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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grauflächenreinigung und Winterdienstleistungen für 21 Bundesliegenschaften in Sachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt und Sparte Wohnen - VOEK 246-25 -

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 246-25veröffentlicht 05.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 214 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 47 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre15.10.2026 – 30.09.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2030
    vor 23 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Los 1; Winterdienst und tlw. Grauflächenreinigung für 12 Bundesliegenschaften in Dresden Los 2; Winterdienst und tlw. Grauflächenreinigung für 5 Bundesliegenschaften in Leipzig Los 3; Winterdienst und Grauflächenreinigung für 2 Bundeswohnliegenschaften in Bautzen Los 4; Winterdienst für die Bundespolizei-Fliegerstaffel Bautzen Los 5; Winterdienst für den THW Ortsverband Aue

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Winterdienst und tlw. Grauflächenreinigung für 12 Bundesliegenschaften in Dresden

a) WE 104993; DD Melitta-Bentz-Str. 2 in 01099 Dresden 1. Grauflächenreinigung - Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung a Gehwegflächen befestigt (Asphalt), ca. 300 m² 2. Winterdienst - Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 300 m² - Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 50 m² b) WE 105673; DD Verfügungsgebäude 116, August-Bebel-Straße 30, 01219 Dresden 1. Winterdienst - Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 720 m² - Parkplatzflächen befestigt (Pflaster), ca. 300 m² - Sonderflächen - Eingangsbereich vorm Haupteingang befestigt (Platten), ca. 120 m² c) WE 141258; DD TLG-Gärten Georg-Marwitz-Straße in 01237 Dresden 1. Winterdienst - Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 90 m² - Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden Schotter) , ca. 55 m² d) WE 304401; DD C-Viebig/Tharandt Vorhaltefläche Wohnen Clara-Viebig-Str. 2/ Tharandter Str. 30a, 01159 Dresden 1. Grauflächenreinigung - Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung a Gehwegflächen befestigt (Pflaster), ca. 300 m² 2. Winterdienst - Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 300 m² e) WE 304911; DD Berliner Str. m. Abrissgebäude - Vorhaltefläche Wohnen - Berliner Straße 38, 01067 Dresden 1. Grauflächenreinigung - Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung a Wegefläche befestigt (Platten), ca. 75 m² b Sonderflächen – Einfahrtsbereich Tor befestigt (Pflaster), ca. 8 m² 2. Winterdienst - Wegeflächen befestigt (Platten), ca. 75 m² - Sonderflächen – Einfahrtsbereich Tor befestigt (Pflaster), ca. 8 m² f) WE 305564; DD Freifläche Buchner-/Geystraße in 01217 Dresden 1. Winterdienst - Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 95 m² g) WE 306633; DD Freifl. Comeniusstraße/Lipsiusstraße/Stübelallee - Vorhaltefläche Wohnen in 01309 Dresden 1. Grauflächenreinigung - Grauflächenreinigung öffentliche Flächen inkl. Wildwuchsentfernung a Wegefläche befestigt (Asphalt), ca. 90 m² b Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 90 m² c Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden, Schotter), ca. 130 m² d Wegeflächen befestigt (Betonplatten), ca. 36 m² 2. Winterdienst - Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 90 m² - Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 90 m² - Wegeflächen befestigt (Betonplatten), ca. 36 m² - Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden, Schotter), ca. 130 m² h) WE 307959; DD BVS-Am Schillergarten 37/14 - Vorhaltefläche Wohnen in 01309 Dresden 1. Grauflächenreinigung - Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung a Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 220 m² b Wegeflächen unbefestigt (Schotter), ca. 110 m² 2. Winterdienst - Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 220 m² - Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden, Schotter), ca. 110 m² i) WE 308137; DD Windmühlenstraße 55 - Vorhaltefläche Wohnen in 01257 Dresden 1. Grauflächenreinigung - Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung a Wegeflächen befestigt (Betonplatten), ca. 70 m² b Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 25 m² c Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 140 m² d Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden, Schotter), ca. 15 m² 2. Winterdienst - Wegeflächen befestigt (Betonplatten), ca. 70 m² - Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 25 m² - Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 140 m² - Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden, Schotter), ca. 15 m² j) WE 322835; BT Flst. 430 / Bruchteil EG Huhn - Berthold-Haupt-Straße in 01259 Dresden 1. Winterdienst - Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 20 m² k) WE 324072; DD Kohlenstraße / Brendelweg in 01189 Dresden 1. Winterdienst - Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 30 m² l) WE 324276; DD Oederaner Straße (an der Weißeritzbrücke) in 01159 Dresden 1. Grauflächenreinigung - Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung a Gehwegflächen befestigt (Pflaster), ca. 120 m² 2. Winterdienst - Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 120 m²

