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Nicht offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft Andechser Straße 30 in 82319 Söcking, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (VOEK 288-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 288-25veröffentlicht 04.12.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 289 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.09.2027 – 31.08.2031, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Jahresreinigungsstunden30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 10 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2031
    in 10 Monaten

Beschreibung

Los 1 Unterhalts- und Grundreinig, Reinigung im Innenbereich (Kühlschränke, Mikrowelle etc.) , sowie Reinigung im Vertretungsfall von ca. 9 Wochen im Jahr Los 2 Glasreinigung

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen

Bei dem Objekt handelt es sich hauptsächlich um Bürogebäude. Das Objekt besteht aus mehreren Häusern, die räumlich entfernt voneinander liegen. Laut Aufmaßtabelle beinhaltet Los 1 verschiedene Häuser. Die korrekte Häuserbezeichnung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung. Die nicht unerheblichen Wegzeiten sind ggfs. durch Unterschreitung der vorgegebenen maximalen Stundenrichtleistungen in die Angebotspreise einzukalkulieren. Zur Ausschreibung kommen Flächen im Regelbetrieb Unterhaltsreinigung sowie Flächen im Vertretungsfall. Die Reinigung dieser Flächen erfolgt derzeit durch eine Reinigungskraft des Nutzers. Im Vertretungsfall sind diese Flächen vom Auftragnehmer zu reinigen. Als voraussichtliche Arbeitszeit für den Auftragnehmer werden 9 Wochen für den Vertretungsfall angesetzt (6 Wochen Urlaub, 3 Wochen ungeplante Abwesenheit). Der Bedarf an Vertretungsreinigungen kann schwanken. Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 4.000,50 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 153.801,51 m². Die Reinigung teilt sich in folgende Gebäude auf: Gebäude 1: Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.652,72 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 106.094,30 m². Gebäude 1 zusätzlich in Vertretung Die Reinigung für die Dienstliegenschaft die in Vertretung gereinigt werden muss umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.768,42 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 1.768,42 m². Gebäude 2 in Vertretung Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung in 6 Wochen im Jahr für die Urlaubszeit gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.623,79 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 42.562,97 m². Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung bei Bedarf in ca. 3 Wochen im Jahr für die ungeplante Abwesenheit der hausinternen Reinigungskraft, gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.920,25 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 28.671,75 m². Gebäude 3 in Vertretung Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung in 6 Wochen im Jahr für die Urlaubszeit gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 723,99 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 5.144,24 m². Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung bei Bedarf in ca. 3 Wochen im Jahr für die ungeplante Abwesenheit der hausinternen Reinigungskraft, gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 829,19 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 3.534,69 m².

4 Jahre–
2
Los 2: Glasreinigungsleistungen

Bei dieser Liegenschaft (2 Gebäudekomplexe) handelt es sich um gewerblich bzw. behördlich genutzte Gebäude, welche entsprechend den Anforderungen der Nutzer umgebaut und hergerichtet wurde und wird. Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt 1.159,92 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen). Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt 2.319,84 m² Glasfläche (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Jahresreinigungsstunden30 %
Preis
Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
Qualität
JahresreinigungsstundenAngebotene Reinigungsstunden: Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 %

