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Nicht offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft Andechser Straße 30 in 82319 Söcking, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (VOEK 288-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 288-25veröffentlicht 15.07.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 289 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 58 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.09.2027 – 31.08.2031, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Jahresreinigungsstunden30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2031
    in 10 Monaten

Beschreibung

Los 1 Unterhalts- und Grundreinig, Reinigung im Innenbereich (Kühlschränke, Mikrowelle etc.) , sowie Reinigung im Vertretungsfall von ca. 9 Wochen im Jahr Los 2 Glasreinigung

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen

Bei dem Objekt handelt es sich hauptsächlich um Bürogebäude. Das Objekt besteht aus mehreren Häusern, die räumlich entfernt voneinander liegen. Laut Aufmaßtabelle beinhaltet Los 1 verschiedene Häuser. Die korrekte Häuserbezeichnung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung. Die nicht unerheblichen Wegzeiten sind ggfs. durch Unterschreitung der vorgegebenen maximalen Stundenrichtleistungen in die Angebotspreise einzukalkulieren. Zur Ausschreibung kommen Flächen im Regelbetrieb Unterhaltsreinigung sowie Flächen im Vertretungsfall. Die Reinigung dieser Flächen erfolgt derzeit durch eine Reinigungskraft des Nutzers. Im Vertretungsfall sind diese Flächen vom Auftragnehmer zu reinigen. Als voraussichtliche Arbeitszeit für den Auftragnehmer werden 9 Wochen für den Vertretungsfall angesetzt (6 Wochen Urlaub, 3 Wochen ungeplante Abwesenheit). Der Bedarf an Vertretungsreinigungen kann schwanken. Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 4.000,50 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 153.801,51 m². Die Reinigung teilt sich in folgende Gebäude auf: Gebäude 1: Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.652,72 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 106.094,30 m². Gebäude 1 zusätzlich in Vertretung Die Reinigung für die Dienstliegenschaft die in Vertretung gereinigt werden muss umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.768,42 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 1.768,42 m². Gebäude 2 in Vertretung Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung in 6 Wochen im Jahr für die Urlaubszeit gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.623,79 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 42.562,97 m². Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung bei Bedarf in ca. 3 Wochen im Jahr für die ungeplante Abwesenheit der hausinternen Reinigungskraft, gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.920,25 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 28.671,75 m². Gebäude 3 in Vertretung Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung in 6 Wochen im Jahr für die Urlaubszeit gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 723,99 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 5.144,24 m². Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung bei Bedarf in ca. 3 Wochen im Jahr für die ungeplante Abwesenheit der hausinternen Reinigungskraft, gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 829,19 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 3.534,69 m².

