Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur bundesweiten Vernichtung und Entsorgung von Altakten - Aktenvernichtung 2024 ff., Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VOEK 063-23veröffentlicht 26.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2024 – 30.06.2026
- Lose
- 40
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2024 – 30.06.2026
- Lose
- 40
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 00:00 Uhrvor 32 Monaten
- Bindefrist endetvor 29 Monaten93 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Heute
Beschreibung
Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWg, hier: Altakten in Papierform) aus den Beständen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bundesweit
Lose40 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Freiburg (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Konstanz) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Tübingen (Landkreise Reutlingen, Sigmaringen, Ulm, Zollernalbkreis Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 3 | Los 3: Karlsruhe (Landkreis Karlsruhe) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 4 | Los 4:Stuttgart (Landkreis Stuttgart) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 5 | Los 5: Schwaben (Landkreise Augsburg, Kempten (Oberallgäu)) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 6 | Los 6: Oberbayern (Landkreise Berchtesgadener Land, München) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 7 | Los 7: Niederbayern (Landkreise Deggendorf, Landshut, Passau) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 8 | Los 8: Oberpfalz (Landkreise Amberig, Amberg-Sulzbach) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 9 | Los 9: Mittelfranken (Landkreis Nürnberg) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 10 | Los 10: Unterfranken (Landkreise Bad Kissingen, Würzburg) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 11 | Los 11: Rheinhessen-Pfalz Süd (Landkreise Kaiserslautern, Landau i.d. Pfalz) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 12 | Los 12: Trier (Landkreis Trier-Saarburg) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 13 | Los 13: Koblenz Nord (Landkreise Koblenz und Mayen-Koblenz) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 14 | Los 14: Frankfurt a.M. Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 15 | Los 15: Kassel Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 16 | Los 16: Thüringen (Landkreise Erfurt, Gera, Suhl, Wartburgkreis) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 17 | Los 17: Köln/Rhein-Sieg (Landkreise Ahrweiler, Bonn, Köln, Rhein-Sieg-Kreis) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 18 | Los 18: Arnsberg (Landkreise Dortmund, Soest) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 19 | Los 19: Düsseldorf Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 20 | Los 20: Münster Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 21 | Los 21: Weser-Ems Süd (Landkreise Emsland, Osnabrück) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 22 | Los 22: Weser-Ems Nord (Landkreise Oldenburg, Wilhemshaven) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 23 | Los 23: Lüneburg West Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 24 | Los 24: Lüneburg Ost (Landkreise Celle, Heidekreis) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 25 | Los 25: Detmold (Landkreise Bielefeld, Paderborn) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 26 | Los 26: Hannover Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 27 | Los 27: Braunschweig Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 28 | Los 28: Sachsten-Anhalt Nord (Landkreise Börde, Jerichower Land, Magdebur, Stendal) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 29 | Los 29: Sachsen-Anhalt Süd (Landkreise Dessau-Roßlau und Halle) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 30 | Los 30: Leipzig (Landkreise Leipzig, Nordsachsen) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 31 | Los 31: Chemnitz Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 32 | Los 32: Dresden (Landkreise Dresden und Görlitz) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 33 | Los 33: Brandenburg Spree (Landkreise Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 17 Monate | – |
| 34 | Los 34: Brandenburg Havel Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 35 | Los 35: Brandenburg Barnim Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 36 | Los 36: Berlin Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 37 | Los 37: Mecklenburg-Vorpommern Ost (Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 21 Monate | – |
| 38 | Los 38: Mecklenburg-Vorpommern West (Landkreise Ludwiglust-Parchim, Rostock, Schwerin) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 21 Monate | – |
| 39 | Los 39: Schleswig-Holstein Süd (Landreise Herzogtum Lauenburg, Lübeck und Pinneberg) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
| 40 | Los 40: Schleswig-Holstein Nord (Landkreise Flensburg, Rendsburg-Eckernförde) Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform) | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) 0 Ich erkläre, dass die Höhe der … ganz lesenkürzer
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) 0 Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. 0 Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. 7. Angaben zu Umsätzen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Umsatzart: Gesamtumsatz (netto) und Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Vernichtung und Entsorgung von Altakten- Kriterium
