Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur bundesweiten Vernichtung und Entsorgung von Altakten - Aktenvernichtung 2024 ff., Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 063-23veröffentlicht 26.01.2024erstmals 26.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 979 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Berlin (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.07.2024 – 30.06.2026
Lose
40
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 33 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 32 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 00:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  5. Bindefrist endet
    93 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 28 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWg, hier: Altakten in Papierform) aus den Beständen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bundesweit

Lose40 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Freiburg (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Konstanz)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
2
Los 2: Tübingen (Landkreise Reutlingen, Sigmaringen, Ulm, Zollernalbkreis

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
3
Los 3: Karlsruhe (Landkreis Karlsruhe)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
4
Los 4:Stuttgart (Landkreis Stuttgart)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
5
Los 5: Schwaben (Landkreise Augsburg, Kempten (Oberallgäu))

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
6
Los 6: Oberbayern (Landkreise Berchtesgadener Land, München)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
7
Los 7: Niederbayern (Landkreise Deggendorf, Landshut, Passau)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
8
Los 8: Oberpfalz (Landkreise Amberig, Amberg-Sulzbach)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
9
Los 9: Mittelfranken (Landkreis Nürnberg)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
10
Los 10: Unterfranken (Landkreise Bad Kissingen, Würzburg)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
11
Los 11: Rheinhessen-Pfalz Süd (Landkreise Kaiserslautern, Landau i.d. Pfalz)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
12
Los 12: Trier (Landkreis Trier-Saarburg)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
13
Los 13: Koblenz Nord (Landkreise Koblenz und Mayen-Koblenz)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
14
Los 14: Frankfurt a.M.

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
15
Los 15: Kassel

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
16
Los 16: Thüringen (Landkreise Erfurt, Gera, Suhl, Wartburgkreis)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
17
Los 17: Köln/Rhein-Sieg (Landkreise Ahrweiler, Bonn, Köln, Rhein-Sieg-Kreis)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
18
Los 18: Arnsberg (Landkreise Dortmund, Soest)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
19
Los 19: Düsseldorf

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
20
Los 20: Münster

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
21
Los 21: Weser-Ems Süd (Landkreise Emsland, Osnabrück)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
22
Los 22: Weser-Ems Nord (Landkreise Oldenburg, Wilhemshaven)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
23
Los 23: Lüneburg West

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
24
Los 24: Lüneburg Ost (Landkreise Celle, Heidekreis)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
25
Los 25: Detmold (Landkreise Bielefeld, Paderborn)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
26
Los 26: Hannover

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
27
Los 27: Braunschweig

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
28
Los 28: Sachsten-Anhalt Nord (Landkreise Börde, Jerichower Land, Magdebur, Stendal)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
29
Los 29: Sachsen-Anhalt Süd (Landkreise Dessau-Roßlau und Halle)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
30
Los 30: Leipzig (Landkreise Leipzig, Nordsachsen)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
31
Los 31: Chemnitz

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
32
Los 32: Dresden (Landkreise Dresden und Görlitz)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
33
Los 33: Brandenburg Spree (Landkreise Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

17 Monate–
34
Los 34: Brandenburg Havel

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
35
Los 35: Brandenburg Barnim

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
36
Los 36: Berlin

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
37
Los 37: Mecklenburg-Vorpommern Ost (Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

21 Monate–
38
Los 38: Mecklenburg-Vorpommern West (Landkreise Ludwiglust-Parchim, Rostock, Schwerin)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

