Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und teilw. Grauflächenreinigung für 17 Bundesliegenschaften in Sachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt und Sparte Wohnen - VOEK 151-25 -
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 151-25veröffentlicht 22.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.10.2026 – 30.09.2030
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: Winterdienst in Nordrhein-Westfalen (9 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 6 Lose · in 47 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.10.2026 – 30.09.2030, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Vertragsbeginnvor 38 TagenLaufzeit bis 30.09.2030
- Heute
Beschreibung
Los 1; Winterdienstleistungen und tlw. Grauflächenreinigung für 5 Bundesliegenschaften in Löbau Los 2; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für 2 Bundesliegenschaften in Zittau Los 3; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für 1 Bundesliegenschaft in Nossen Los 4; Winterdienstleistungen und tlw. Grauflächenreinigung für 4 Bundesliegenschaften in Pirna Los 5; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für 3 Bundesliegenschaften in Zittau und Hirschfelde Los 6; Winterdienstleistungen für 2 Bundesliegenschaften in Ebersbach-Neugersdorf
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1; Winterdienstleistungen und tlw. Grauflächenreinigung für 5 Bundesliegenschaften in Löbau a) WE 104401; Wohnliegenschaft – Daimlerstraße 1 – 9 (ungerade) in 02708 Löbau 1. Grauflächenreinigung 1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen - Reinigung der öffentlichen Wegeflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 111 m² 1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Reinigung der nicht öffentlichen Flächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 128 m² - Reinigung - Spritzschutz- / Traufstreifen inkl. Entsorgung, ca. 86 m² 2. Winterdienst 2.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst - öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) - Wegeflächen, ca. 111 m² 2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) – Zugänge und Müllplätze, ca. 122 m² - Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) – Zugangsbereich Stufen, ca. 6 m² - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) - Parkplatzflächen, ca. 160 m² - BEDARFSPOSITION* 3. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION) b) WE 104404; Wohnliegenschaft – Georgewitzer Straße 22 in 02708 Löbau 1. Winterdienst 1.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst - öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) - Wegeflächen, ca. 61 m² 1.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche befestigt (Pflaster) - Wegeflächen, ca. 61 m² - Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) - Wegeflächen, ca. 33 m² 2. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION) c) WE 104406; Wohnliegenschaft – Fritz-Ebert-Straße 19 in 02708 Löbau 1. Grauflächenreinigung 1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen - Reinigung der öffentlichen Wegeflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 62 m² 1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Reinigung der nicht öffentlichen Flächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung; ca. 42 m² - Reinigung - Spritzschutz- / Traufstreifen inkl. Entsorgung, ca. 54 m² 2. Winterdienst 2.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst - öffentliche Fläche unbefestigt (wassergebunden), ca. 62 m² 2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) – Wegefläche / Hauszugang, ca. 32 m² - Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) - Müllbox, ca. 10 m² 3. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION) d) WE 104875; Aktenlager – Theodor-Körner-Straße 1a in 02708 Löbau 1. Winterdienst 1.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst - öffentliche Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 120 m² 1.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Beton), ca. 25 m² e) WE 105519; Hauptzollamt und Raumschießanlage Löbau – Weststraße 16 in 02708 Löbau 1. Winterdienst 1.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst - öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 120 m² 1.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 2.761 m² - Händischer Winterdienst – nicht öffentlicher Eingangsbereich befestigt (Beton), ca. 10 m² | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für 2 Bundesliegenschaften in Zittau a) WE 149133; Hauptzollamt Dresden - Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Görlitz Gewerbegebiet Klingewalde - Klingewalder Höhe 2 in 02828 Görlitz 1. Winterdienst - Maschineller Winterdienst – öffentliche Verkehrsflächen befestigt, ca. 300 m² 1.1 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen unbefestigt*, ca. 220 m² - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Verkehrs- und Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 2.070 m² - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Parkplätze befestigt (Pflaster), ca. 1.089 m² - Händischer Winterdienst –nicht öffentliche befestigte Fläche (Pflaster), ca. 40 m² b) WE 105528; Ehemaliger EU Binnen-Grenzübergang Ludwigsdorf – An der Autobahn in 02828 Görlitz 1. Grauflächenreinigung 1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen - Reinigung der öffentlichen Wegeflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 248 m² 1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Reinigung der nicht öffentlichen Wegeflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 2.543 m² - Reinigung der nicht öffentlichen Verkehrsflächen befestigt (Asphalt) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 45.325 m² - Entwässerungsanlagen reinigen a. Entwässerungsrinnen, ca. 2.282 lfm b. Ablaufschächte, 141 Stück 2. Winterdienst 2.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 248 m² 2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 1.043 m² - Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 1.500 m² - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 43.825 m² - Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 1.500 m² | 4 Jahre | – |
