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Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen (Los 1), Fachplanung Tragwerksplanung (Los 2), SiGeKo-Leistungen (Los 3)) zur Wiederherstellung einer Straße

Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB21_AL_M14_V001veröffentlicht 28.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 989 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das gegenständlichen Verfahren betrifft (Planungs-)Leistungen der Maßnahme M14 – Grennigloher Weg Maßnahme 1. Diese bezieht sich auf den Straßenbereich „Grennigloher Weg“ im westlichen Teilgebiet der Stadt Altena.

Die zu betrachtende Gesamtstrecke der Verkehrsstraße beträgt insgesamt etwa 500 m, die Breite beträgt im Durchschnitt etwa 2,20 m. Der Grennigloher Weg dient den Anliegern als einzige Zufahrtsstraße, weswegen hiervon Zuwegungen und Treppenanlagen zu den Grundstücken abgehen.

Während des Hochwassers 2021 konnte der anliegende Grennigloher Bach das Wasser nicht fassen. Aufgrund dessen ist das überschüssige Wasser über den Grennigloher Weg und den Privatgrundstücken wild abgeführt worden. Hierbei wurde sowohl die Straße (Grennigloher Weg), als auch die zugehörigen Leitplanken, Umgrenzungen und Sicherungen (Hang, Einfassungen, Zaun) beschädigt. Die Straße weist infolge Abplatzungen und Unterspülungen auf. Stark betroffene Bereiche (z. B. Komplettabbruch der Straße) wurden im Sinne des Allgemeinwohls interimsmäßig instandgesetzt (Legiobausteine zur Sicherung des Hangs und der Straße) oder anderweitig gesichert (Absperrbänder).

Ausspülungen bzw. Abplatzungen und weitere Beschädigungen an den Stützwänden werden aufgrund der Bewegungen und Setzungen regelmäßig vom örtlichen Baubetriebshof kontrolliert. Die Standsicherheit des Straßen- und Hangbereichs kann aufgrund des Schadens nicht dauerhaft gewährleistet werden.

In den Böschungsbereichen fanden starke Ausspülungen und Unterspülungen statt, was zu Hangrutschungen und Geröllansammlung führte. Auch diese Bereiche befinden sich in einem bedenklichen Zustand und müssen gesichert werden.

Das prioritäre Ziel ist die Planung der Verkehrsstraße und der anliegenden Bereiche unter Berücksichtigung des aktuellen, technischen Standes sowie der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06).

Bei dem Grennigloher Weg handelt es sich um eine Anliegerstraße, welche in beide Richtungen befahrbar ist. Aufgrund des generellen stark beschädigten Zustandes, der beengten Straßenverhältnisse von etwa 2,20 m, des Begegnungsverkehrs und unter Beachtung der vorhandenen topographischen Verhältnisse sowie des geltenden Regelwerkes (Stand der Technik), wird eine Verbreiterung der Straße angestrebt. Bei der Variantenuntersuchung sind zwingend die Anschlüsse der Grundstückseinfahrten und angrenzenden Straßen/ Wege/ Treppenanlagen zu berücksichtigen, diese sind künftig beizubehalten und in die Planung zu integrieren. Des Weiteren sind die Schleppkurven und Belastungsklassen der Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu berücksichtigen. Die Machbarkeit zur Verbreiterung der Straße ist nachvollziehbar in der Variantenuntersuchung darzustellen.

Die abgängigen Böschungen, Stützmauern und Einbauelemente sind in das Gesamtkonzept einzuarbeiten, sodass die notwendigen Stützfunktion ausreichend dimensioniert und betrachtet werden. Um nachfolgenden Hochwassern und Starkregenereignissen entgegenzuwirken, ist zudem ein zukunftsorientiertes Regenwasserkonzept zu integrieren und in der Variantenuntersuchung sinnvoll darzustellen. Hierbei kann es unter anderem zu einer generellen Umverlegung/ Neuverlegung der Versorgungsleitungen und Medienanschlüssen führen.

