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Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit TW und anschließendem Verhandlungsverfahren - Objektplanung Freianlagen / Verkehrsanlagen: Neugestaltung des Bibliotheksumfelds in der Altstadt von Schorndorf

Stadtverwaltung Schorndorf - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht · Schorndorf, Baden-Württemberg

Aktenzeichen FB61_2025_01_Bekanntm WB Ergebnisveröffentlicht 19.03.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 431 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • 1. Leistungsfähigkeit des Projektteams20 %
  • 2. Wettbewerbsergebnis55 %
  • 3. Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses15 %
  • Honorarangebot10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Vorplanung der öffentlichen Freiflächen und Straßen in den Bereichen: Spitalhof und Beim Brünnele, Archivstraße und Johann-Philipp-Palm-Straße in Schorndorf. Der Realisierungswettbewerb zielt auf eine Vielzahl von freiräumlichen und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen LpH 1-9 im Umfeld der neuen Bibliothek ab.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Schorndorf mit rund 41.400 Einwohnerinnen/ Einwohnern (Stand 11/2023) liegt im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg. Als Wohn- und Arbeitsstandort verzeichnet Schorndorf eine große Beliebtheit und liegt landschaftlich idyllisch im Remstal eingebettet. Die gut erhaltene Altstadt mit mittelalterlichen Fachwerkgebäuden bildet den Mittelpunkt den Kernstadt. In der Kernstadt sind zahlreiche Dienstleistungs-, Einzelhandels- und Gemeinbedarfsangebote verortet. Um das Bildungs- und Freizeitangebot auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten und in einem attraktiven Umfeld darzustellen, befasst sich die Stadt Schorndorf seit November 2016 mit dem Neubau der Bibliothek. Die neue Bibliothek wird sich zukünftig zwischen Archivstraße und Spitalhof befinden. Die ehemalige Meierei des Schorndorfer Spitals wird für die Bibliotheksnutzung saniert und umgebaut werden und durch einen Anbau im Süden ergänzt. Nach durchgeführtem Wettbewerbsverfahren befindet sich die neue Bibliothek zurzeit im Bau. Die Baumaßnahme soll Ende 2026/ Anfang 2027 abgeschlossen sein und zukünftig als neuer Stadtbaustein ein qualitätvolles Umfeld erhalten. Übergeordnetes Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist die Stärkung der südwestlichen Altstadt und die Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität. Mit der Neugestaltung des Spitalhofes soll ein adäquates und attraktives Umfeld zur neuen Bibliothek geschaffen werden. Gleichzeitig bietet sich die Möglichkeit der funktional-verkehrlichen Neuordnung der Archivstraße und der Johann-Philipp-Palm-Straße. Eine ökologische und klimaangepasste Aufwertung aller öffentlichen Räume soll erfolgen. Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Vorplanung der öffentlichen Freiflächen und Straßen in den Bereichen: - Spitalhof und Beim Brünnele, - Archivstraße, - Johann-Philipp-Palm-Straße, > gesamt rund 6.214 m².

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

1. Leistungsfähigkeit des Projektteams20 %
2. Wettbewerbsergebnis55 %
3. Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses15 %
Honorarangebot10 %
Qualität
1. Leistungsfähigkeit des Projektteams- Fachkompetenz des vorgesehenen Projektteams und der einzelnen Projektmitarbeiter - Ablauforganisation und Zusammenarbeit innerhalb des Projektteams einschließlich Kommunikation mit Externen - Verfügbarkeit vor Ort und örtliche Präsenz in der Planungs- und Bauphase
Qualität
2. Wettbewerbsergebnis1. Preis = 5 Punkte; 2. Preis = 4 Punkte; 3. Preis = 3 Punkte
Qualität
3. Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses(auf Basis der Beurteilung aus dem Preisgerichtsprotokoll)
Preis
Honorarangebot

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYYPY596# Weitere Beauftragung: Die Ausloberin wird eine Bieterin/ einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung mindestens in den Leistungsphasen 1-5 im Zusammenhang mit der Objektplanung Freianlagen (entsprechend § 39 HOAI 2021) und mit der Objektplan … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXRAYYPY596# Weitere Beauftragung: Die Ausloberin wird eine Bieterin/ einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung mindestens in den Leistungsphasen 1-5 im Zusammenhang mit der Objektplanung Freianlagen (entsprechend § 39 HOAI 2021) und mit der Objektplanung Verkehrsanlagen (entsprechend § 47 HOAI 2021) beauftragen, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats. Die Beauftragung soll in zwei Bauabschnitten entsprechend der zwei Nutzungsphasen und stufenweise erfolgen, und zwar in folgenden Stufen: Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3 Stufe 2 = Leistungsphasen 4-5 Stufe 3 = Leistungsphasen 6-9 Ein Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u. a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Wettbewerbsteilnehmerinnen/ Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Realisierungswettbewerb: (1) Zulassung der Wettbewerbsarbeiten: Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die fristgerecht eingegangen sind, den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen, in den wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang (A 13 der Auslobung) entsprechen, die bindenden Vorgaben der Auslobung (Teil A) erfüllen (siehe A 20 der Auslobung). (2) Beurteilungskriterien im Realisierungswettbewerb: Entwurfsidee und Gesamtkonzept, Freiraum- und Aufenthaltsqualität (Gestaltung und Funktionalität), Nachhaltigkeit und Reaktion auf Klimabelange, Berücksichtigung ökologischer Belange, Qualität und Funktionalität der verkehrlichen Erschließung, Barrierefreiheit, Realisierbarkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit Stadträumliche und freiräumliche Einbindung, Berücksichtigung des denkmalpflegerischen sowie stadtbaugeschichtlichen Kontextes. Die Reihenfolge (alphabetisch) stellt keine Gewichtung der Kriterien dar. Das Preisgericht behält sich die nachträgliche Bildung von Unterkriterien bzw. Konkretisierungen vor, die von den vorgenannten Kriterien allerdings gedeckt sein müssen. (3) Prämierung: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt 48.000 Euro inkl. MwSt. zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist auf Basis der HOAI 2021 ermittelt. Die Leistungen für die 1:50er-Ausschnitte und die Perspektive sind ebenfalls in der Gesamtsumme berücksichtigt. Die Wettbewerbssumme ist wie folgt aufgeteilt: 1. Preis-19.000 EUR inkl. MwSt.; 2. Preis-12.000 EUR inkl. MwSt.; 3. Preis-7.000 EUR inkl. MwSt.; Anerkennungen-10.000 EUR inkl. MwSt. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Bei nachträglicher Feststellung eines/ einer nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers/ Teilnehmerin wird im Falle der Zuerkennung eines Preises oder Anerkennung dieser aberkannt und auf die übrigen Preise und Anerkennungen verteilt. (4) Rückfragen zur Wettbewerbsauslobung können schriftlich bis einschließlich 10.10.2025, 16:00 Uhr über Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Vergabeportal bw an die Ausloberin gerichtet werden. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYPYHAL Fristgerecht eingegangene Rückfragen werden von der Ausloberin bzw. von der Wettbewerbsbetreuung in Abstimmung mit dem Preisgericht beantwortet. Die Niederschrift über die Beantwortung der Rückfragen wird allen …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadtverwaltung Schorndorf - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
Anschrift
Robert-Bosch-Str. 9, 73614 Schorndorf
Kontakt
vergabestelle@schorndorf.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
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160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.09.2025

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