21 Monate–
39
Los 39: Schleswig-Holstein Süd (Landreise Herzogtum Lauenburg, Lübeck und Pinneberg)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
40
Los 40: Schleswig-Holstein Nord (Landkreise Flensburg, Rendsburg-Eckernförde)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) 0 Ich erkläre, dass die Höhe der … ganz lesen6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) 0 Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. 0 Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. 7. Angaben zu Umsätzen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Umsatzart: Gesamtumsatz (netto) und Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Vernichtung und Entsorgung von Altakten
Kriterium
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung 0 Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal nach DSGVO auf die Vertraulich … ganz lesen8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung 0 Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal nach DSGVO auf die Vertraulichkeit (Datengeheimnis) und die Einhaltung aller Grundsätze gem. Art. 5 Abs. 1 DSGVO verpflichtet wird. 0 Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien (u.a. für die Vernichtung von Altakten gem. gültiger Norm ISO/IEC 2194 - DIN 66399) zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: 10. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Referenz Nr. 1 Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u.a.) Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse) Jährlicher Leistungsumfang (in € netto) Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM Leistungsart Referenz Nr. 2 Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u.a.) Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse) Jährlicher Leistungsumfang (in € netto) Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM Leistungsart Referenz Nr. 3 Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u.a.) Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse) Jährlicher Leistungsumfang (in € netto) Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM Leistungsart
Kriterium
1. Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb 0 Die Bieterin legt den Nachweis vor, dass sie zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist. Angabe Gültigkeit: Angabe Permalink Efb: 2. Entsorgungsverfahren 0 Die Bieterin sichert zu, dass das durch die Vernichtung gewonnene Abfallgu … ganz lesen1. Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb 0 Die Bieterin legt den Nachweis vor, dass sie zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist. Angabe Gültigkeit: Angabe Permalink Efb: 2. Entsorgungsverfahren 0 Die Bieterin sichert zu, dass das durch die Vernichtung gewonnene Abfallgut (Altpapier) nach einer fach- und umweltgerechten Entsorgung gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verwertet wird und benennt nachstehend das Verfahren. Verwertungsverfahren: 0 stofflich 0 energetisch Angabe R/D-Code: Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung (Art, Menge und Verbleib) erfolgt gem. Anlage C-02 Leistungsbeschreibung über die jährliche Abfallbilanz.
Kriterium
-zur Vereinbarung Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO Anlage C-06 (Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen)- Ziffer 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage C-06) verweist zur Konkretisierung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) auf diese Anlage für folgendes Los (bitte … ganz lesen-zur Vereinbarung Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO Anlage C-06 (Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen)- Ziffer 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage C-06) verweist zur Konkretisierung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) auf diese Anlage für folgendes Los (bitte in der Anlage für Los 1 bis Los 40 entsprechend ankreuzen). 1. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen Die Vertragspartner sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchzuführen, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person in angemessener Form gewährleistet ist. 2. Innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation der Auftragnehmerin Die Auftragnehmerin wird ihre bzw. seine innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden Daten oder Datenkategorien geeignet sind. 3. Konkretisierung der Einzelmaßnahmen 3.1 Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen bestimmt, die der Umsetzung der Vorgaben des Art. 32 DSGVO dienen: Die nachfolgnde Nr. bezieht sich auf die Maßnahme, der Bieter hat dazu jeweils die Umsetzung der Maßnahme in der Anlage B-04.2 TOM zu beschreiben. 1. Geschäftsprozesskontrolle Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Geschäftsprozesse den Anforderungen der DSGVO genügen und entsprechend umgesetzt sind. 2. Zutrittskontrolle Unbefugten ist der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu verwehren. 3. Zugangskontrolle Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können. 4. Zugriffskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. 5. Eingabekontrolle Es ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. 6. Weitergabekontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transportes oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. 7. Auftragskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen der Verantwortlichen verarbeitet werden können. 8. Verfügbarkeitskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. 9. Trennungskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt voneinander verarbeitet werden können. 3.2. Es ist ein Verfahren zu etablieren, das eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der zum Einsatz kommenden technischen und organisatorischen Maßnahmen durch die Vertragsparteien ermöglicht. 3.3. Folgende Nachweise werden dieser Vereinbarung angefügt: [Zutreffendes bitte ankreuzen] 0 Einhaltung von Verhaltensregeln nach Artikel 40 DSGVO 0 Zertifizierung nach Artikel 42 DSGVO 0 Prüfberichte, Testate, Berichtsauzüge etc. unabhängiger Instanzen 0 Geeignete Zertifizierung durch einen Auditprozess 0 Nachweis über geeignete Maschinen zur Vernichtung nach der gültigen Norm (ISO/IEC 21964-DIN 66399)
Kriterium
Die Abgabe dieser Erklärung erfolgt in Verbindung mit der Anlage B-06 zum Angebotsaufforderungsschreiben. Es ist eine Erklärung über leistende Unterauftragnehmer wie z.B. Niederlassungen/Tochterunternehmen/Gesellschaften/sonstige Unterauftragnehmer sowie Eignungsverleiher der Bieterin anzugeben. - … ganz lesenDie Abgabe dieser Erklärung erfolgt in Verbindung mit der Anlage B-06 zum Angebotsaufforderungsschreiben. Es ist eine Erklärung über leistende Unterauftragnehmer wie z.B. Niederlassungen/Tochterunternehmen/Gesellschaften/sonstige Unterauftragnehmer sowie Eignungsverleiher der Bieterin anzugeben. - Art der Geschäftsbeziehung zur Bieterin (Auswahl über Dropdown möglich) - Firmierung (gem. Handelsregister/Briefbogen) - Straße - Land, PLZ/Ort - Telefonnummer - Ansprechperson - Datum des Abschlusses der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung - (Teil-)Leistungsgegenstand im Rahmen der Auftragsverarbeitung - Behandlungsanlage, Name und Anschrift falls abweichend zu vorherigen Angaben (nur zutreffend, wenn Leistung "Vernichtung" beinhaltet) - Angabe von Los, Landkreis oder Ort, einzelner Standort (WE-Nr.)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Siete. Der Vertrag entdet spätestens zum 30.06.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
13.116 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
93 Tage
Angebotsöffnung
05.03.2024, 00:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 17, 30 und 35 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepass … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 17, 30 und 35 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermög-lichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens zwei Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchzuführen, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen er-folgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Personen in angemessener Form gewährleistet ist. Die Auftragnehmerin wird ihre innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maß-nahmen zu treffen, die je nach Art der zu schützenden Daten oder Datenkategorien geeignet sind. Die Konkretisierung der Einzelmaßnahmen, die der Umsetzung der Vorgaben des Art. 32 DSGVO dienen, sind in Anlage B-04.2 zum Angebotsaufforderungsschreiben (Technisch-organisatorische Maßnahmen / TOM) beschrieben. Es ist von der Auftragnehmerin ein Verfahren zu etablieren, das eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der zum Einsatz kommenden technischen und organisatorischen Maßnahmen durch die Vertragsparteien ermöglicht. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Vernichtung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Zudem sind die Anlagen B-04.1, B-0.2 einzureichen (Anlage B-04.3 nur auf gesonderte Aufforderung). Sie können alternativ zur „Be …