Während der Planungsphase werden mindestens 3 Varianten zur realistischen Umsetzung des Straßenkörpers inklusive Nebenanlagen erarbeitet und mit den Planungsbeteiligten frühzeitig abgestimmt (AG, Behörden, Fachplanung, etc.). Ebenso sind die Eigentümer frühzeitig zu kontaktieren, um etwaige Hinweise oder Auflagen betrachten und einarbeiten zu können. Sobald eine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann, sind die finalen Anpassungen und Abstimmungen im engen Kontakt mit den fachlich Beteiligten durchzuführen, um eine zielorientierte und konfliktarme Bauphase zu erzielen.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

Die Leistungen betreffend die Ingenieurbauwerke sowie die Verkehrsanlagen setzen sich aus den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 und ausgewählten Besonderen Leistungen nach § 43 bzw. § 47 der HOAI zusammen. Die Ingenieurbauwerke beziehen sich auf die Stützwände der Verkehrsstraße sowie auf die entwässerungstechnische Einrichtung (Regenwasser). Aufgrund der angestrebten Verbreiterung des Straßenraums (Stand der Technik) und der vorliegenden Anlagen der Grundstückseigentümer (Mauern, Treppenanlagen, Beete), sind besonders die Zuwegungen der jeweiligen Grundstücke bei der Planung zu berücksichtigen. Die Verkehrsanlage umfasst einen etwa 500 m langen Straßenneubau unter Berücksichtigung des aktuellen technischen Regelwerks. Hierbei sind unter anderem die notwendigen Schleppkurven (PKW/ Einsatzfahrzeuge), die erforderlichen Belastungsklassen, notwendige Einbauten wie Leitelemente und Leuchten (inkl. Medienanschluss) sowie die Integration von Regenentwässerungsanlagen zu berücksichtigen. Das Niederschlagswasser ist möglichst im Straßenkörper zu Fassen und kontrolliert abzuleiten (z. B. durch erhöhte Bordsteine, Leitsysteme). Ebenso ist der nördliche Hangbereich zu prüfen und zu sichern, um die Gefahr von herabfallendem Gestein o. drgl. auszuschließen. Im oberen Bereich der Straße bildet sich ein Wendehammer aus, dieser sowie die angrenzenden Wirtschaftswege sind bei der Planung ebenfalls mit aufzunehmen. Zudem ist im Zuge der Variantenuntersuchung zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des nachhaltigen Wiederaufbaus Stellplätze angeordnet werden können. Die Leistungen betreffend die Ingenieurbauwerke umfassen Grundleistungen gem. Anlage 12.1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1-9 sowie als Besondere Leistungen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) die Erstellung eines Regenwasserkonzepts sowie der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) die Örtliche Bauüberwachung. Die Leistungen betreffend die Verkehrsanlagen umfassen Grundleistungen gem. Anlage 13.1 der HOAI 2021 der Leistungsphasen 1-9 sowie als Besondere Leistung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) das Erstellen von Leitungsbestandsplänen und die Medienumverlegung, Klärung und Abstimmung mit Medienträgern sowie der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) die Örtliche Bauüberwachung sowie die Beweissicherung anliegender Bauwerke vor-/ nach Bauende

––
2
Los 2 – Fachplanung Tragwerksplanung

Bei der Tragwerksplanung wird die Grundlagenermittlung aus Los 1 (Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen) analysiert und anhand der Belange zur Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit in statisch-konstruktiver Hinsicht bewertet. Darauf aufbauend wird bei der Erstellung des Planungskonzeptes unter Berücksichtigung jeglicher vorkommenden Parameter mitgewirkt und wichtige konstruktive Festlegungen getroffen. Die Ergebnisse sind mit auskömmlichen Erläuterungen, Dokumentationen, Berechnungen und Mengenermittlung Leistungsphasen-übergreifend in textlicher und planerischer Form zu erarbeiten und zu übergeben. Die Leistungen der Tragwerksplanung umfassen Grundleistungen gem. Anlage 14.1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 2-6 sowie als Besondere Leistungen der Leistungsphase 3 den Nachweis der Erdbebensicherheit.