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung 0 Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal nach DSGVO auf die Vertraulich … ganz lesenkürzer
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung 0 Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal nach DSGVO auf die Vertraulichkeit (Datengeheimnis) und die Einhaltung aller Grundsätze gem. Art. 5 Abs. 1 DSGVO verpflichtet wird. 0 Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien (u.a. für die Vernichtung von Altakten gem. gültiger Norm ISO/IEC 2194 - DIN 66399) zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: 10. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Referenz Nr. 1 Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u.a.) Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse) Jährlicher Leistungsumfang (in € netto) Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM Leistungsart Referenz Nr. 2 Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u.a.) Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse) Jährlicher Leistungsumfang (in € netto) Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM Leistungsart Referenz Nr. 3 Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u.a.) Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse) Jährlicher Leistungsumfang (in € netto) Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM Leistungsart- Kriterium
1. Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb 0 Die Bieterin legt den Nachweis vor, dass sie zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist. Angabe Gültigkeit: Angabe Permalink Efb: 2. Entsorgungsverfahren 0 Die Bieterin sichert zu, dass das durch die Vernichtung gewonnene Abfallgu … ganz lesenkürzer
1. Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb 0 Die Bieterin legt den Nachweis vor, dass sie zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist. Angabe Gültigkeit: Angabe Permalink Efb: 2. Entsorgungsverfahren 0 Die Bieterin sichert zu, dass das durch die Vernichtung gewonnene Abfallgut (Altpapier) nach einer fach- und umweltgerechten Entsorgung gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verwertet wird und benennt nachstehend das Verfahren. Verwertungsverfahren: 0 stofflich 0 energetisch Angabe R/D-Code: Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung (Art, Menge und Verbleib) erfolgt gem. Anlage C-02 Leistungsbeschreibung über die jährliche Abfallbilanz.- Kriterium
-zur Vereinbarung Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO Anlage C-06 (Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen)- Ziffer 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage C-06) verweist zur Konkretisierung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) auf diese Anlage für folgendes Los (bitte … ganz lesenkürzer
-zur Vereinbarung Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO Anlage C-06 (Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen)- Ziffer 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage C-06) verweist zur Konkretisierung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) auf diese Anlage für folgendes Los (bitte in der Anlage für Los 1 bis Los 40 entsprechend ankreuzen). 1. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen Die Vertragspartner sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchzuführen, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person in angemessener Form gewährleistet ist. 2. Innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation der Auftragnehmerin Die Auftragnehmerin wird ihre bzw. seine innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden Daten oder Datenkategorien geeignet sind. 3. Konkretisierung der Einzelmaßnahmen 3.1 Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen bestimmt, die der Umsetzung der Vorgaben des Art. 32 DSGVO dienen: Die nachfolgnde Nr. bezieht sich auf die Maßnahme, der Bieter hat dazu jeweils die Umsetzung der Maßnahme in der Anlage B-04.2 TOM zu beschreiben. 1. Geschäftsprozesskontrolle Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Geschäftsprozesse den Anforderungen der DSGVO genügen und entsprechend umgesetzt sind. 2. Zutrittskontrolle Unbefugten ist der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu verwehren. 3. Zugangskontrolle Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können. 4. Zugriffskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. 5. Eingabekontrolle Es ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. 6. Weitergabekontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transportes oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. 7. Auftragskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen der Verantwortlichen verarbeitet werden können. 8. Verfügbarkeitskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. 9. Trennungskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt voneinander verarbeitet werden können. 3.2. Es ist ein Verfahren zu etablieren, das eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der zum Einsatz kommenden technischen und organisatorischen Maßnahmen durch die Vertragsparteien ermöglicht. 3.3. Folgende Nachweise werden dieser Vereinbarung angefügt: [Zutreffendes bitte ankreuzen] 0 Einhaltung von Verhaltensregeln nach Artikel 40 DSGVO 0 Zertifizierung nach Artikel 42 DSGVO 0 Prüfberichte, Testate, Berichtsauzüge etc. unabhängiger Instanzen 0 Geeignete Zertifizierung durch einen Auditprozess 0 Nachweis über geeignete Maschinen zur Vernichtung nach der gültigen Norm (ISO/IEC 21964-DIN 66399)- Kriterium