Lose 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
s. Los 1
Kriterium
s. Los 1
Kriterium
s. Los 1
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Siete. Der Vertrag entdet spätestens zum 30.06.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
4.017 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
93 Tage
Angebotsöffnung
05.03.2024, 00:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 17, 30 und 35 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepass … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 17, 30 und 35 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermög-lichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens zwei Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchzuführen, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen er-folgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Personen in angemessener Form gewährleistet ist. Die Auftragnehmerin wird ihre innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maß-nahmen zu treffen, die je nach Art der zu schützenden Daten oder Datenkategorien geeignet sind. Die Konkretisierung der Einzelmaßnahmen, die der Umsetzung der Vorgaben des Art. 32 DSGVO dienen, sind in Anlage B-04.2 zum Angebotsaufforderungsschreiben (Technisch-organisatorische Maßnahmen / TOM) beschrieben. Es ist von der Auftragnehmerin ein Verfahren zu etablieren, das eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der zum Einsatz kommenden technischen und organisatorischen Maßnahmen durch die Vertragsparteien ermöglicht. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Vernichtung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Zudem sind die Anlagen B-04.1, B-0.2 einzureichen (Anlage B-04.3 nur auf gesonderte Aufforderung). Sie können alternativ zur „Be …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

105vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (171 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Berlin (3 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 28.02.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 28.02.2024 auf 04.03.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2f630eb6-f8b7-47bf-8115-e406723ff680.