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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen für die technische Begleitung bei der Umsetzung von PV-Anlagen in gesamten Bundesgebiet, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, ZEFM (Vergabenummer VOEK 373-25 (Lose 1, 3, 5-7))

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 373-25 (Lose 1, 3, 5-7)veröffentlicht 18.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 187 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • 1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) 1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) 1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3)50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) Eigentümerin der Bundesliegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und unterstützt nach § 1 Abs. 1a BImAG die Umsetzung ökologischer Ziele des Bundes. Vor diesem Hintergrund plant die BImA die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bundesweit identifizierten, potenziell geeigneten Gebäuden sowie optional die Integration von Batteriespeichersystemen. Bis zum 01.10.2024 wurden rund 1.087 Gebäude als grundsätzlich geeignet identifiziert. Ziel ist die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme geeigneter Anlagen bis Ende 2030 einschließlich technischer Betriebsführung und Wartung.

Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor.

Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen.

Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt: Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM) Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM) Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM) Los 4: Baden-Württemberg (FRFM) Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM) Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM) Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM) Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Region Berlin, Brandenburg

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) Eigentümerin der Bundesliegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und unterstützt nach § 1 Abs. 1a BImAG die Umsetzung ökologischer Ziele des Bundes. Vor diesem Hintergrund plant die BImA die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bundesweit identifizierten, potenziell geeigneten Gebäuden sowie optional die Integration von Batteriespeichersystemen. Bis zum 01.10.2024 wurden rund 1.087 Gebäude als grundsätzlich geeignet identifiziert. Ziel ist die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme geeigneter Anlagen bis Ende 2030 einschließlich technischer Betriebsführung und Wartung. Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor. Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen. Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt: Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM) Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM) Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM) Los 4: Baden-Württemberg (FRFM) Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM) Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM) Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM) Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.

––
2
Region Sachsen, Thüringen

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) Eigentümerin der Bundesliegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und unterstützt nach § 1 Abs. 1a BImAG die Umsetzung ökologischer Ziele des Bundes. Vor diesem Hintergrund plant die BImA die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bundesweit identifizierten, potenziell geeigneten Gebäuden sowie optional die Integration von Batteriespeichersystemen. Bis zum 01.10.2024 wurden rund 1.087 Gebäude als grundsätzlich geeignet identifiziert. Ziel ist die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme geeigneter Anlagen bis Ende 2030 einschließlich technischer Betriebsführung und Wartung. Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor. Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen. Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt: Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM) Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM) Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM) Los 4: Baden-Württemberg (FRFM) Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM) Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM) Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM) Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.

––
3
Region Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) Eigentümerin der Bundesliegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und unterstützt nach § 1 Abs. 1a BImAG die Umsetzung ökologischer Ziele des Bundes. Vor diesem Hintergrund plant die BImA die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bundesweit identifizierten, potenziell geeigneten Gebäuden sowie optional die Integration von Batteriespeichersystemen. Bis zum 01.10.2024 wurden rund 1.087 Gebäude als grundsätzlich geeignet identifiziert. Ziel ist die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme geeigneter Anlagen bis Ende 2030 einschließlich technischer Betriebsführung und Wartung. Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor. Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen. Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt: Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM) Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM) Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM) Los 4: Baden-Württemberg (FRFM) Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM) Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM) Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM) Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.

––
4
Region Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) Eigentümerin der Bundesliegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und unterstützt nach § 1 Abs. 1a BImAG die Umsetzung ökologischer Ziele des Bundes. Vor diesem Hintergrund plant die BImA die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bundesweit identifizierten, potenziell geeigneten Gebäuden sowie optional die Integration von Batteriespeichersystemen. Bis zum 01.10.2024 wurden rund 1.087 Gebäude als grundsätzlich geeignet identifiziert. Ziel ist die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme geeigneter Anlagen bis Ende 2030 einschließlich technischer Betriebsführung und Wartung. Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor. Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen. Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt: Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM) Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM) Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM) Los 4: Baden-Württemberg (FRFM) Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM) Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM) Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM) Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.