4 Jahre–
2
Los 2: Glasreinigungsleistungen

Bei dieser Liegenschaft (2 Gebäudekomplexe) handelt es sich um gewerblich bzw. behördlich genutzte Gebäude, welche entsprechend den Anforderungen der Nutzer umgebaut und hergerichtet wurde und wird. Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt 1.159,92 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen). Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt 2.319,84 m² Glasfläche (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Jahresreinigungsstunden30 %
Preis
Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
Qualität
JahresreinigungsstundenAngebotene Reinigungsstunden: Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2027
Vertragsende
31.08.2031
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jew … ganz lesenDie erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer be-trägt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.08.2033).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen ---- Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mitarbeiter des Nutzers (Wachschutz) bzw. … ganz lesensiehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen ---- Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mitarbeiter des Nutzers (Wachschutz) bzw. der Auftraggeberin mit erhöhtem Abstimmungs- und Zeitbedarf für das Betreten der Räume zu rechnen. 2) Die Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit ist nach Zuschlagserteilung vorzulegen, (Anlage C-02.4) Anzustreben ist der Einsatz von deutschen Staatsangehörigen oder deutschsprachigen EU- Bürgern. Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken scheidet in der Regel aus (Anlage C-06). Die Staatenliste gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Aktualisierungen teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mit. Da eine Überprüfung nach § 10 SÜG (Ü3) erforderlich ist, kommen hierfür in der Regel ausschließlich deutsche Staatsangehörige in Betracht. 4) Die Befassung mit Angelegenheiten sowie insbesondere der Zutritt zum Bereich des Nutzers ist für Personal nur unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung möglich, aus der die Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsüberprüfung der betreffenden Person hervorgeht. 5) Bevor sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ohne Dauerzutrittsgenehmigung den Bereich des Nutzers betritt, muss der Nutzer (Fachbereich Zutrittsmanagement) bis 10:00 Uhr zwei Arbeitstage vor dem Termin per E-Mail informiert werden. Die Mailanschrift wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Erforderlich sind Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit sowie aktuelle Wohnanschrift der betreffenden Person sowie Name und Anschrift von deren Auftraggeber. Zudem müssen der Zutrittsgrund und die Liegenschaft, die betreten werden soll in der E-Mail angeben werden. 6) Geschieht dies nicht, muss diese Information unverzüglich nachgeholt werden. Liegen die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor, so kann der Zutritt zum Bereich des Nutzers verweigert werden. 7) Die Auftraggeberin bzw. der Nutzer können flankierende sicherheitliche Auflage (z. B. Begleitung der betreffenden Person durch einen sicherheitsüberprüften Mitarbeiter) festlegen. 8) Sofern die Sicherheitsüberprüfung bei einem Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmern nicht vorliegt, so darf dieser Mitarbeiter mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht (mehr) befasst werden. Vor einer abschließenden Entscheidung ist dem Geheimschutzbeauftragten des Nutzers Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 9) Auch bereits erfolgreich sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Befassung mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag verweigert werden, wenn nach Abschluss der Überprüfung persönliche Verhältnisse dieser Person bekannt werden, die ein Sicherheitsrisiko begründen. 10) Der Auftragnehmer kann wegen Einschränkungen, die sich aus den vorstehenden Ziffern 1 bis 9, insbesondere aus der Nichtbeachtung von Ziffer 5 genannten Fristen ergeben, keinerlei Ansprüche gegen die Auftraggeberin oder den Nutzer ableiten. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Zutrittsberechtigung bestimmter Personen besteht nicht. 11) Über die vorstehenden Ziffer 5 bis 9 hinaus kann der Nutzer im Einzelfall den Zutritt zur Liegenschaft oder die Befassung mit Angelegenheiten des Nutzers einschränken oder verweigern, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. 12) Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. 13) Die Auftraggeberin kann die Überlassung von Informationen an Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragter Unternehmen und Nachunternehmen im Einzelfall verweigern – auch wenn sich der Auftragnehmer bzw. das beauftragte Unter …
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen erfolgen in der 2. Stufe des Verfahrens und sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können vorraussichtlich im Zeitraum vom 16.03.2026 – 30.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): 1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 10 Nr. 3 SÜG (sog. Ü3). Weitere Informationenen sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses zu entnehmen. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer haben Anfragen bis spätestens 12.01.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 / E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2027
Vertragsende
31.08.2031
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jew … ganz lesenDie erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer be-trägt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.08.2033).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen ---- Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mitarbeiter des Nutzers (Wachschutz) bzw. … ganz lesensiehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen ---- Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mitarbeiter des Nutzers (Wachschutz) bzw. der Auftraggeberin mit erhöhtem Abstimmungs- und Zeitbedarf für das Betreten der Räume zu rechnen. 2) Die Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit ist nach Zuschlagserteilung vorzulegen, (Anlage C-02.4) Anzustreben ist der Einsatz von deutschen Staatsangehörigen oder deutschsprachigen EU- Bürgern. Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken scheidet in der Regel aus (Anlage C-06). Die Staatenliste gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Aktualisierungen teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mit. Da eine Überprüfung nach § 10 SÜG (Ü3) erforderlich ist, kommen hierfür in der Regel ausschließlich deutsche Staatsangehörige in Betracht. 4) Die Befassung mit Angelegenheiten sowie insbesondere der Zutritt zum Bereich des Nutzers ist für Personal nur unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung möglich, aus der die Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsüberprüfung der betreffenden Person hervorgeht. 5) Bevor sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ohne Dauerzutrittsgenehmigung den Bereich des Nutzers betritt, muss der Nutzer (Fachbereich Zutrittsmanagement) bis 10:00 Uhr zwei Arbeitstage vor dem Termin per E-Mail informiert werden. Die Mailanschrift wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Erforderlich sind Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit sowie aktuelle Wohnanschrift der betreffenden Person sowie Name und Anschrift von deren Auftraggeber. Zudem müssen der Zutrittsgrund und die Liegenschaft, die betreten werden soll in der E-Mail angeben werden. 6) Geschieht dies nicht, muss diese Information unverzüglich nachgeholt werden. Liegen die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor, so kann der Zutritt zum Bereich des Nutzers verweigert werden. 7) Die Auftraggeberin bzw. der Nutzer können flankierende sicherheitliche Auflage (z. B. Begleitung der betreffenden Person durch einen sicherheitsüberprüften Mitarbeiter) festlegen. 8) Sofern die Sicherheitsüberprüfung bei einem Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmern nicht vorliegt, so darf dieser Mitarbeiter mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht (mehr) befasst werden. Vor einer abschließenden Entscheidung ist dem Geheimschutzbeauftragten des Nutzers Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 9) Auch bereits erfolgreich sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Befassung mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag verweigert werden, wenn nach Abschluss der Überprüfung persönliche Verhältnisse dieser Person bekannt werden, die ein Sicherheitsrisiko begründen. 10) Der Auftragnehmer kann wegen Einschränkungen, die sich aus den vorstehenden Ziffern 1 bis 9, insbesondere aus der Nichtbeachtung von Ziffer 5 genannten Fristen ergeben, keinerlei Ansprüche gegen die Auftraggeberin oder den Nutzer ableiten. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Zutrittsberechtigung bestimmter Personen besteht nicht. 11) Über die vorstehenden Ziffer 5 bis 9 hinaus kann der Nutzer im Einzelfall den Zutritt zur Liegenschaft oder die Befassung mit Angelegenheiten des Nutzers einschränken oder verweigern, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. 12) Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. 13) Die Auftraggeberin kann die Überlassung von Informationen an Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragter Unternehmen und Nachunternehmen im Einzelfall verweigern – auch wenn sich der Auftragnehmer bzw. das beauftragte Unter …
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen erfolgen in der 2. Stufe des Verfahrens und sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können vorraussichtlich im Zeitraum vom 16.03.2026 – 30.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): 1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 10 Nr. 3 SÜG (sog. Ü3). Weitere Informationenen sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses zu entnehmen. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer haben Anfragen bis spätestens 12.01.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 / E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Weiss Dienstleistungen GmbH, Puchheim–
2Weiss Dienstleistungen GmbH, Puchheim–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

716vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (1.180 Lose mit Angabe)
548.102 €Zuschlagswert im Median
260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28a83734-99de-4311-935e-4d128bd15fa6.