Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft, Wilhelmstraße 53 - 54 / Französische Straße 1 - 2 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 505-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 505-25veröffentlicht 30.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2030
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, VOEK 208-26Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 21.12.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Bundesliegenschaften in Koblenz - O9611-e-003/26-056Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 15.12.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Bundesliegenschaften in Trier und Umgebung (Rheinland-Pfalz) VOEK 091-26Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 23.11.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (Vergabenummer VOEK 320-26)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 15.12.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Wertungspreis70 %
- Angebotene Reinigungsstunden30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2030
Beschreibung
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft in 10117 Berlin
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
- 90911300Fensterreinigung
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | VOEK 505-25 Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung für eine Dienstliegenschaft in 10117 Berlin Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 20.276,12m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 3.567.779,43 m². Der „Haus 1“ genannte Altbau an der Wilhelmstraße wurde zwischen 1898 und 1900 als Sitz des Sitz des Geheimen Zivilkabinetts errichtet. Er grenzt im Norden an den Neubau („Haus2“) im Osten an den Hof zum „Haus 3“ und im Süden grenzt es an die bestehende Blockbebauung der Wilhelmstraße. Es verfügt über eine Zufahrt und einen Innenhof. Im Zuge des Umzuges der Bundesregierung von Bonn nach Berlin wurde das Gebäude, nach einer grundlegenden Sanierung, im Jahr 2000 Berliner Dienstsitz des Ministeriums. Das Gebäude ist in der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes Berlin unter der Nummer 09030029 als „Geheimes Civil-Cabinett des Kaisers“ erfasst. Der „Haus 2“ bezeichnete Neubau an der Französischen Straße wurde als Neubauteil der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes im Jahr 2010 fertiggestellt. Der Neubau grenzt westlich an die Wilhelmstraße und das Haus 1, nördlich an die Französische Straße, östlich grenzt die Zufahrt an die Blockbebauung, und südlich schließt sich Haus 3 an. Haus 1, Haus 2 und Haus 3 bilden einen gemeinsamen Innenhof der z.T. befahrbar ist. Ein Pressezugang befindet sich an der Französischen Straße. Eine bauliche Besonderheit bildet das Atrium im Innern des Neubaus. Es erstreckt sich nahezu über die gesamte Länge des Baukörpers und reicht vom Erdgeschoss bis zum Glasdach. Dadurch wird der Erschließungsbereich gänzlich von Tageslicht beleuchtet. Im Erdgeschoss ist der Bereich verglast und begrünt. Des Weiteren verfügt der Neubau über eine sogenannte „Betonkernaktivierung“ mittels der Wärme oder Kälte gespeichert und wieder abgegeben werden kann. Der „Haus 3“ bezeichnete Altbau wurde im Zuge der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes grundlegend saniert und im Frühjahr 2010 übergeben. Es grenzt nördlich an das Haus 1 und verläuft in Nord-Süd-Richtung innerhalb der Liegenschaft bis zur Grundstücksgrenze im Süden zum BMAS. An der östlichen Seite des Altbaus befindet sich, in Verlängerung der Zufahrt aus der Französischen Straße, der Hof mit Parkplätzen und dem Netzersatzaggregat in Containerbauweise. Gemeinsam mit Haus 1 im Westen und Haus 2 im Norden öffnet sich auf der Westseite des Haus 3 ein großzügiger begrünter Innenhof. Das Haus 3 gliedert sich wiederum in zwei ineinander übergehende Altbauteile. Teil I (nördlicher Teil) Erweiterungsbau des Preußischen Staatsministeriums (um 1900 ) Teil II (südlicher Teil) Das ehemalige Dienstgebäude der General- Lotterie-Direktion Berlin aus dem Jahr 1899/1900 In diesen Gebäudeteilen befand sich von 1949 bis 2005 die Musikhochschule „Hans Eisler“. | 4 Jahre | – |
| 2 | VOEK 505-25 Los 2 Glas- und Rahmenreinigung für eine Dienstliegenschaft in 10117 Berlin Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt 4.935,19 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen). Der „Haus 1“ genannte Altbau an der Wilhelmstraße wurde zwischen 1898 und 1900 als Sitz des Sitz des Geheimen Zivilkabinetts errichtet. Er grenzt im Norden an den Neubau („Haus2“) im Osten an den Hof zum „Haus 3“ und im Süden grenzt es an die bestehende Blockbebauung der Wilhelmstraße. Es verfügt über eine Zufahrt und einen Innenhof. Im Zuge des Umzuges der Bundesregierung von Bonn nach Berlin wurde das Gebäude, nach einer grundlegenden Sanierung, im Jahr 2000 Berliner Dienstsitz des Ministeriums. Das Gebäude ist in der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes Berlin unter der Nummer 09030029 als „Geheimes Civil-Cabinett des Kaisers“ erfasst. Der „Haus 2“ bezeichnete Neubau an der Französischen Straße wurde als Neubauteil der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes im Jahr 2010 fertiggestellt. Der Neubau grenzt westlich an die Wilhelmstraße und das Haus 1, nördlich an die Französische Straße, östlich grenzt die Zufahrt an die Blockbebauung, und südlich schließt sich Haus 3 an. Haus 1, Haus 2 und Haus 3 bilden einen gemeinsamen Innenhof der z.T. befahrbar ist. Ein Pressezugang befindet sich an der Französischen Straße. Eine bauliche Besonderheit bildet das Atrium im Innern des Neubaus. Es erstreckt sich nahezu über die gesamte Länge des Baukörpers und reicht vom Erdgeschoss bis zum Glasdach. Dadurch wird der Erschließungsbereich gänzlich von Tageslicht beleuchtet. Im Erdgeschoss ist der Bereich verglast und begrünt. Des Weiteren verfügt der Neubau über eine sogenannte „Betonkernaktivierung“ mittels der Wärme oder Kälte gespeichert und wieder abgegeben werden kann. Der „Haus 3“ bezeichnete Altbau wurde im Zuge der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes grundlegend saniert und im Frühjahr 2010 übergeben. Es grenzt nördlich an das Haus 1 und verläuft in Nord-Süd-Richtung innerhalb der Liegenschaft bis zur Grundstücksgrenze im Süden zum BMAS. An der östlichen Seite des Altbaus befindet sich, in Verlängerung der Zufahrt aus der Französischen Straße, der Hof mit Parkplätzen und dem Netzersatzaggregat in Containerbauweise. Gemeinsam mit Haus 1 im Westen und Haus 2 im Norden öffnet sich auf der Westseite des Haus 3 ein großzügiger begrünter Innenhof. Das Haus 3 gliedert sich wiederum in zwei ineinander übergehende Altbauteile. Teil I (nördlicher Teil) Erweiterungsbau des Preußischen Staatsministeriums (um 1900 ) Teil II (südlicher Teil) Das ehemalige Dienstgebäude der General- Lotterie-Direktion Berlin aus dem Jahr 1899/1900 In diesen Gebäudeteilen befand sich von 1949 bis 2005 die Musikhochschule „Hans Eisler“. | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- WertungspreisWertungspreis (Unterhaltsreinigung) pro Los: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnetto-preise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maß-gabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis). Die resultierenden Punktwerte werden auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet Gewichtung 70 %
- Qualität