––
5
Region Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) Eigentümerin der Bundesliegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und unterstützt nach § 1 Abs. 1a BImAG die Umsetzung ökologischer Ziele des Bundes. Vor diesem Hintergrund plant die BImA die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bundesweit identifizierten, potenziell geeigneten Gebäuden sowie optional die Integration von Batteriespeichersystemen. Bis zum 01.10.2024 wurden rund 1.087 Gebäude als grundsätzlich geeignet identifiziert. Ziel ist die Planung, Realisierung und Inbetriebnahme geeigneter Anlagen bis Ende 2030 einschließlich technischer Betriebsführung und Wartung. Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor. Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen. Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt: Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM) Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM) Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM) Los 4: Baden-Württemberg (FRFM) Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM) Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM) Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM) Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis50 %
1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) 1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) 1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3)50 %
Preis
AngebotspreisAbzugeben ist ein Honorarangebot auf Grundlage des Honorarangebotsblatts. Das Honorarangebot wird anhand der Gesamtangebotssumme für die abgefragten Leistungen inkl. Nebenkosten. -------------------------- Das günstigste Honorarangebot wird mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet. Angebote, welche 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert. ---------------------- 250 Punkte von insgesamt 500 Punkte
Qualität
1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) 1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) 1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3)1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) – Gewichtung 20 % → Personaleinsatz, Organisationsstruktur und Kapazität Zeigen Sie Ihre für das Projekt vorgesehene interne Organisationsstruktur der handelnden Personen mit den Beziehungen zu externen Projektbeteiligten auf. Ordnen Sie die jeweils erforderlichen Leistungsschwerpunkte zu und machen Sie eine Aussage zum Personaleinsatz und den für das Projekt zur Verfügung stehenden Kapazitäten. 1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % → Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung und der stellv. Projektleitung sowie Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber Erforderlich sind Angaben und Nachweise zu den Mitarbeiter/innen, die für den Fall einer Zuschlagserteilung die ausgeschriebene Leistung erbringen sollen. Das Personalkonzept soll namentliche Angaben enthalten zu Projektleiter/in, Teilprojektleiter/innen, Projektmitarbeiter/innen. Dabei sind die jeweilige persönliche Qualifikation und berufliche Erfahrung nachzuweisen. Ebenfalls darzustellen ist, wie eine ausreichende Personalredundanz gewährleistet wird. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der Projektbearbeitung bei Personalwechseln, Krankheit und Urlaub sowie eine Beschreibung der Reservekapazitäten. Schätzen Sie prozentual ein, welcher Anteil bisher von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung abgewickelter Projekte für öffentliche Auftraggeber erbracht wurde. 1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % → Organisation der Leistungserbringung in der Ausfürhungsphase Bewertet wird das Konzept zur Sicherstellung der Präsenz und Reaktionsfähigkeit während der Ausführungsphase, insbesondere im Hinblick auf kurzfristige Abstimmungs- und Koordinierungstermine vor Ort. ---------------------- Insgesamt 250 Punkte von 500 Punkten: 1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) – Gewichtung 20 % (100 Punkte) 1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte) 1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte) ----------------------------- Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten
Beschreibung
