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Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen (Los 1), Fachplanung Tragwerksplanung (Los 2), SiGeKo-Leistungen (Los 3)) zur Wiederherstellung einer Straße

Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB21_AL_M14_V001veröffentlicht 23.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 989 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 € Summe von 1 Losen mit Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Altena (Westf.)
    vor 33 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 33 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das gegenständlichen Verfahren betrifft (Planungs-)Leistungen der Maßnahme M14 – Grennigloher Weg Maßnahme 1. Diese bezieht sich auf den Straßenbereich „Grennigloher Weg“ im westlichen Teilgebiet der Stadt Altena.

Die zu betrachtende Gesamtstrecke der Verkehrsstraße beträgt insgesamt etwa 500 m, die Breite beträgt im Durchschnitt etwa 2,20 m. Der Grennigloher Weg dient den Anliegern als einzige Zufahrtsstraße, weswegen hiervon Zuwegungen und Treppenanlagen zu den Grundstücken abgehen.

Während des Hochwassers 2021 konnte der anliegende Grennigloher Bach das Wasser nicht fassen. Aufgrund dessen ist das überschüssige Wasser über den Grennigloher Weg und den Privatgrundstücken wild abgeführt worden. Hierbei wurde sowohl die Straße (Grennigloher Weg), als auch die zugehörigen Leitplanken, Umgrenzungen und Sicherungen (Hang, Einfassungen, Zaun) beschädigt. Die Straße weist infolge Abplatzungen und Unterspülungen auf. Stark betroffene Bereiche (z. B. Komplettabbruch der Straße) wurden im Sinne des Allgemeinwohls interimsmäßig instandgesetzt (Legiobausteine zur Sicherung des Hangs und der Straße) oder anderweitig gesichert (Absperrbänder).

Ausspülungen bzw. Abplatzungen und weitere Beschädigungen an den Stützwänden werden aufgrund der Bewegungen und Setzungen regelmäßig vom örtlichen Baubetriebshof kontrolliert. Die Standsicherheit des Straßen- und Hangbereichs kann aufgrund des Schadens nicht dauerhaft gewährleistet werden.

In den Böschungsbereichen fanden starke Ausspülungen und Unterspülungen statt, was zu Hangrutschungen und Geröllansammlung führte. Auch diese Bereiche befinden sich in einem bedenklichen Zustand und müssen gesichert werden.

Das prioritäre Ziel ist die Planung der Verkehrsstraße und der anliegenden Bereiche unter Berücksichtigung des aktuellen, technischen Standes sowie der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06).

Bei dem Grennigloher Weg handelt es sich um eine Anliegerstraße, welche in beide Richtungen befahrbar ist. Aufgrund des generellen stark beschädigten Zustandes, der beengten Straßenverhältnisse von etwa 2,20 m, des Begegnungsverkehrs und unter Beachtung der vorhandenen topographischen Verhältnisse sowie des geltenden Regelwerkes (Stand der Technik), wird eine Verbreiterung der Straße angestrebt. Bei der Variantenuntersuchung sind zwingend die Anschlüsse der Grundstückseinfahrten und angrenzenden Straßen/ Wege/ Treppenanlagen zu berücksichtigen, diese sind künftig beizubehalten und in die Planung zu integrieren. Des Weiteren sind die Schleppkurven und Belastungsklassen der Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu berücksichtigen. Die Machbarkeit zur Verbreiterung der Straße ist nachvollziehbar in der Variantenuntersuchung darzustellen.

Die abgängigen Böschungen, Stützmauern und Einbauelemente sind in das Gesamtkonzept einzuarbeiten, sodass die notwendigen Stützfunktion ausreichend dimensioniert und betrachtet werden. Um nachfolgenden Hochwassern und Starkregenereignissen entgegenzuwirken, ist zudem ein zukunftsorientiertes Regenwasserkonzept zu integrieren und in der Variantenuntersuchung sinnvoll darzustellen. Hierbei kann es unter anderem zu einer generellen Umverlegung/ Neuverlegung der Versorgungsleitungen und Medienanschlüssen führen.

