Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Gebäudeenergieausweisen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale VOEK 556a-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 556a-25veröffentlicht 01.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.12.2026 – 30.11.2028
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.12.2026 – 30.11.2028
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 37 Tagen
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 4 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Heute
- Vertragsbeginnin 24 TagenLaufzeit bis 30.11.2028
- Bindefrist endetin 54 Tagen58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Los 1 Erstellung von Gebäudeenergieausweisen NOWO Los 2 Erstellung von Gebäudeenergieausweisen OSWO Los 4 Erstellung von Gebäudeenergieausweisen SDWO
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Gebäudeenergieausweisen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Los 1: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) Regionalbereich Nord (NOWO) | 2 Jahre | – |
| 2 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Gebäudeenergieausweisen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Los 2: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) Regionalbereich Ost (OSWO) | 2 Jahre | – |
| 3 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Gebäudeenergieausweisen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Los 4: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) Regionalbereich Süd (SDWO) | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wertungspreis Das alleinige Wertungskriterium ist der Wertungspreis. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfal … ganz lesenkürzer
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall) Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1) Eigenerklärung über die Leitungserbringung: - Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausg … ganz lesenkürzer
1) Eigenerklärung über die Leitungserbringung: - Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Es wird erklärt, dass das Unternehmen gemäß § 88 Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) über die Berechtigung verfügt, Energieausweise für Wohngebäude zu erstellen. (Ausstellungsberechtigung) 2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. 3) Angaben zu den Referenzen: Benennung von jeweils einer vergleichbaren Referenz pro Leistungsart „Bedarfsausweise für Wohngebäude EFH >100m²“, „Bedarfsausweise für Wohngebäude MFH bis 4 Parteien“ und „Verbrauchsausweise für Wohngebäude und andere Gebäudetypen“ aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Die für die drei Leistungsarten benannten Referenzleistungen müssen sich jeweils auf Leistungen beziehen, die innerhalb desselben zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraums erbracht wurden. Der Zwölfmonatszeitraum muss nicht mit einem Kalenderjahr übereinstimmen. Die Referenzen müssen im organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Für die organisatorische Vergleichbarkeit müssen die Referenzen mindestens 70 % des geschätzten jährlichen Leistungsvolumens pro Jahr erreichen (gemäß untenstehender Tabelle). Zur Erreichung des geforderten Referenzvolumens dürfen mehrere Aufträge je Leistungsart zusammengefasst werden. Voraussetzung ist, dass die zusammengefassten Leistungen innerhalb desselben Zwölfmonatszeitraums erbracht wurden wie die Referenzleistungen der beiden anderen Leistungsarten. . Für die einzelnen Lose gelten je Leistungsart folgende Mindest-Referenzvolumina: Los 1: Referenz 1 – Bedarfsausweise für EFH: mindestens 313; Referenz 2 – Bedarfsausweise für MFH: mindestens 54; Referenz 3 – Verbrauchsausweise: mindestens 37. Los 2: Referenz 1 – Bedarfsausweise für EFH: mindestens 34; Referenz 2 – Bedarfsausweise für MFH: mindestens 18; Referenz 3 – Verbrauchsausweise: mindestens 74. Los 4: Referenz 1 – Bedarfsausweise für EFH: mindestens 27; Referenz 2 – Bedarfsausweise für MFH: mindestens 22; Referenz 3 – Verbrauchsausweise: mindestens 63. . Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter ausgeschlossen, es gibt keine weitere Aufklärungsaufforderung. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose sind die jeweils höchsten Werte der entsprechenden Referenzvolumen zu berücksichtigen. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen: - Name des / der Auftraggeber(s) - Lage der Referenzobjekte - Leistungsumfang im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum (Anzahl) - Leistungsumfang im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum (Auftragsvolumen in €) - Maßgeblicher Zwölfmonatszeitraum - Leistungsart - Beschreibung der erbrachten Leistung und der organisatorischen Rahmenbedingungen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2026
- Vertragsende
- 30.11.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.11.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden keine angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Die Rahmenvereinbarung endet auch vor dem Erreichen ihrer maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen je Los erreicht wurden. Die Höchstabrufmengen der einzelnen Lose stellen sich wie folgt dar: Los 1 Regionalbereich NOWO; Höchstmengen: 3155 Bedarfsausweise; 326 Verbrauchsausweise Los 2 Regionalbereich OSWO; Höchstmengen: 455 Bedarfsausweise; 638 Verbrauchsausweise Los 4 Regionalbereich SDWO; Höchstmengen: 420 Bedarfsausweise; 546 Verbrauchsausweise
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 72971c6f-8d6a-44eb-8a4b-d1a38cfde7ab.