Die Bewertung erfolgt in den einzelnen Unterkriterien über einen Wertungsfaktor, der multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung die zu erreichende Punktzahl (insgesamt max. 500) ergibt. Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten Faktor 3 = befriedigen … ganz lesenDie Bewertung erfolgt in den einzelnen Unterkriterien über einen Wertungsfaktor, der multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung die zu erreichende Punktzahl (insgesamt max. 500) ergibt. Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten Die Bewertung des Angebotes durch das Auswahlgremium erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebotes sowie des Honorarangebotes anhand der Zuschlagskriterien (vgl. auch „Einzelbewertungsmatrix Zuschlagskriterien“ auf der ersten Seite). Eine Bewertung kann dabei immer nur im Verhältnis der Angebote eines Gebietsloses untereinander erfolgen. Da es gerade den geistig-schöpferischen Leistungen immanent ist, dass deren Lösung / Ergebnis nicht vorab abschließend beschrieben werden kann, kann hier auch nicht abschließend detailliert beschrieben werden, welche fachlichen Angebote von dem Auswahlgremium als besonders erfolgreich bewertet werden. Vielmehr stellt der Wertungsleitfaden ein Instrument dar, welches die aufgestellten Wertungskriterien erläutert und darstellt, welche Aussagen das Auswahlgremium von den Bietern erwartet. Bei den fachlichen Kriterien erfolgt die Bewertung der Unterkriterien anhand der oben im Einzelnen aufgeführten Anforderungen und Erwartungen des AG. Die Basisbewertung ist Faktor 4, d.h. es ist insgesamt ein hoher Projekterfolg zu erwarten. Diese Wertung wird vergeben, wenn das Angebot überzeugend ist, d.h. die beschriebenen Anforderungen und Erwartungen des AG erfüllt werden. Dabei werden die Angebote der Bieter im Vergleich untereinander gebietslosweise bewertet. Der erforderliche Erfüllungsgrad der Erwartungen für die Basisbewertung bestimmt sich aus dem allgemeinen Niveau der Angebote und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden. Ein „sehr hoher Projekterfolg“ (Faktor 5) wird unterstellt, wenn die Anforderungen und Erwartungen im Vergleich zu anderen Bietern in besonderem Maße erreicht oder noch übertroffen werden. Eine schlechtere Bewertung als Faktor 4 wird bei weniger überzeugenden Angeboten vergeben. Ein Angebot ist weniger überzeugend, wenn es vage, allgemeine oder schlecht nachvollziehbare Angaben enthält – wenn es also wenig aussagekräftig ist und die Erfüllung der oben geschilderten Erwartungen des AG weniger gut bis schlecht eingeschätzt werden kann. Sofern ein Angebot klar aussagekräftig ist, kommt es darauf an, wie gut die Erwartungen des AG erfüllt werden. Es bleibt jedem Bieter überlassen, in welcher Weise er den AG davon überzeugt, dass seine Projektorganisation sowie seine Arbeits- und Herangehensweise zum Projekterfolg führen. Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Optionen
Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung Vertragsende ohne Optionen 31.12.2030 Vertragsende mit Option von 2 mal jeweils um 1 Jahr: 31.12.2032
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Los 2 und Los 4 werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Nummerierung der Lose in den Vergabeunterlagen und in der Bekanntmachung aus technischen Gründen abweicht: Los 1 Vergabeunterlagen = Los 1 Bekanntmachung Los 3 Vergabeunterlagen = Los 2 Bekanntmachung Los … ganz lesenLos 2 und Los 4 werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Nummerierung der Lose in den Vergabeunterlagen und in der Bekanntmachung aus technischen Gründen abweicht: Los 1 Vergabeunterlagen = Los 1 Bekanntmachung Los 3 Vergabeunterlagen = Los 2 Bekanntmachung Los 5 Vergabeunterlagen = Los 3 Bekanntmachung. Los 6 Vergabeunterlagen = Los 4 Bekanntmachung Los 7 Vergabeunterlagen = Los 5 Bekanntmachung Grund für diese Unstimmigkeit ist, dass in der Bekanntmachungsmaske die Lose 2 und 4 nicht übersprungen werden können, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschrieben werden. Das System legt die Lose automatisch in fortlaufender Reihenfolge an, sodass nur eine abweichende Nummerierung möglich ist. Maßgeblich ist daher die Nummerierung in den Vergabeunterlagen.