4 Jahre–
2
Los 2; Winterdienst und tlw. Grauflächenreinigung für 5 Bundesliegenschaften in Leipzig

a) WE 140834; Bundesamt für Kartographie und Geodäsie – Karl-Rothe-Straße 10-14 in 04105 Leipzig 1. Winterdienst - öffentliche Wegeflächen befestigt (Platten), ca. 123 m² - öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Platten), ca. 44 m² - öffentliche Treppen, Auf- und Abgänge befestigt (Platten), ca. 17 m² - nicht öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 159 m² - nicht öffentliche Treppen befestigt (Beton), ca. 9 m² - nicht öffentliche Sonderflächen (Rampenfläche Hofseite Ost) befestigt (Beton), ca. 41 m² - nicht öffentliche Sonderflächen (Rampenschräge, Hofseite West) befestigt (Beton), ca. 10 m² - Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION) b) WE 144363; Bundesgerichtshof, Dienststelle Leipzig - Karl-Heine-Straße 12 in 04229 Leipzig 1. Grauflächenreinigung - Reinigung der nicht öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung sowie Entsorgung a Nicht öffentliche Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden), ca. 421 m² b Nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 715 m² c Nicht öffentliche Parkplatzflächen befestigt (Pflaster), ca. 600 m² d Nicht öffentliche Treppen, Auf- und Abgänge befestigt (Platten), ca. 14 m² e Nicht öffentliche Sonderflächen (Behindertenzugang mit Gefälle / Rampe) befestigt (Platten), ca. 20 m² - Entwässerungseinrichtungen reinigen a Ablaufschächte / Gullys (Regenwassereinläufe), 4 Stück b Entwässerungsrinnen (Einlaufrinnen), ca. 1,4 m² 2. Winterdienst - öffentliche Wegeflächen befestigt (Platten), ca. 96 m² - nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 522 m² - nicht öffentliche Parkplatzflächen befestigt (Pflaster), ca. 600 m² - nicht öffentliche Treppen befestigt (Platten), ca. 14 m² - nicht öffentliche Sonderflächen (Behindertenzugang mit Gefälle / Rampe) befestigt (Platten), ca. 20 m² - Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION) c) WE 105559; Dienstliegenschaft – Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bundesamt für zentrale Dienst und offene Vermögensfragen; Generalzolldirektion Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung - Seeburgstraße 5-9 in 04103 Leipzig 1. Winterdienst - öffentliche stark frequentierte Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 280 m² - nicht öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 30 m² - nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 480 m² - nicht öffentliche Parkplatzflächen befestigt (Rasengittersteine), ca. 219 m² d) WE 147070; Parkplatz BImA Leipzig, Nürnberger-/Seeburg-/Sternwartenstraße – Nürnberger Straße 30-34 in 04103 Leipzig 1. Winterdienst - öffentliche stark frequentierte Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 120 m² e) WE 139128; Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv Leipzig – Dittrichring 24 in 04109 Leipzig 1. Winterdienst - öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 145 m² - öffentliche Treppen / Aufgänge befestigt (Platten), ca. 40 m² - nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Teer, Beton), ca. 516 m² - nicht öffentliche Treppen / Aufgänge befestigt (Platten), ca. 10 m² - nicht öffentliche Sonderflächen (Laufgraben) befestigt (Beton), ca. 70 m²

4 Jahre–
3
Los 3; Winterdienst und Grauflächenreinigung für 2 Bundeswohnliegenschaften in Bautzen

a) WE 105326; Wohnliegenschaft Roesgerstraße 2-8 in 02625 Bautzen 1. Grauflächenreinigung 1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen - Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung sowie Entsorgung a Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 116 m² 1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Reinigung der nicht öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung inkl. Entsorgung b Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 95 m² c Hauszugangsflächen befestigt (Platten), ca. 12 m² d Sonderflächen (Müllplatz) befestigt (Platten), ca. 11 m² - Reinigung - Spritzschutz- / Traufstreifen inkl. Entsorgung, ca. 139 m² - Reinigung - Schotterfläche inkl. Entsorgung, ca. 313 m² - Reinigung - Entwässerungseinrichtungen (Regenwassereinläufe) reinigen, 4 Stück 2. Winterdienst 2.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 116 m² 2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst –Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 95 m² - Händischer Winterdienst – Hauszugangsflächen befestigt (Platten), ca. 12 m² - Händischer Winterdienst – Sonderflächen (Müllplatz) befestigt (Platten), ca. 11 m² b) WE 104400; Wohnliegenschaft - Erich-Weinert-Straße 6-22 (ger.) in 02625 Bautzen 1. Grauflächenreinigung 1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen - Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung sowie Entsorgung a Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 274 m² 1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Reinigung der nicht öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung inkl. Entsorgung b Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 533 m² c Hauszugangsflächen befestigt (Platten), ca. 124 m² d Sonderflächen (Müllplätze) befestigt (Platten), ca. 54 m² - Reinigung - Spritzschutz- / Traufstreifen inkl. Entsorgung, ca. 94 m² - Reinigung - Entwässerungseinrichtungen (Regenwassereinläufe), 18 Stück 2. Winterdienst 2.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst –Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 206 m² 2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst –Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 275 m² - Händischer Winterdienst –Hauszugangsflächen befestigt (Platten), ca. 31 m² - Händischer Winterdienst –Sonderflächen (Müllboxen) befestigt (Platten), ca. 23 m²

