Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen - Dachsanierung Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Gewerbeliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 214-24
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 214-24veröffentlicht 30.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie Bauprojekte für die Liegenschaften von obersten Bundesbehörden und Bundesoberbehörden im Stadtgebiet von Bonn, Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI, für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7.1 (Feuerlöschgeräte und- anlagen) und 8, LPH 1-9 Grundleistungen und besondere LeistungenBundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung · BonnFrist 01.12.2026
- Generalplanungsleistung für Bestandswohnimmobilien OSWO, SDWO, WEWO (Vergabenummer VOEK 394-26)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 23.11.2026
- Dynamisches Beschaffungssystem Planungsleistungen Prüfung, Optimierung und Dekarbonisierung von Wärmeversorgungsanlagen (VOEK 127-25)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts · BonnFrist 31.12.2030
- Dynamisches Beschaffungssystem "Planungsleistungen Beleuchtungsumrüstung"Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts · BonnFrist 01.12.2028
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 11 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53119., Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam verfügt über diverse Gebäude, deren Dächer zu sanieren bzw. instand zu setzen sind. Hierbei handelt es sich vorrangig um Hallen und Lagergebäude. Die Sanierung erfolgt in den meisten Fällen in Vorbereitung zur Vermietung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Die PV-Anlagen haben die zukünftigen Mieter in Eigenleistung auf den Dächern zu errichten und sind somit kein Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Die Planungsobjekte, die für die Sanierung vorgesehen sind, befinden sich im Raum Brandenburg, insbesondere in den Landkreisen Dahme-Spreewald (LDS), Oder-Spree (LOS) und Märkisch-Oderland (MOL). Die überwiegende Anzahl der Objekte sind in der nicht abschließenden Gebäudeliste (s. Anlage Gebäudeliste) abgebildet. Im Gesamten handelt es sich bei den Objekten in der Gebäudeliste schwerpunktmäßig um zwei zu kategorisierende Cluster: Zum einen um die Leichtbauhallen mit Satteldach und zum anderen um Massivbau inklusive der Plattenbauten. Vorzufinden sind außerdem vorrangig sog. G18-Hallen mit Wellasbestdächern und Flachdächer mit einer bituminösen Dachhaut. Bei G18-Hallen handelt es sich um Objekte, die ihrem originären Nutzungszweck nach Garagen sind und zum Abstellen von 40-60 PKW dienen. Diese Gebäude sind fensterlos und unbeheizt; sie dienen dem-nach nicht dem ständigen Aufenthalt von Personen. Darüber hinaus können in den gesonderten Abrufverträgen noch weitere Objekte hinzukommen, jedoch wird sich die Anzahl der zusätzlichen Objekte, die über die beigefügte Gebäudeliste hinausgehen, um höchstens 30 % erhöhen (Höchstmenge). Für die Sanierung der Dächer wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, an den Planungsleistungen im Gesamten vergeben werden sollen, die zum einen die Gebäudeplanung und zum anderen die Tragwerksplanung beinhalten. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt ohne Optionen 2 Jahre und im Falle der optionalen Verlängerungen max. 4 Jahre. Der Beginn der Ausführungsleistungen ist für das Jahr 2025 geplant. Die Planungsleistungen sollen vor dem Hintergrund durchgeführt werden, dass die Objekte zukünftig wieder der Nutzung zugeführt werden können. Dies ist aktuell insbesondere aus den folgenden Gesichtspunkten unmöglich:
Einerseits ist die zuverlässige Standsicherheit aufgrund der veralteten Stahlkonstruktion nicht mehr gewährleistet. Zusätzlich sind nahezu alle zu sanierenden Dächern asbestbelastet. Daher sind einige der Dächer vollständig zu ersetzen. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen sollen die neuen Dächer zudem so ausgebaut werden, dass ein zukünftiges Anbringen von Solaranlagen möglich wird.
In Vorbereitung auf die Sanierungsmaßnahmen der einzelnen Dächer ist folglich die Tragfähigkeit der Dächer bzw. die Standsicherheit der Tragkonstruktionen unter zwei verschiedenen Aspekten zu prüfen: Zu erörtern ist, inwieweit die bisherige Struktur des Baus den Einbau von Photovoltaikanlagen zuzulassen bzw. inwieweit die statische Infrastruktur entsprechend zu verbessern und anzupassen ist. Darüber hinaus sind in die Planung die Standsicherheit des jeweiligen Gebäudes und die Traglast des jeweiligen Daches hinsichtlich der nächsten 20 Jahre unter Berücksichtigung der regelmäßigen In-standhaltung durch die Eigentümerin miteinzubeziehen. Dies gilt es auch zu prüfen, wenn ein Dach ausschließlich saniert werden soll. Bei der Sanierung ist darüber hinaus die mögliche Rückbauplanung von Dächern sowie die Arbeit mit konterminierten Materialien zu berücksichtigen. Es fallen ca. 80% des Gesamtvolumens des Rahmenvertrages auf die statischen Voruntersuchungen und die restlichen 20% auf die Ertüchtigung des Tragwerkes einzelner Gebäude. Im Rahmen der statischen Voruntersuchung der jeweiligen Dächer können sich Ertüchtigungsmaßnahmen ergeben.