Eignung11 von 11 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Sch … ganz lesenEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ausschlusskriterien: Die Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
Allgemeiner Jahresumsatz
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Es können in Summe bis zu 8 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien … ganz lesenAngaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Es können in Summe bis zu 8 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: 250.000- 500.000 €/Jahr Gesamtumsatz 3 Punkte: 500.000,01- 1.000.000 €/ Jahr Gesamtumsatz 8 Punkte: mehr als 1.000.000 €/Jahr Gesamtumsatz
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und M … ganz lesen1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart Unterhaltsreinigung tätig? ---- - Durchschnittliche Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte … ganz lesen2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart Unterhaltsreinigung tätig? ---- - Durchschnittliche Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 20 Beschäftigte; 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 40 Beschäftigte; 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 60 Beschäftigte. ---- - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Unterhaltsreinigung für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart UHR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 15 Beschäftigte; 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart UHR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 30 Beschäftigte; 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart UHR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 50 Beschäftigte. ---- - Anzahl der davon geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Unterhaltsreinigung für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. --- - Anzahl der mindestens SÜ2-überprüften Beschäftigten für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr bis 10 Beschäftigte. 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr ab 11 Beschäftigte. 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 20 Beschäftigte.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Unterhaltsreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Refe … ganz lesen4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Unterhaltsreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Es können in Summe bis zu 5 Bewertungspunkte wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 115.300 qm Reinigungsfläche = 1 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 200.000 qm Reinigungsfläche = 3 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 280.000 qm Reinigungsfläche = 5 Punkte
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge (1. Stufe) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 … ganz lesen1. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge (1. Stufe) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Teilnehmer nicht. Zur Angebotsabgabe in der 2. Verfahrensstufe werden von den Teilnehmern, die nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen ausgeschlossen werden müssen und die die Eignungsanforderungen erfüllen, die 5 Teilnehmer mit den am höchsten bewerteten Auswahlkriterien entsprechend der 1. Wertungsstufe (Ziffer 1.1) aufgefordert. In allen fünf Auswahlkriterien können insgesamt maximal 75 Punkte je Los erzielt werden. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die höhere Punktzahl im Auswahlkriterium 3 (Anzahl der SÜ 2-überprüften Beschäftigten), bei gleicher Punktzahl im Auswahlkriterium 3 entscheidet das Losverfahren. Zum Nachweis der Eignung müssen mindestens 18 Punkte der maximal erreichbaren 75 Punkte je Los, für das ein Teilnahmeantrag gestellt werden soll, erzielt werden. Anderenfalls wird der Teilnehmer ausgeschlossen. 1.1 Wertung auf der ersten Verfahrensstufe: Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach dem folgenden Schema: Es sind 5 Auswahlkriterien definiert, die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet sind und die mit einer Punktezahl gewichtet werden. 1. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in 2022, 2023 und 2024 2. Auswahlkriterium: durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart UHR und GlasR 3. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der mindestens SÜ 2-überprüften Beschäftigten in 2022, 2023 und 2024 4. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz in 2022, 2023 und 2024 5. Auswahlkriterium: Referenzen 1.1.1) 1. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Im Auswahlkriterium „durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.2) 2. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in der Leistungsart UHR und GlasR Im Auswahlkriterium „durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Leistungsart erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.3) 3. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der mindestens SÜ 2-überprüften Beschäftigten Im Auswahlkriterium „Anzahl der SÜ 2-überprüften Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.4) 4. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz Im Auswahlkriterium „Gesamtumsatz“ können maximal 24 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.5) 5. Auswahlkriterium: Referenzen Im Auswahlkriterium „Referenzen“ können maximal 15 Punkte je Leistungsart (bzw. je Los) erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.2 Zuschlagskriterien für die zweite Verfahrensstufe (erst nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe einzureichen!) Die Angebote werden auf der Grundlage der nachfolgenden Zuschlagskriterien bewertet (erst in der zweiten Verfahrensstufe maßgeblich!)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mindestkriterium gem. Anlage C-05 Eignungsmatrix: Ich erkläre, dass ich bereits Erfahrung mit erfolgreich sicherheitsüberprüften Personal (mind. SÜ2) habe.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2027