| 3 | Los 3; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für 1 Bundesliegenschaft in Nossen 1. Grauflächenreinigung 1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen - Reinigung der öffentlichen befestigten Flächen mit Fugen (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 170 m² 1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Reinigung der nicht öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung a. Befestigte Flächen mit Fugen (Pflaster), ca. 385 m² b. Befestigte Flächen ohne Fugen (Asphalt), ca. 3.800 m² 2. Winterdienst 2.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – befestigte Flächen mit Fugen (Pflaster), ca. 170 m² 2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – befestigte Flächen mit Fugen (Pflaster), ca. 300 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Flächen mit Fugen (Pflaster), ca. 85 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Flächen ohne Fugen (Asphalt), ca. 3.800 m² 3. Streugutbehälter: Die Auftragnehmerin stellt der Auftraggeberin für die jeweilige Wintersaison einen abschließbaren Streugutbehälter (Volumen ca. 550 l, ohne Entnahmeöffnung) zur Verfügung. 4. Wiederauffüllung des Behälters mit Streusplitt (BEDARFSPOSITION) 5. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION) | 4 Jahre | – |
| 4 | Los 4; Winterdienstleistungen und tlw. Grauflächenreinigung für 4 Bundesliegenschaften in Pirna a) WE 104312; Wohnliegenschaft – Lindenstraße 17, 17 a – e in 01796 Pirna 1. Grauflächenreinigung - Reinigung der nicht öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung inkl. Entsorgung a. Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 578 m² b. Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 211 m² c. Hauszugangsflächen befestigt (Pflaster), ca. 389 m² d. Sonderflächen (Müllplatz) befestigt (Platten), ca. 18 m² - Reinigung Spritzschutz- / Traufstreifen und Regenwasserwürfel, ca. 70 m² - Reinigung Ablaufschächte / Gullys (Regenwassereinläufe) reinigen, 4 Stück 2. Winterdienst - Maschineller Winterdienst - Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 578 m² - Maschineller Winterdienst – Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 186 m² - Maschineller Winterdienst - Hauszugangsflächen befestigt (Pflaster), ca. 67 m² - Händischer Winterdienst - Sonderflächen (Müllplatz) befestigt (Platten), ca. 18 m² 2.1 Liegenschaftsspezifische Änderungen – Option Flächenmehrung - Winterdienst nicht öffentliche Flächen a. Maschineller Winterdienst – Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 104 m² b. Händischer Winterdienst – Hauszugangsflächen befestigt (Pflaster), ca. 110 m² b) WE 104368; Bundespolizeidirektion Pirna – Rottwerndorfer Straße 22 in 01796 Pirna 1. Winterdienst - Händischer Winterdienst – befestigte Wegeflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 190 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Wegeflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 880 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen ohne Fugen (Asphalt), ca. 4.321 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 2.361 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 800 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Treppen mit Fugen (Fliesen), ca. 100 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Sonderfläche / Hubschrauberlandeplatz* ohne Fugen (Beton), ca. 100 m² 2. Auffüllung Streugutbehälter (BEDARFSPOSITION) 3. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION) c) WE 105488; Bundespolizei Pirna und Hauptzollamt Dresden, Dienstort Pirna – Rottwendorfer Straße 45i in 01796 Pirna 1. Winterdienst - Händischer Winterdienst – befestigte Wegeflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 820 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 4.400 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 1.300 m² - Maschineller Winterdienst – unbefestigte Parkplatzflächen (wassergebunden)), ca. 120 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Treppen / Rampen ohne Fugen (Beton), ca. 25 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Sonderfläche / Müllplatz mit Fugen (Pflaster), ca. 15 m² 2. Auffüllung Streugutbehälter (BEDARFSPOSITION) 3. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION) d) WE 149453; Bundespolizeidirektion Pirna – Erweiterung I – Bahnhofstraße 15b in 01796 Pirna 1. Grauflächenreinigung - Reinigung öffentliche Geh- und Radwegflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung; ca. 300 m² - Zusätzliche Reinigung öffentliche Geh- und Radwegflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung; ca. 300 m² - BEDAFSPOSITION 2. Winterdienst - Händischer Winterdienst – befestigte Geh- und Radwegflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 300 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Wegeflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 25 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen, Parkplatzflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 370 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Treppen mit Fugen (Platten), ca. 40 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Sonderfläche / Müllplatz mit Fugen (Rasengittersteine), ca. 15 m² 3. Auffüllung Streugutbehälter (BEDARFSPOSITION) 4. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION) | 4 Jahre | – |
| 5 | Los 5; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für 3 Bundesliegenschaften in Zittau und Hirschfelde a) WE 104417; Bundespolizeirevier Zittau – Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde 1. Grauflächenreinigung 1.1 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Reinigung nicht öffentliche Flächen inkl. Wildwuchsentfernung a. Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 215 m² b. Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 1.400 m² c. Parkplätze befestigt (Pflaster), ca. 1.340 m² d. Treppen befestigt (Beton), ca. 20 m² - Reinigung Müllplatz inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 20 m² - Reinigung Spritzschutz- / Traufstreifen, ca. 120 m² - Entwässerungseinrichtungen reinigen a. Ablaufschächte / Gullys (Regenwassereinläufe), 5 Stück b. Entwässerungsrinnen (Einlaufrinnen), 10 lfm 2. Winterdienst 2.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen (Asphalt), ca. 2.000 m² 2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – befestigte Wegeflächen (Pflaster), ca. 215 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen (Pflaster), ca. 1.400 m² - Maschineller Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen (Rasengittersteine), ca. 1.340 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Flächen - Treppen (Beton), ca. 20 m² 3. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION) b) WE 105517; Hauptzollamt Dresden, Kontrolleinheit Verkehrswege Zittau – Sachsenstraße 18 in 02763 Zittau 1. Grauflächenreinigung 1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen - Reinigung der öffentlichen Wegeflächen (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 70 m² 1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Reinigung Müllplatz inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 10 m² - Entwässerungseinrichtungen reinigen a. Ablaufschächte / Gullys (Regenwassereinläufe), 3 Stück b. Entwässerungsrinnen (Einlaufrinnen), 53 lfm 2. Winterdienst 2.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – befestigte Gehwegflächen (Pflaster), ca. 70 m² 2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – befestigte Wegeflächen (Pflaster), ca. 130 m² - Händischer Winterdienst – befestigte Flächen - Treppen (Platten), ca. 20 m² c) WE 105906; Fahrzeughalle – Villingenring 10 in 02763 Zittau 1. Grauflächenreinigung 1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen - Reinigung der öffentlichen Wegeflächen (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 70 m² 1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Entwässerungseinrichtungen - Ablaufschächte / Gullys (Regenwassereinläufe) reinigen, 4 Stück 2. Winterdienst 2.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – befestigte Gehwegflächen (Pflaster), ca. 70 m² 2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen (Pflaster), ca. 2.540 m² | 4 Jahre | – |
| 6 | Los 6; Winterdienstleistungen für 2 Bundesliegenschaften in Ebersbach-Neugersdorf a) WE 105526; Wohnliegenschaft – Königswalder Straße 18 C in 02730 Ebersbach-Neugersdorf 1. Winterdienst 1.1 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen (Asphalt), ca. 280 m² - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen (Pflaster), ca. 300 m² - Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Treppen (Beton), ca. 15 m² b) WE 106720; IWM Ebersbach – Königswalder Straße 18 in 02730 Ebersbach-Neugersdorf 1. Winterdienst 1.1 Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – befestigte Gehwegflächen (Beton), ca. 270 m² 1.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen (Asphalt), ca. 1.800 m² - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Parkplatzflächen (Rasengittersteine), ca. 800 m²* - Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Treppen (Beton), ca. 5 m² 1.3 Winterdienst nicht öffentliche Flächen Sa, So, Feiertage - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen (Asphalt), ca. 1.400 m² - Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Parkplatzflächen (Rasengittersteine), ca. 600 m² | 4 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 30.09.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monat … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Fl … ganz lesenkürzer
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.- Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenkürzer
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „F …
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 30.09.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Der Vertragsbeginn für die WE 104312 ist der 01.11.2026. Der Verttragebginn für die WE 149453 ist der 01.10.2027. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ab … ganz lesenkürzer
Der Vertragsbeginn für die WE 104312 ist der 01.11.2026. Der Verttragebginn für die WE 149453 ist der 01.10.2027. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Fl … ganz lesenkürzer
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. c) Einsatzpflicht von Harnstoff (Los 4, WE 104368 betreffend) Die Einsatzpflicht von Harnstoff auf dem Hubschrauberlandeplatz der WE 104368 gem. Ziffer 2.1.3 der Anlage C-02 wird beachtet. d) Zutrittsregelung Bundespolizei Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 5 Tage vor Auftragsausführung bei der die jeweilige Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die jeweilige Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Maßnahme dient der allgemeinen Sicherheitsvorsorge und wird von der Bundespolizei im Rahmen ihres Ermessensspielraums gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 BPolG angewendet, um potenzielle Risiken zu verhindern.- Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenkürzer
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „F …
Los 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 30.09.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monat … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Fl … ganz lesenkürzer
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. c) Zutrittsregelung Bundespolizei Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die jeweilige Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die jeweilige Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Maßnahme dient der allgemeinen Sicherheitsvorsorge und wird von der Bundespolizei im Rahmen ihres Ermessensspielraums gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 BPolG angewendet, um potenzielle Risiken zu verhindern.- Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenkürzer
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „F …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Hausmeister-Service Lukoschek, Görlitz | – |
| 2 | Müllers GmbH, Kröv | – |
| 3 | ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG, Lüdenscheid | – |
| 5 | Hausmeister-Service Lukoschek, Görlitz | – |
| 6 | Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG, Laer | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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- Zuschlag an Flora Garten- & Landschaftsbau GmbH, rund 50.000 €
- Zuschlag an ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG, rund 25.000 €
- Zuschlag an Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG, rund 18.000 €
- Zuschlag an ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG, rund 15.000 €
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 16.06.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Müllers GmbH28 Zuschläge
- ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- Amendt Dienstleistungsgruppe GmbH9 Zuschläge
- Winterdienst GmbH8 Zuschläge
- LA.14 UG (haftungsbeschränkt)5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 25.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4481144-488c-4275-aa62-984fb540663a.