4 Jahre–
4
Los 4; Winterdienst für die Bundespolizei-Fliegerstaffel Bautzen

1. Winterdienst 1.1 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Händischer Winterdienst – befestigte Wegeflächen (Pflaster), ca. 66 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen (Asphalt), ca. 1.859,25 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen (Pflaster), ca. 125 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Treppen (Fliesen), ca. 3 m²

47 Monate–
5
Los 5; Winterdienst für den THW Ortsverband Aue

1. Winterdienst 1.1 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Händischer Winterdienst – befestigte Wegeflächen (Pflaster), ca. 66 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen (Asphalt), ca. 1.859,25 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen (Pflaster), ca. 125 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Treppen (Fliesen), ca. 3 m²

47 Monate–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Vertagsbeginn für die WE 105673 (DD Verfügungsgebäude 116) ist der 01.11.2026. Der Vertragsbeginn für alle weiteren WE ist der 15.10.2026. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fort … ganz lesenDer Vertagsbeginn für die WE 105673 (DD Verfügungsgebäude 116) ist der 01.11.2026. Der Vertragsbeginn für alle weiteren WE ist der 15.10.2026. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Fl … ganz lesenBesondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „F …

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monat … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Fl … ganz lesenBesondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. c) Besondere Sicherheitsanforderungen (Los 2 nur WE 144363 betreffend) Die zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten der Auftragnehmerin werden vor erstmaliger Leistungserbringung und anschließend spätestens alle zwei Jahre einer allgemeinen Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. A) DSGVO i. V. m. SächsPolG, sowie dem SächsPolZÜG durch das LKA unterzogen. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin, drei Werktage vor erstmaligem Einsatz, der Nutzerin je Beschäftigten, der zum Einsatz kommen könnte einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung zu übersenden – auf die Anlage C-03.3 (WE 144363 Muster Antrag Zuverlässigkeitsprüfung BGH) wird verwiesen. Das Ergebnis der polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung wird dem dienstlichen Nutzer (BGH) übermittelt und dieser entscheidet in Abhängigkeit der Überprüfungsergebnisse, ob einem Beschäftigten der Zutritt zum Objekt gewährt oder verweigert wird. Die Entscheidung wird der Auftragnehmerin schriftlich durch den Nutzer mitgeteilt. d) Besonderheiten bezgl. der Einsatzzeiten beim BGH (Los 2 nur WE 144363 betreffend) Die Besonderheiten bzgl. der Einsatzzeiten und Terminabsprachen zur Liegenschaft des Bundesgerichtshofes gemäß Ziff. 2.2.1 der Anlage C-02 werden beachtet. Die Grauflächenreinigung ist montags bis freitags in der Zeit zwischen 07:30 Uhr – 16:00 Uhr auszuführen. Eine Leistungserbringung am Wochenende und feiertags ist ausgeschlossen. Um sicherzustellen, dass die richterlichen Dienstgeschäfte so wenig wie möglich durch die Arbeiten beeinträchtigt werden, sind die genauen Kalenderwochen, in denen gearbeitet wird, jeweils für 6 Monate im Voraus mit der Auftraggeberin und dem Nutzer abzustimmen. Durch geplante Verhandlungstage kann es insbesondere bei lärmintensiven Arbeiten zu Einschränkungen bei der Leistungsausführung kommen.
Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „F …

Lose 3, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monat … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Fl … ganz lesenBesondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „F …

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monat … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Fl … ganz lesenBesondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. c) Einsatzpflicht von Harnstoff (Los 4, Teilbereiche Vorfeld sowie Platz Hangar Nordseite) Das Vorfeld sowie der Platz vor dem Hangar auf der Nordseite: zum Korrosionsschutz wird die Glättebeseitigung dort mittels Harnstoffs durchgeführt, welcher vom Nutzer bereitgestellt wird.
Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „F …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Amendt Dienstleistungsgruppe GmbH, Münster–
2Müllers GmbH, Kröv–
3TOP Gebäudereinigung Sachsen GmbH & Co. KG, Moritzburg–
4ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG, Lüdenscheid–
5MH-Facility, Annaberg-Buchholz–

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Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und teilw. Grauflächenreinigung für 17 Bundesliegenschaften in Sachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt und Sparte Wohnen - VOEK 151-25 -

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 22.06.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

197vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (275 Lose mit Angabe)
313.506 €Zuschlagswert im Median
193.022 € – 609.436 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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