Die Abgabe dieser Erklärung erfolgt in Verbindung mit der Anlage B-06 zum Angebotsaufforderungsschreiben. Es ist eine Erklärung über leistende Unterauftragnehmer wie z.B. Niederlassungen/Tochterunternehmen/Gesellschaften/sonstige Unterauftragnehmer sowie Eignungsverleiher der Bieterin anzugeben. - … ganz lesenkürzer
Die Abgabe dieser Erklärung erfolgt in Verbindung mit der Anlage B-06 zum Angebotsaufforderungsschreiben. Es ist eine Erklärung über leistende Unterauftragnehmer wie z.B. Niederlassungen/Tochterunternehmen/Gesellschaften/sonstige Unterauftragnehmer sowie Eignungsverleiher der Bieterin anzugeben. - Art der Geschäftsbeziehung zur Bieterin (Auswahl über Dropdown möglich) - Firmierung (gem. Handelsregister/Briefbogen) - Straße - Land, PLZ/Ort - Telefonnummer - Ansprechperson - Datum des Abschlusses der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung - (Teil-)Leistungsgegenstand im Rahmen der Auftragsverarbeitung - Behandlungsanlage, Name und Anschrift falls abweichend zu vorherigen Angaben (nur zutreffend, wenn Leistung "Vernichtung" beinhaltet) - Angabe von Los, Landkreis oder Ort, einzelner Standort (WE-Nr.)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Siete. Der Vertrag entdet spätestens zum 30.06.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 13.116 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 93 Tage
- Angebotsöffnung
- 29.02.2024, 00:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 17, 30 und 35 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepass … ganz lesenkürzer
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 17, 30 und 35 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermög-lichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens zwei Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchzuführen, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen er-folgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Personen in angemessener Form gewährleistet ist. Die Auftragnehmerin wird ihre innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maß-nahmen zu treffen, die je nach Art der zu schützenden Daten oder Datenkategorien geeignet sind. Die Konkretisierung der Einzelmaßnahmen, die der Umsetzung der Vorgaben des Art. 32 DSGVO dienen, sind in Anlage B-04.2 zum Angebotsaufforderungsschreiben (Technisch-organisatorische Maßnahmen / TOM) beschrieben. Es ist von der Auftragnehmerin ein Verfahren zu etablieren, das eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der zum Einsatz kommenden technischen und organisatorischen Maßnahmen durch die Vertragsparteien ermöglicht. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Vernichtung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Zudem sind die Anlagen B-04.1, B-0.2 einzureichen (Anlage B-04.3 nur auf gesonderte Aufforderung). Sie können alternativ zur „Be …
Lose 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- s. Los 1
- Kriterium
- s. Los 1
- Kriterium
- s. Los 1
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Siete. Der Vertrag entdet spätestens zum 30.06.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.017 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 93 Tage
- Angebotsöffnung
- 29.02.2024, 00:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 17, 30 und 35 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepass … ganz lesenkürzer
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 17, 30 und 35 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermög-lichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens zwei Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchzuführen, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen er-folgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Personen in angemessener Form gewährleistet ist. Die Auftragnehmerin wird ihre innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maß-nahmen zu treffen, die je nach Art der zu schützenden Daten oder Datenkategorien geeignet sind. Die Konkretisierung der Einzelmaßnahmen, die der Umsetzung der Vorgaben des Art. 32 DSGVO dienen, sind in Anlage B-04.2 zum Angebotsaufforderungsschreiben (Technisch-organisatorische Maßnahmen / TOM) beschrieben. Es ist von der Auftragnehmerin ein Verfahren zu etablieren, das eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der zum Einsatz kommenden technischen und organisatorischen Maßnahmen durch die Vertragsparteien ermöglicht. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Vernichtung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Zudem sind die Anlagen B-04.1, B-0.2 einzureichen (Anlage B-04.3 nur auf gesonderte Aufforderung). Sie können alternativ zur „Be …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10623 Berlin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Alle 48 offenen Ausschreibungen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Berlin (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALBA Berlin GmbH11 Zuschläge
- ALBA Supply Chain Management GmbH8 Zuschläge
- Berlin Recycling GmbH7 Zuschläge
- REMONDIS Medison GmbH7 Zuschläge
- Bartscherer & Co. Recycling GmbH5 Zuschläge
- Erler Wennigsen KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.02.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.02.2024 auf 04.03.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e89fd6e-6559-475f-a1ec-fd1a1c174372.