Vertragsende
31.08.2031
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jew … ganz lesenDie erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer be-trägt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.08.2033).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen ---- Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mi … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen ---- Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mitarbeiter des Nutzers (Wachschutz) bzw. der Auftraggeberin mit erhöhtem Abstimmungs- und Zeitbedarf für das Betreten der Räume zu rechnen. 2) Die Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit ist nach Zuschlagserteilung vorzulegen, (Anlage C-02.4) Anzustreben ist der Einsatz von deutschen Staatsangehörigen oder deutschsprachigen EU- Bürgern. Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken scheidet in der Regel aus (Anlage C-06). Die Staatenliste gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Aktualisierungen teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mit. Da eine Überprüfung nach § 10 SÜG (Ü3) erforderlich ist, kommen hierfür in der Regel ausschließlich deutsche Staatsangehörige in Betracht. 4) Die Befassung mit Angelegenheiten sowie insbesondere der Zutritt zum Bereich des Nutzers ist für Personal nur unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung möglich, aus der die Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsüberprüfung der betreffenden Person hervorgeht. 5) Bevor sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ohne Dauerzutrittsgenehmigung den Bereich des Nutzers betritt, muss der Nutzer (Fachbereich Zutrittsmanagement) bis 10:00 Uhr zwei Arbeitstage vor dem Termin per E-Mail informiert werden. Die Mailanschrift wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Erforderlich sind Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit sowie aktuelle Wohnanschrift der betreffenden Person sowie Name und Anschrift von deren Auftraggeber. Zudem müssen der Zutrittsgrund und die Liegenschaft, die betreten werden soll in der E-Mail angeben werden. 6) Geschieht dies nicht, muss diese Information unverzüglich nachgeholt werden. Liegen die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor, so kann der Zutritt zum Bereich des Nutzers verweigert werden. 7) Die Auftraggeberin bzw. der Nutzer können flankierende sicherheitliche Auflage (z. B. Begleitung der betreffenden Person durch einen sicherheitsüberprüften Mitarbeiter) festlegen. 8) Sofern die Sicherheitsüberprüfung bei einem Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmern nicht vorliegt, so darf dieser Mitarbeiter mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht (mehr) befasst werden. Vor einer abschließenden Entscheidung ist dem Geheimschutzbeauftragten des Nutzers Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 9) Auch bereits erfolgreich sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Befassung mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag verweigert werden, wenn nach Abschluss der Überprüfung persönliche Verhältnisse dieser Person bekannt werden, die ein Sicherheitsrisiko begründen. 10) Der Auftragnehmer kann wegen Einschränkungen, die sich aus den vorstehenden Ziffern 1 bis 9, insbesondere aus der Nichtbeachtung von Ziffer 5 genannten Fristen ergeben, keinerlei Ansprüche gegen die Auftraggeberin oder den Nutzer ableiten. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Zutrittsberechtigung bestimmter Personen besteht nicht. 11) Über die vorstehenden Ziffer 5 bis 9 hinaus kann der Nutzer im Einzelfall den Zutritt zur Liegenschaft oder die Befassung mit Angelegenheiten des Nutzers einschränken oder verweigern, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. 12) Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. 13) Die Auftraggeberin kann die Überlassung von Informationen an Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragter Unternehmen und Nachunternehmen im Einzelfall verweigern – auch wenn sich der …
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen erfolgen in der 2. Stufe des Verfahrens und sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können vorraussichtlich im Zeitraum vom 16.03.2026 – 30.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): 1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 10 Nr. 3 SÜG (sog. Ü3). Weitere Informationenen sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses zu entnehmen. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer haben Anfragen bis spätestens 12.01.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 / E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 100 %

