VOB/B. Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B. Als Erfolg wird die mangelfreie Errichtung und betriebsbereite Übergabe der Einrichtungen geschuldet. Für die Dienstleistungen gelten die Bestimmungen der VOL/B. Da es sich hierbei um ein Dauerschuldverhältnis handelt, findet eine förmliche Abnahme im Sinne der VOB/B nicht statt. Die Leistung gilt als erbracht, wenn sie über den vereinbarten Zeitraum ordnungsgemäß durchgeführt wurde, siehe Anlage "WBV_Vertrag_VE0702" in den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
1. PreisMaßgebend für den Zuschlag ist ausschließlich die Angebotsendsumme (Wertungssumme brutto) aus der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingung.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
69 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen werden in Abschnitten je nach Baufortschritt und Notwendigkeit in Teilleistungen ausgeführt. Der Leistungsbeginn erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B), voraussichtlich unmi … ganz lesenDie im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen werden in Abschnitten je nach Baufortschritt und Notwendigkeit in Teilleistungen ausgeführt. Der Leistungsbeginn erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B), voraussichtlich unmittelbar nach Auftragserteilung. Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind auf Abruf der Objektüberwachung des AG auszuführen. Für alle Teilleistungen gelten Abrufzeiten von 3 Werktagen als vereinbart, für Winterbaumaßnahmen und für Reparaturen und Änderungen ohne Material mit Bestellzeiten 1 Werktag.ers ist ein Detailterminplan durch den Auftragnehmer zu erstellen.Die Ausführung der Leistungen des AN orientieren sich an dem jeweiligen Ausführungszeitraum der Maßnahmen. Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Bauzeitenplan als verknüpften Balkenplan mit Angabe aller Aktivitäten, Meilensteine für sämtliche Leistungen im Rahmen dieser Vergabeeinheit zu erstellen und als mpp- und pdf-Datei innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung zu überreichen. Voraussichtliche Bauzeit: 2026-2032. Die Option kommt im Falle der Änderung im zeitlichen Ablauf der prognostizierten Bauablaufplanung zum Tragen (§ 22 VOB/A EU Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit), Die angegebene Laufzeit ist demnach nicht verbindlich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, Leistungsbeschreibung, die Anlagen und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, Leistungsbeschreibung, die Anlagen und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotssch … ganz lesen(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck VHB 234 "Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen. (3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. (4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, sind nicht zugelassen, weil sie nicht die Anforderung der Verschlüsselung erfüllen. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen. (5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin zur Frist des Eingangs der Angebote vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. .NICHT nachgefordert werden: das Leistungverzeichnis mit den Preisangaben sowie die Anlage "WBV_Lohngleitklausel_VE0702". Wird die ausgefüllte Anlage "WBV_Lohngleitklausel_VE0702" nicht mit dem Angebot eingereicht, gelten die Angebotspreise als Festpreise. (6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren. (7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 23.07.2026. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. (8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tar …
Hinweis
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotssch … ganz lesen(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck VHB 234 "Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen. (3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. (4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, sind nicht zugelassen, weil sie nicht die Anforderung der Verschlüsselung erfüllen. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen. (5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin zur Frist des Eingangs der Angebote vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. .NICHT nachgefordert werden: das Leistungverzeichnis mit den Preisangaben sowie die Anlage "WBV_Lohngleitklausel_VE0702". Wird die ausgefüllte Anlage "WBV_Lohngleitklausel_VE0702" nicht mit dem Angebot eingereicht, gelten die Angebotspreise als Festpreise. (6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren. (7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 23.07.2026. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. (8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher ta …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.068vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (488 Lose mit Angabe)
417.797 €Zuschlagswert im Median
150.828 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 322 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.07.2026 auf 06.08.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 29.07.2026
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.08.2026 auf 20.08.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 05.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f2e1f87-cf57-4f47-be16-acba773331a8.