Während der Planungsphase werden mindestens 3 Varianten zur realistischen Umsetzung des Straßenkörpers inklusive Nebenanlagen erarbeitet und mit den Planungsbeteiligten frühzeitig abgestimmt (AG, Behörden, Fachplanung, etc.). Ebenso sind die Eigentümer frühzeitig zu kontaktieren, um etwaige Hinweise oder Auflagen betrachten und einarbeiten zu können. Sobald eine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann, sind die finalen Anpassungen und Abstimmungen im engen Kontakt mit den fachlich Beteiligten durchzuführen, um eine zielorientierte und konfliktarme Bauphase zu erzielen.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

Die Leistungen betreffend die Ingenieurbauwerke sowie die Verkehrsanlagen setzen sich aus den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 und ausgewählten Besonderen Leistungen nach § 43 bzw. § 47 der HOAI zusammen. Die Ingenieurbauwerke beziehen sich auf die Stützwände der Verkehrsstraße sowie auf die entwässerungstechnische Einrichtung (Regenwasser). Aufgrund der angestrebten Verbreiterung des Straßenraums (Stand der Technik) und der vorliegenden Anlagen der Grundstückseigentümer (Mauern, Treppenanlagen, Beete), sind besonders die Zuwegungen der jeweiligen Grundstücke bei der Planung zu berücksichtigen. Die Verkehrsanlage umfasst einen etwa 500 m langen Straßenneubau unter Berücksichtigung des aktuellen technischen Regelwerks. Hierbei sind unter anderem die notwendigen Schleppkurven (PKW/ Einsatzfahrzeuge), die erforderlichen Belastungsklassen, notwendige Einbauten wie Leitelemente und Leuchten (inkl. Medienanschluss) sowie die Integration von Regenentwässerungsanlagen zu berücksichtigen. Das Niederschlagswasser ist möglichst im Straßenkörper zu Fassen und kontrolliert abzuleiten (z. B. durch erhöhte Bordsteine, Leitsysteme). Ebenso ist der nördliche Hangbereich zu prüfen und zu sichern, um die Gefahr von herabfallendem Gestein o. drgl. auszuschließen. Im oberen Bereich der Straße bildet sich ein Wendehammer aus, dieser sowie die angrenzenden Wirtschaftswege sind bei der Planung ebenfalls mit aufzunehmen. Zudem ist im Zuge der Variantenuntersuchung zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des nachhaltigen Wiederaufbaus Stellplätze angeordnet werden können. Die Leistungen betreffend die Ingenieurbauwerke umfassen Grundleistungen gem. Anlage 12.1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1-9 sowie als Besondere Leistungen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) die Erstellung eines Regenwasserkonzepts sowie der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) die Örtliche Bauüberwachung. Die Leistungen betreffend die Verkehrsanlagen umfassen Grundleistungen gem. Anlage 13.1 der HOAI 2021 der Leistungsphasen 1-9 sowie als Besondere Leistung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) das Erstellen von Leitungsbestandsplänen und die Medienumverlegung, Klärung und Abstimmung mit Medienträgern sowie der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) die Örtliche Bauüberwachung sowie die Beweissicherung anliegender Bauwerke vor-/ nach Bauende

–1 €
2
Los 2 – Fachplanung Tragwerksplanung

Bei der Tragwerksplanung wird die Grundlagenermittlung aus Los 1 (Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen) analysiert und anhand der Belange zur Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit in statisch-konstruktiver Hinsicht bewertet. Darauf aufbauend wird bei der Erstellung des Planungskonzeptes unter Berücksichtigung jeglicher vorkommenden Parameter mitgewirkt und wichtige konstruktive Festlegungen getroffen. Die Ergebnisse sind mit auskömmlichen Erläuterungen, Dokumentationen, Berechnungen und Mengenermittlung Leistungsphasen-übergreifend in textlicher und planerischer Form zu erarbeiten und zu übergeben. Die Leistungen der Tragwerksplanung umfassen Grundleistungen gem. Anlage 14.1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 2-6 sowie als Besondere Leistungen der Leistungsphase 3 den Nachweis der Erdbebensicherheit.

––
3
Los 3 – Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)

Die Leistungen des SiGeKo orientieren sich an dem Leistungsbild „Koordination nach BaustellV“ gem. Ziff. 3 der AHO Schriftenreihe Nr. 15 (Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand Juni 2022, 3. Auflage). Leistungen während der Planung der Ausführung (gem. Ziff. 3.1 der AHO Schriftenreihe Nr. 15): • Regelleistungen • Regelleistungen im Bedarfsfall o b) Erstellen einer Baustellenordnung • Optionale Leistungen o a) Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans o e) Beraten zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der auszuführenden Firmen (im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB) o j) Beraten bei oder Erstellung einer Brandschutz-, Flucht- und Rettungswege-Planung und/oder Rettungskonzept für die Ausführung der Arbeiten Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens (Ziff. 3.2 der AHO Schriftenreihe Nr. 15): • Regelleistungen • Regelleistungen im Bedarfsfall o b) Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdung • Optionale Leistungen o d) Regelmäßige Teilnahme an allgemeinen Bau-/Projektbesprechungen o e) Anpassen der Unterlagen bei Abweichung der Ausführung vom Planungsstand der Unterlagen

