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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur bundesweiten Vernichtung und Entsorgung von Altakten - Aktenvernichtung 2024 ff., Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 063-23veröffentlicht 27.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 979 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Berlin (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 40 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.07.2024 – 30.06.2026
Lose
40
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWg, hier: Altakten in Papierform) aus den Beständen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bundesweit

Lose40 Lose

Alle 40 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Freiburg (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Konstanz)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
2
Los 2: Tübingen (Landkreise Reutlingen, Sigmaringen, Ulm, Zollernalbkreis

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
3
Los 3: Karlsruhe (Landkreis Karlsruhe)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
4
Los 4:Stuttgart (Landkreis Stuttgart)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
5
Los 5: Schwaben (Landkreise Augsburg, Kempten (Oberallgäu))

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
6
Los 6: Oberbayern (Landkreise Berchtesgadener Land, München)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
7
Los 7: Niederbayern (Landkreise Deggendorf, Landshut, Passau)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
8
Los 8: Oberpfalz (Landkreise Amberig, Amberg-Sulzbach)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
9
Los 9: Mittelfranken (Landkreis Nürnberg)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
10
Los 10: Unterfranken (Landkreise Bad Kissingen, Würzburg)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
11
Los 11: Rheinhessen-Pfalz Süd (Landkreise Kaiserslautern, Landau i.d. Pfalz)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
12
Los 12: Trier (Landkreis Trier-Saarburg)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
13
Los 13: Koblenz Nord (Landkreise Koblenz und Mayen-Koblenz)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
14
Los 14: Frankfurt a.M.

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
15
Los 15: Kassel

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
16
Los 16: Thüringen (Landkreise Erfurt, Gera, Suhl, Wartburgkreis)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
17
Los 17: Köln/Rhein-Sieg (Landkreise Ahrweiler, Bonn, Köln, Rhein-Sieg-Kreis)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
18
Los 18: Arnsberg (Landkreise Dortmund, Soest)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
19
Los 19: Düsseldorf

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
20
Los 20: Münster

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
21
Los 21: Weser-Ems Süd (Landkreise Emsland, Osnabrück)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
22
Los 22: Weser-Ems Nord (Landkreise Oldenburg, Wilhemshaven)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
23
Los 23: Lüneburg West

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
24
Los 24: Lüneburg Ost (Landkreise Celle, Heidekreis)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
25
Los 25: Detmold (Landkreise Bielefeld, Paderborn)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
26
Los 26: Hannover

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
27
Los 27: Braunschweig

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
28
Los 28: Sachsten-Anhalt Nord (Landkreise Börde, Jerichower Land, Magdebur, Stendal)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
29
Los 29: Sachsen-Anhalt Süd (Landkreise Dessau-Roßlau und Halle)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
30
Los 30: Leipzig (Landkreise Leipzig, Nordsachsen)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
31
Los 31: Chemnitz

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
32
Los 32: Dresden (Landkreise Dresden und Görlitz)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
33
Los 33: Brandenburg Spree (Landkreise Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

17 Monate–
34
Los 34: Brandenburg Havel

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
35
Los 35: Brandenburg Barnim

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
36
Los 36: Berlin

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
37
Los 37: Mecklenburg-Vorpommern Ost (Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

21 Monate–
38
Los 38: Mecklenburg-Vorpommern West (Landkreise Ludwiglust-Parchim, Rostock, Schwerin)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

21 Monate–
39
Los 39: Schleswig-Holstein Süd (Landreise Herzogtum Lauenburg, Lübeck und Pinneberg)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–
40
Los 40: Schleswig-Holstein Nord (Landkreise Flensburg, Rendsburg-Eckernförde)

Transport-, Vernichtungs- und Entsorgungsdienstleistungen von analogen Datenträgern gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, hier: Altakten in Papierform)

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Siete. Der Vertrag entdet spätestens zum 30.06.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
13.116 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 17, 30 und 35 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepass … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 17, 30 und 35 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermög-lichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens zwei Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchzuführen, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen er-folgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Personen in angemessener Form gewährleistet ist. Die Auftragnehmerin wird ihre innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maß-nahmen zu treffen, die je nach Art der zu schützenden Daten oder Datenkategorien geeignet sind. Die Konkretisierung der Einzelmaßnahmen, die der Umsetzung der Vorgaben des Art. 32 DSGVO dienen, sind in Anlage B-04.2 zum Angebotsaufforderungsschreiben (Technisch-organisatorische Maßnahmen / TOM) beschrieben. Es ist von der Auftragnehmerin ein Verfahren zu etablieren, das eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der zum Einsatz kommenden technischen und organisatorischen Maßnahmen durch die Vertragsparteien ermöglicht. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Vernichtung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Zudem sind die Anlagen B-04.1, B-0.2 einzureichen (Anlage B-04.3 nur auf gesonderte Aufforderung). Sie können alternativ zur „Be …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

105vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (171 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Berlin (3 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.02.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.02.2024 auf 04.03.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52c45cd7-24eb-4c33-bcb3-30a5c6755386.