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Sch … ganz lesenEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ausschlusskriterien: Die Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
Allgemeiner Jahresumsatz
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Es können in Summe bis zu 8 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien … ganz lesenAngaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Es können in Summe bis zu 8 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: 250.000- 500.000 €/Jahr Gesamtumsatz 3 Punkte: 500.000,01- 1.000.000 €/ Jahr Gesamtumsatz 8 Punkte: mehr als 1.000.000 €/Jahr Gesamtumsatz
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und M … ganz lesen1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart Glasreinigung tätig? ---- - Durchschnittliche Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Ges … ganz lesen2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart Glasreinigung tätig? ---- - Durchschnittliche Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 20 Beschäftigte; 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 40 Beschäftigte; 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 60 Beschäftigte. ---- - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Glasreinigung für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart GlasR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 5 Beschäftigte; 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart GlasR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 15 Beschäftigte; 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart GlasR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 30 Beschäftigte. ---- - Anzahl der davon geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Unterhaltsreinigung für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. --- - Anzahl der mindestens SÜ2-überprüften Beschäftigten für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr bis 10 Beschäftigte. 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr ab 11 Beschäftigte. 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 20 Beschäftigte.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzob … ganz lesen4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm) einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen, Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Es können in Summe bis zu 5 Bewertungspunkte wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) über 1.800 qm Reinigungsfläche = 1 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) über 2.700 qm Reinigungsfläche = 3 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) über 3.600 qm Reinigungsfläche = 5 Punkte
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge (1. Stufe) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 … ganz lesen1. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge (1. Stufe) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Teilnehmer nicht. Zur Angebotsabgabe in der 2. Verfahrensstufe werden von den Teilnehmern, die nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen ausgeschlossen werden müssen und die die Eignungsanforderungen erfüllen, die 5 Teilnehmer mit den am höchsten bewerteten Auswahlkriterien entsprechend der 1. Wertungsstufe (Ziffer 1.1) aufgefordert. In allen fünf Auswahlkriterien können insgesamt maximal 75 Punkte je Los erzielt werden. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die höhere Punktzahl im Auswahlkriterium 3 (Anzahl der SÜ 2-überprüften Beschäftigten), bei gleicher Punktzahl im Auswahlkriterium 3 entscheidet das Losverfahren. Zum Nachweis der Eignung müssen mindestens 18 Punkte der maximal erreichbaren 75 Punkte je Los, für das ein Teilnahmeantrag gestellt werden soll, erzielt werden. Anderenfalls wird der Teilnehmer ausgeschlossen. 1.1 Wertung auf der ersten Verfahrensstufe: Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach dem folgenden Schema: Es sind 5 Auswahlkriterien definiert, die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet sind und die mit einer Punktezahl gewichtet werden. 1. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in 2022, 2023 und 2024 2. Auswahlkriterium: durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart UHR und GlasR 3. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der mindestens SÜ 2-überprüften Beschäftigten in 2022, 2023 und 2024 4. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz in 2022, 2023 und 2024 5. Auswahlkriterium: Referenzen 1.1.1) 1. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Im Auswahlkriterium „durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.2) 2. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in der Leistungsart UHR und GlasR Im Auswahlkriterium „durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Leistungsart erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.3) 3. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der mindestens SÜ 2-überprüften Beschäftigten Im Auswahlkriterium „Anzahl der SÜ 2-überprüften Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.4) 4. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz Im Auswahlkriterium „Gesamtumsatz“ können maximal 24 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.5) 5. Auswahlkriterium: Referenzen Im Auswahlkriterium „Referenzen“ können maximal 15 Punkte je Leistungsart (bzw. je Los) erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.2 Zuschlagskriterien für die zweite Verfahrensstufe (erst nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe einzureichen!) Die Angebote werden auf der Grundlage der nachfolgenden Zuschlagskriterien bewertet (erst in der zweiten Verfahrensstufe maßgeblich!)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2027
Vertragsende
31.08.2031
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jew … ganz lesenDie erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer be-trägt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.08.2033).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen ---- Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mi … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen ---- Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mitarbeiter des Nutzers (Wachschutz) bzw. der Auftraggeberin mit erhöhtem Abstimmungs- und Zeitbedarf für das Betreten der Räume zu rechnen. 2) Die Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit ist nach Zuschlagserteilung vorzulegen, (Anlage C-02.4) Anzustreben ist der Einsatz von deutschen Staatsangehörigen oder deutschsprachigen EU- Bürgern. Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken scheidet in der Regel aus (Anlage C-06). Die Staatenliste gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Aktualisierungen teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mit. Da eine Überprüfung nach § 10 SÜG (Ü3) erforderlich ist, kommen hierfür in der Regel ausschließlich deutsche Staatsangehörige in Betracht. 4) Die Befassung mit Angelegenheiten sowie insbesondere der Zutritt zum Bereich des Nutzers ist für Personal nur unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung möglich, aus der die Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsüberprüfung der betreffenden Person hervorgeht. 5) Bevor sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ohne Dauerzutrittsgenehmigung den Bereich des Nutzers betritt, muss der Nutzer (Fachbereich Zutrittsmanagement) bis 10:00 Uhr zwei Arbeitstage vor dem Termin per E-Mail informiert werden. Die Mailanschrift wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Erforderlich sind Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit sowie aktuelle Wohnanschrift der betreffenden Person sowie Name und Anschrift von deren Auftraggeber. Zudem müssen der Zutrittsgrund und die Liegenschaft, die betreten werden soll in der E-Mail angeben werden. 6) Geschieht dies nicht, muss diese Information unverzüglich nachgeholt werden. Liegen die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor, so kann der Zutritt zum Bereich des Nutzers verweigert werden. 7) Die Auftraggeberin bzw. der Nutzer können flankierende sicherheitliche Auflage (z. B. Begleitung der betreffenden Person durch einen sicherheitsüberprüften Mitarbeiter) festlegen. 8) Sofern die Sicherheitsüberprüfung bei einem Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmern nicht vorliegt, so darf dieser Mitarbeiter mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht (mehr) befasst werden. Vor einer abschließenden Entscheidung ist dem Geheimschutzbeauftragten des Nutzers Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 9) Auch bereits erfolgreich sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Befassung mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag verweigert werden, wenn nach Abschluss der Überprüfung persönliche Verhältnisse dieser Person bekannt werden, die ein Sicherheitsrisiko begründen. 10) Der Auftragnehmer kann wegen Einschränkungen, die sich aus den vorstehenden Ziffern 1 bis 9, insbesondere aus der Nichtbeachtung von Ziffer 5 genannten Fristen ergeben, keinerlei Ansprüche gegen die Auftraggeberin oder den Nutzer ableiten. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Zutrittsberechtigung bestimmter Personen besteht nicht. 11) Über die vorstehenden Ziffer 5 bis 9 hinaus kann der Nutzer im Einzelfall den Zutritt zur Liegenschaft oder die Befassung mit Angelegenheiten des Nutzers einschränken oder verweigern, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. 12) Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. 13) Die Auftraggeberin kann die Überlassung von Informationen an Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragter Unternehmen und Nachunternehmen im Einzelfall verweigern – auch wenn sich der …
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen erfolgen in der 2. Stufe des Verfahrens und sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können vorraussichtlich im Zeitraum vom 16.03.2026 – 30.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): 1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 10 Nr. 3 SÜG (sog. Ü3). Weitere Informationenen sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses zu entnehmen. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer haben Anfragen bis spätestens 12.01.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 / E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 85981818-f5bb-4583-a0b5-5ecffe71144e.