––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis
Honorar/PreisAngebotspreis
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPersönliche Referenzprojekte, die die gemeinsame Durchführung von Leistungen sowohl der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI als auch der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45, 47 HOAI nachweisen, wobei jeweils im Wesentlichen die Grundleistungen der LPH 2-8 erbracht worden sein müssen und die planerischen Anforderungen der Honorarzone III entsprechen (letzte 3 Jahre).
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPersönliche Referenzprojekte, die die Erstellung von Entwässerungskonzepten umfassen (letzten 5 Jahre)
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretend verantwortlichen PlanersPersönliche Referenzprojekte, die die gemeinsame Durchführung von Leistungen sowohl der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI als auch der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45, 47 HOAI nachweisen, wobei jeweils im Wesentlichen die Grundleistungen der LPH 2-8 erbracht worden sein müssen und die planerischen Anforderungen der Honorarzone III entsprechen (letzte 3 Jahre).
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretend verantwortlichen PlanersPersönliche Referenzprojekte, die die Erstellung von Entwässerungskonzepten umfassen (letzten 5 Jahre)
Qualität
Ideenskizze "Sicherstellung der Vor-Ort Präsenz"Ideenkonzept zur Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz der Bauoberleitung/örtlichen Bauüberwachung bezüglich der Terminplanung inkl. Berücksichtigung der Beteiligung Dritter

Eignung13 von 13 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: Gewichtungsfaktor 15 (aufgeteilt auf jeweils 5 je Geschäftsjahr) Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Falle ei … ganz lesenEigenerklärung Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: Gewichtungsfaktor 15 (aufgeteilt auf jeweils 5 je Geschäftsjahr) Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2021, 2022, 2023 die Jahre 2020, 2021 und 2022 an. Als Mindestanforderung muss je Jahr ein jährlicher Umsatz (netto) von mind. 280.000 € erzielt worden sein.
Kriterium
Geeignete Referenzen des Bewerbers (Gewichtungsfaktor 70) aufgegliedert nach folgenden Unterkriterien: • Referenz betreffend sowohl Planungsleistungen „Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI“ als auch „Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45, 47 HOAI“ (kumulierte Leistungserbringung) d … ganz lesenGeeignete Referenzen des Bewerbers (Gewichtungsfaktor 70) aufgegliedert nach folgenden Unterkriterien: • Referenz betreffend sowohl Planungsleistungen „Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI“ als auch „Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45, 47 HOAI“ (kumulierte Leistungserbringung) der letzten bis zu drei Jahre mit jeweils mind. erbrachten Leistungsphasen 2-8 und jeweils Planungsanforderungen mindestens HZ III. (Gewichtungsfaktor 40) Als Mindestanforderung gilt, dass mind. eine geeignete Referenz beigebracht werden muss. • Referenz betreffend die Erstellung eines Regenwasserentwässerungskonzepts, welches mit der vorliegenden Leistung vergleichbar ist, der letzten bis zu fünf Jahre. (Gewichtungsfaktor 30) Als Mindestanforderung gilt, dass mind. eine geeignete Referenz beigebracht werden muss. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Erstellung eines Entwässerungskonzepts auch einschlägige Leistungen berücksichtigen werden, die bis zu fünf Jahre zurückliegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). • die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherung … ganz lesenEigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). • die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. (jeweils Mindestanforderungen) Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährleistet ist (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Kriterium
Eigenerklärung technischer Fachkräfte (Gewichtungsfaktor 15) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens 3 technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Angabe (Eigenerklärung), welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Erklärung zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. „Russlanderklärung“). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Eigenerklärung Subventionen Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemein … ganz lesenEigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts andere … ganz lesenFür die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, hat (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtung …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Leistungen der Leistungsphasen 3-9 sowie die Besonderen Leistungen werden lediglich optional beauftragt
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergab … ganz lesen§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Honorar/PreisAngebotspreis
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPersönliches Referenzprojekt über die Durchführung von Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 5 und 6, gem. § 51 HOAI
Qualität
Persönliches Referenzprojekt über die Durchführung von Leistungen der Tragwerksplanung mindestens der Honorarzone 3, gem. § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 – Leistungsbild Tragwerksplanung