Lose 3, 4, 5

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis50 %
1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) – Gewichtung 20 % (100 Punkte) 1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte) 1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)50 %
Preis
AngebotspreisAbzugeben ist ein Honorarangebot auf Grundlage des Honorarangebotsblatts. Das Honorarangebot wird anhand der Gesamtangebotssumme für die abgefragten Leistungen inkl. Nebenkosten. ------------- Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Qualität
1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) – Gewichtung 20 % (100 Punkte) 1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte) 1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) – Gewichtung 20 % → Personaleinsatz, Organisationsstruktur und Kapazität Zeigen Sie Ihre für das Projekt vorgesehene interne Organisationsstruktur der handelnden Personen mit den Beziehungen zu externen Projektbeteiligten auf. Ordnen Sie die jeweils erforderlichen Leistungsschwerpunkte zu und machen Sie eine Aussage zum Personaleinsatz und den für das Projekt zur Verfügung stehenden Kapazitäten. 1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % → Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung und der stellv. Projektleitung sowie Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber Erforderlich sind Angaben und Nachweise zu den Mitarbeiter/innen, die für den Fall einer Zuschlagserteilung die ausgeschriebene Leistung erbringen sollen. Das Personalkonzept soll namentliche Angaben enthalten zu Projektleiter/in, Teilprojektleiter/innen, Projektmitarbeiter/innen. Dabei sind die jeweilige persönliche Qualifikation und berufliche Erfahrung nachzuweisen. Ebenfalls darzustellen ist, wie eine ausreichende Personalredundanz gewährleistet wird. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der Projektbearbeitung bei Personalwechseln, Krankheit und Urlaub sowie eine Beschreibung der Reservekapazitäten. Schätzen Sie prozentual ein, welcher Anteil bisher von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung abgewickelter Projekte für öffentliche Auftraggeber erbracht wurde. 1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % → Organisation der Leistungserbringung in der Ausfürhungsphase Bewertet wird das Konzept zur Sicherstellung der Präsenz und Reaktionsfähigkeit während der Ausführungsphase, insbesondere im Hinblick auf kurzfristige Abstimmungs- und Koordinierungstermine vor Ort. ---------------------- Insgesamt 250 Punkte von 500 Punkten: 1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) – Gewichtung 20 % (100 Punkte) 1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte) 1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)
Beschreibung
Die Bewertung erfolgt in den einzelnen Unterkriterien über einen Wertungsfaktor, der multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung die zu erreichende Punktzahl (insgesamt max. 500) ergibt. Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten Faktor 3 = befriedigen … ganz lesenDie Bewertung erfolgt in den einzelnen Unterkriterien über einen Wertungsfaktor, der multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung die zu erreichende Punktzahl (insgesamt max. 500) ergibt. Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten Die Bewertung des Angebotes durch das Auswahlgremium erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebotes sowie des Honorarangebotes anhand der Zuschlagskriterien (vgl. auch „Einzelbewertungsmatrix Zuschlagskriterien“ auf der ersten Seite). Eine Bewertung kann dabei immer nur im Verhältnis der Angebote eines Gebietsloses untereinander erfolgen. Da es gerade den geistig-schöpferischen Leistungen immanent ist, dass deren Lösung / Ergebnis nicht vorab abschließend beschrieben werden kann, kann hier auch nicht abschließend detailliert beschrieben werden, welche fachlichen Angebote von dem Auswahlgremium als besonders erfolgreich bewertet werden. Vielmehr stellt der Wertungsleitfaden ein Instrument dar, welches die aufgestellten Wertungskriterien erläutert und darstellt, welche Aussagen das Auswahlgremium von den Bietern erwartet. Bei den fachlichen Kriterien erfolgt die Bewertung der Unterkriterien anhand der oben im Einzelnen aufgeführten Anforderungen und Erwartungen des AG. Die Basisbewertung ist Faktor 4, d.h. es ist insgesamt ein hoher Projekterfolg zu erwarten. Diese Wertung wird vergeben, wenn das Angebot überzeugend ist, d.h. die beschriebenen Anforderungen und Erwartungen des AG erfüllt werden. Dabei werden die Angebote der Bieter im Vergleich untereinander gebietslosweise bewertet. Der erforderliche Erfüllungsgrad der Erwartungen für die Basisbewertung bestimmt sich aus dem allgemeinen Niveau der Angebote und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden. Ein „sehr hoher Projekterfolg“ (Faktor 5) wird unterstellt, wenn die Anforderungen und Erwartungen im Vergleich zu anderen Bietern in besonderem Maße erreicht oder noch übertroffen werden. Eine schlechtere Bewertung als Faktor 4 wird bei weniger überzeugenden Angeboten vergeben. Ein Angebot ist weniger überzeugend, wenn es vage, allgemeine oder schlecht nachvollziehbare Angaben enthält – wenn es also wenig aussagekräftig ist und die Erfüllung der oben geschilderten Erwartungen des AG weniger gut bis schlecht eingeschätzt werden kann. Sofern ein Angebot klar aussagekräftig ist, kommt es darauf an, wie gut die Erwartungen des AG erfüllt werden. Es bleibt jedem Bieter überlassen, in welcher Weise er den AG davon überzeugt, dass seine Projektorganisation sowie seine Arbeits- und Herangehensweise zum Projekterfolg führen. Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Optionen
Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung Vertragsende ohne Optionen 31.12.2030 Vertragsende mit Option von 2 mal jeweils um 1 Jahr: 31.12.2032
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Los 2 und Los 4 werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Nummerierung der Lose in den Vergabeunterlagen und in der Bekanntmachung aus technischen Gründen abweicht: Los 1 Vergabeunterlagen = Los 1 Bekanntmachung Los 3 Vergabeunterlagen = Los 2 Bekanntmachung Los … ganz lesenLos 2 und Los 4 werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Nummerierung der Lose in den Vergabeunterlagen und in der Bekanntmachung aus technischen Gründen abweicht: Los 1 Vergabeunterlagen = Los 1 Bekanntmachung Los 3 Vergabeunterlagen = Los 2 Bekanntmachung Los 5 Vergabeunterlagen = Los 3 Bekanntmachung. Los 6 Vergabeunterlagen = Los 4 Bekanntmachung Los 7 Vergabeunterlagen = Los 5 Bekanntmachung Grund für diese Unstimmigkeit ist, dass in der Bekanntmachungsmaske die Lose 2 und 4 nicht übersprungen werden können, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschrieben werden. Das System legt die Lose automatisch in fortlaufender Reihenfolge an, sodass nur eine abweichende Nummerierung möglich ist. Maßgeblich ist daher die Nummerierung in den Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6bd2a224-bbdd-49ba-bbb5-5440abe2a2b8.