Beschreibung des Loses
Die Leistungen des Auftragnehmers hinsichtlich des Leistungsbildes Planungsleistungen Dachsanierung werden in folgende optionale Leistungsstufen und Leistungsphasen gestaffelt, wobei die zu erbringenden Leistungen jeweils nur einzelne Teilleistungen der Leistungsphasen umfassen werden Leistungsstufe 1: • Leistungsphase 2 (Vorplanung) • Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) • Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) Leistungsstufe 2 • Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) Leistungsstufe 3: • Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) • Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) Leistungsstufe 4: • Leistungsphase 8 (Objektüberwachung/Bauüberwachung und Dokumentation) Leistungsstufe 5: • Leistungsphase 9 (Objektbetreuung)
Die Leistungen des Auftragnehmers hinsichtlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung werden in folgende optionale Leistungsstufen und Leistungsphasen gestaffelt, wobei die zu erbringenden Leistungen jeweils nur einzelne Teilleistungen der Leistungsphasen umfassen werden: Leistungsstufe 1: • Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) • Leistungsphasen 2 (Vorplanung) • Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) • Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) Leistungsstufe 2 • Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) Leistungsstufe 3: • Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
Die konkret notwendigen Leistungen der Leistungsphasen werden bei den einzelnen Leistungsabrufen konkretisiert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der Optionen und Abruf von Leistungen besteht nicht.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- - Vergütung Leistung Objektplanung - Vergütung Leistung Tragwerksplanung - Mitarbeiter (Aufwandsbezogene Vergütung) Das Zuschlagskriterium „Preis“ nimmt 60 Prozent der Gesamtwertung ein. Der jeweils niedrigste Zuschlag bzw. die jeweils niedrigsten Stundensätze erhalten 10 Punkte. Für die nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: (2fach Lineare Interpolation) "Punktzahl Bieter = " (("2" *"Niedrigster Preis - Preis Bieter" )/"Niedrigster Preis" ) *10 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem doppelten der jeweiligen niedrigsten Preiskomponente. Alle Angebotspreiskomponenten darüber erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preiskomponenten erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Ergebnisse werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Anschließend wird die Auftraggeberin die jeweiligen Punktzahlen gemäß der oben dargestellten Wertungstabelle gewichten.
- Qualität
- - Leistungserbringungskonzept - Beantwortung Fragen Bietergespräch 1. Das Zuschlagskriterium „Qualität“ nimmt insgesamt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. Dazu im Einzelnen: Leistungserbringungskonzept Hinweis zur Erstellung: Für dieses Zuschlagskriterium wird vom Bieter erwartet, dass ein Leistungserbringungskonzept erstellt und eingereicht wird, welches fünf DIN A4 Seiten nicht überschreiten darf. Das Leistungserbringungskonzept soll auf folgende Aspekte eingehen: • Darlegung Referenzerfahrung der jeweils zentral verantwortlichen und auch planenden Person für die Planungsleistungen Dachsanierung und Tragwerksplanung • Erstellung eines Terminplans gemäß der Gebäudeliste für die benannten Objekte anhand dessen die zeitliche Abfolge bis zur Erreichung der LPH 6b) ersichtlich ist inklusive der Darstellung der Herangehensweise der Planung bis zur LPH 6b). • Darstellung der Zusammenarbeit mit den konkret zuständigen Behörden, auch bezüglich der Abfallentsorgung • Darstellung konkreter inhaltlicher Herangehensweise bei der Planung der Dachsanierung für ein konkretes Objekt und Identifizierung der heranzuziehenden Positionen der Grundleistungen bis zur Fertigstellung der Planung bis LPH 6b), auch unter Berücksichtigung der Erbringung und Integration der Tragwerksplanungsleistungen. Hinweis zur Wertung: • Die Wertung erfolgt laut Bewertungsmatrix (siehe Anlage Angebotsaufforderung), dort unter Leistungserbringungskonzept der Wertungstabelle. • Die Wertung erfolgt in einer Gesamtschau der vom Bieter eingereichten schriftlichen Ausführung zu den Aspekten im Leistungserbringungskonzept. • Bei der Wertung übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor. Dabei verwendet wird die Punkteskala Beantwortung Fragen Bietergespräch Hinweis zur Beantwortung: • Der Bieter hat Fragen zu beantworten, die ihm im Bietergespräch unmittelbar gestellt werden (Ad Hoc-Fragen). • Es ist zwingend erforderlich, dass die Beantwortung der Fragen, durch die Person erfolgt, welche jeweils im Leistungskonzept als zentral verantwortliche Person für die Planungsleistungen Dachsanierung und Tragwerksplanung genannt wird. • Die Beantwortung der Fragen wird zur späteren Auswertung aufgezeichnet. Hinweis zur Wertung: • Die Wertung erfolgt unter Bewertungsmatrix (siehe Anlage Angebotsaufforderung), dort unter Beantwortung Fragen Bietergespräch der Wertungstabelle. • Bewertet wird dabei die Art und Weise sowie die inhaltliche Ausführung der Beantwortung der Fragen. • Bei der Wertung übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor. Beurteilung der Angaben zu den Zuschlagskriterien Bei der Bewertung der qualitätsbezogenen Kriterien übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlagen vor. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden: Punkteskala: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt) 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt) 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich geringfügigen Defiziten und Schwächen erfüllt) 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitrechenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt) 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt) 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwar …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt ohne Optionen 2 Jahre und im Falle der optionalen Verlängerungen max. 4 Jahre. Der Beginn der Ausführungsleistungen ist für das Jahr 2025 geplant.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertrags-schlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Informati-on über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auf-traggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ § 135 Abs. 1 GWB: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“ § 160 GWB: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| RTW Generalplanungsgesellschaft mbH, Berlin | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ellerstraße 56, 53119. Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 40d9e3e8-e6eb-4ef4-a6bc-287264a596fd.