Eignung13 von 13 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: Gewichtungsfaktor 15 (aufgeteilt auf jeweils 5 je Geschäftsjahr) Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Falle ei … ganz lesenEigenerklärung Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: Gewichtungsfaktor 15 (aufgeteilt auf jeweils 5 je Geschäftsjahr) Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2021, 2022, 2023 die Jahre 2020, 2021 und 2022 an. Als Mindestanforderung muss je Jahr ein jährlicher Umsatz (netto) von mind. 110.000 € erzielt worden sein.
Kriterium
Geeignete Referenzen des Bewerbers (Gewichtungsfaktor 70) aufgegliedert nach folgenden Unterkriterien: • Referenz „Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI“ der letzten bis zu fünf Jahre für Ingenieurbauwerke (Objekte nach § 41 Nummer 6 und 7 HOAI (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlag … ganz lesenGeeignete Referenzen des Bewerbers (Gewichtungsfaktor 70) aufgegliedert nach folgenden Unterkriterien: • Referenz „Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI“ der letzten bis zu fünf Jahre für Ingenieurbauwerke (Objekte nach § 41 Nummer 6 und 7 HOAI (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen; sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste) mit mind. erbrachter Leistungsphase 5 und 6 und Planungsanforderungen HZ III. (Gewichtungsfaktor 35) Als Mindestanforderung gilt, dass mind. eine geeignete Referenz beigebracht werden muss. • Referenz „Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI“ der letzten bis zu fünf Jahre für Verkehrsanlagen mit mind. erbrachter Leistungsphase 5 und 6 und Planungsanforderungen HZ III. (Gewichtungsfaktor 35) Als Mindestanforderung gilt, dass mind. eine geeignete Referenz beigebracht werden muss. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigen werden, die bis zu fünf Jahre zurückliegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). • die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherung … ganz lesenEigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). • die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. (jeweils Mindestanforderungen) Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährleistet ist (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Kriterium
Eigenerklärung technischer Fachkräfte (Gewichtungsfaktor 15) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens 3 technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Angabe (Eigenerklärung), welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Erklärung zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. „Russlanderklärung“). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Eigenerklärung Subventionen Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemein … ganz lesenEigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts andere … ganz lesenFür die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, hat (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtung …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Leistungen der Leistungsphasen 3-6 sowie die Besonderen Leistungen werden lediglich optional beauftragt
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergab … ganz lesen§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Honorar/PreisAngebotspreis
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen PersonPersönliches Referenzprojekt über die Durchführung von SiGeKo Leistungen (während der Planung der Ausführung (gem. Ziff. 3.1 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) und während der Ausführung des Bauvorhabens (gem. Ziff. 3.2 der AHO Schriftenreihe Nr. 15)) der letzten bis zu 5 Jahre

Eignung13 von 13 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: Gewichtungsfaktor 15 (aufgeteilt auf jeweils 5 je Geschäftsjahr) Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Falle ei … ganz lesenEigenerklärung Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: Gewichtungsfaktor 15 (aufgeteilt auf jeweils 5 je Geschäftsjahr) Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2021, 2022, 2023 die Jahre 2020, 2021 und 2022 an. Als Mindestanforderung muss je Jahr ein jährlicher Umsatz (netto) von mind. 40.000 € erzielt worden sein.
Kriterium
Geeignete Referenzen des Bewerbers (Gewichtungsfaktor 70) Referenzen betreffend Leistungen des SiGeKo während der Planung der Ausführung (gem. Ziff. 3.1 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) und während der Ausführung des Bauvorhabens gem. Ziff. 3.2 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) der letzten bis zu 5 Jahre
Kriterium
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). • die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherung … ganz lesenEigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). • die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. (jeweils Mindestanforderungen) Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährleistet ist (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Kriterium
Eigenerklärung technischer Fachkräfte (Gewichtungsfaktor 15) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens 3 technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Angabe (Eigenerklärung), welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Erklärung zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. „Russlanderklärung“). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Eigenerklärung Subventionen Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemein … ganz lesenEigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Kriterium
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts andere … ganz lesenFür die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, hat (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtung …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: 1. Stufe: Leistungen während der Planung der Ausführung (gem. Ziff. 3.1 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) (fest beauftragt) 2. Stufe: Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens (Ziff. 3.2 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) (optional) Die Leistunge … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: 1. Stufe: Leistungen während der Planung der Ausführung (gem. Ziff. 3.1 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) (fest beauftragt) 2. Stufe: Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens (Ziff. 3.2 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) (optional) Die Leistungen der 1. Stufe werden (mit Ausnahme etwaiger optionaler Leistungen gem. Ziff. 3.1.3 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) fest beauftragt. Die Leistungen der 2. Stufe werden optional vergeben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergab … ganz lesen§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

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