––
3
Los 3 – Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)

Die Leistungen des SiGeKo orientieren sich an dem Leistungsbild „Koordination nach BaustellV“ gem. Ziff. 3 der AHO Schriftenreihe Nr. 15 (Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand Juni 2022, 3. Auflage). Leistungen während der Planung der Ausführung (gem. Ziff. 3.1 der AHO Schriftenreihe Nr. 15): • Regelleistungen • Regelleistungen im Bedarfsfall o b) Erstellen einer Baustellenordnung • Optionale Leistungen o a) Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans o e) Beraten zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der auszuführenden Firmen (im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB) o j) Beraten bei oder Erstellung einer Brandschutz-, Flucht- und Rettungswege-Planung und/oder Rettungskonzept für die Ausführung der Arbeiten Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens (Ziff. 3.2 der AHO Schriftenreihe Nr. 15): • Regelleistungen • Regelleistungen im Bedarfsfall o b) Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdung • Optionale Leistungen o d) Regelmäßige Teilnahme an allgemeinen Bau-/Projektbesprechungen o e) Anpassen der Unterlagen bei Abweichung der Ausführung vom Planungsstand der Unterlagen

––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis
Honorar/PreisAngebotspreis
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPersönliche Referenzprojekte, die die gemeinsame Durchführung von Leistungen sowohl der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI als auch der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45, 47 HOAI nachweisen, wobei jeweils im Wesentlichen die Grundleistungen der LPH 2-8 erbracht worden sein müssen und die planerischen Anforderungen der Honorarzone III entsprechen (letzte 3 Jahre).
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPersönliche Referenzprojekte, die die Erstellung von Entwässerungskonzepten umfassen (letzten 5 Jahre)
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretend verantwortlichen PlanersPersönliche Referenzprojekte, die die gemeinsame Durchführung von Leistungen sowohl der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI als auch der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45, 47 HOAI nachweisen, wobei jeweils im Wesentlichen die Grundleistungen der LPH 2-8 erbracht worden sein müssen und die planerischen Anforderungen der Honorarzone III entsprechen (letzte 3 Jahre).
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretend verantwortlichen PlanersPersönliche Referenzprojekte, die die Erstellung von Entwässerungskonzepten umfassen (letzten 5 Jahre)
Qualität
Ideenskizze "Sicherstellung der Vor-Ort Präsenz"Ideenkonzept zur Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz der Bauoberleitung/örtlichen Bauüberwachung bezüglich der Terminplanung inkl. Berücksichtigung der Beteiligung Dritter

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Leistungen der Leistungsphasen 3-9 sowie die Besonderen Leistungen werden lediglich optional beauftragt
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergab … ganz lesen§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Honorar/PreisAngebotspreis
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersPersönliches Referenzprojekt über die Durchführung von Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 5 und 6, gem. § 51 HOAI
Qualität
Persönliches Referenzprojekt über die Durchführung von Leistungen der Tragwerksplanung mindestens der Honorarzone 3, gem. § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 – Leistungsbild Tragwerksplanung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Leistungen der Leistungsphasen 3-6 sowie die Besonderen Leistungen werden lediglich optional beauftragt
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergab … ganz lesen§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Honorar/PreisAngebotspreis
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen PersonPersönliches Referenzprojekt über die Durchführung von SiGeKo Leistungen (während der Planung der Ausführung (gem. Ziff. 3.1 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) und während der Ausführung des Bauvorhabens (gem. Ziff. 3.2 der AHO Schriftenreihe Nr. 15)) der letzten bis zu 5 Jahre

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: 1. Stufe: Leistungen während der Planung der Ausführung (gem. Ziff. 3.1 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) (fest beauftragt) 2. Stufe: Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens (Ziff. 3.2 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) (optional) Die Leistunge … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: 1. Stufe: Leistungen während der Planung der Ausführung (gem. Ziff. 3.1 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) (fest beauftragt) 2. Stufe: Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens (Ziff. 3.2 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) (optional) Die Leistungen der 1. Stufe werden (mit Ausnahme etwaiger optionaler Leistungen gem. Ziff. 3.1.3 der AHO Schriftenreihe Nr. 15) fest beauftragt. Die Leistungen der 2. Stufe werden optional vergeben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergab … ganz lesen§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Thome & Müller Ingenieure GmbH, Erfurt–
3AGS Weckermann & Partner, Olfen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.02.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3ce8f8cb-548d-425a-99fa-73646d866fc1.