- Angebotene ReinigungsstundenAngebotene Reinigungsstunden pro Los: Als angebotene Reinigungsstunden pro Los wird die Summe der jährli-chen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maß-gabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewer-tende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die resultierenden Punktwerte werden auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskri-teriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 %
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfr … ganz lesenkürzer
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.12.2032).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbereiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den … ganz lesenkürzer
Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbereiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftrag-geberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfun-gen fallen für den Auftragnehmer nicht an. Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur möglich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheits-überprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Geheimschutz) erforderlich ist. Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches ist insgesamt eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 SÜG (Ü 2 Geheimschutz) erforderlich. Der Auftragnehmer hat konkret Personen einschließlich de-ren Vertretung für die Tätigkeit in diesen Bereichen zu benennen. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer muss sich bereit erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu ergreifen und zu erfüllen, die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erforderlich sind, sodass der Auftragnehmer bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal stellen kann. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grund-sätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüber-prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Geheimschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Per-sonen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Si-cherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzuset-zendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflich-tet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Re-gel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt un …- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 19.11.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 12.11.2025 vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 26.11.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Ver-fahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbereiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftrag-geberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfun-gen fallen für den Auftragnehmer nicht an. Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur mög-lich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheits-überprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Geheimschutz) erforderlich ist. Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches …
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisWertungspreis (Glasreinigung): Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfr … ganz lesenkürzer
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.12.2032).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbe-reiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für de … ganz lesenkürzer
Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbe-reiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicher-heitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftraggeberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an. Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur möglich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Sabotageschutz) erforderlich ist. Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches ist insgesamt eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 SÜG (Ü 2 Geheimschutz) erforderlich. Der Auftragnehmer hat konkret Personen einschließlich deren Vertretung für die Tätigkeit in diesen Bereichen zu benennen. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer muss sich bereit erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu ergreifen und zu erfüllen, die für die Durchführung der Sicher-heitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erforderlich sind, sodass der Auftragnehmer bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal stellen kann. (1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grund-sätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicher-heitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfa-che Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). Die Durchführung der Sicherheits-überprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständig-keitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicher-heitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt un …- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 19.11.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 12.11.2025 vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 26.11.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Ver-fahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbereiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftrag-geberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfun-gen fallen für den Auftragnehmer nicht an. Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur mög-lich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheits-überprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Geheimschutz) erforderlich ist. Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Berlin | – |
| 2 | Kleine Reinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Generalunternehmerleistungen zur Sanierung von Leerwohnungen in der Region Trier-Koblenz (VOEK 251-26)05.11.2026
- Planungsleistungen für Aufstockungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie Neubaunachverdichtungen im Wohnquartier Pfaffendorfer Höhe in Koblenz VOEK 397-23)04.11.2026 · 2 Angebote
- Umsetzung von Betonsheltern am Regionalflughafen Zweibrücken (VOEK 462-25)04.11.2026 · 1 Angebot
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen - Rückbau/Abriss Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Gewerbeliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 664-2404.11.2026 · 4 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft Leipziger Straße 51 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin
- Zuschlag an Günter Jacobi, Glas- und Gebäudereinigung G.m.b.H.
- Zuschlag an RUWE GmbH
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 16.07.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Mehr von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Vergabe von Ingenieursdienstleistungen zur Begleitung von Full-Service-Dienstleistungen für die Bundeswehr, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, ZEFM (VOEK 206-26)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 07.12.2026
- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- TGA-Strangsanierung inkl. Badsanierung; Talstr. 1 in 79639 Grenzach-Whylen (Vergabenummer 09611-e-003/26-078)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 08.12.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) Wartung und Inspektion von Raumlufttechnik und Brandschutzklappen, DGUV-Prüfung, Prüfung nach AnlPrüfVO RLP, Hygieneinspektion - VOEK 411-26Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 17.12.2026
Alle 48 offenen Ausschreibungen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereingung und Gebäudedienste GmbH + Co. KG35 Zuschläge
- Wackler Service Group GmbH & Co. KG31 Zuschläge
- Gies Dienstleistungen GmbH23 Zuschläge
- CLEAN Excellence GmbH22 Zuschläge
- Winkels Servicegesellschaft mbH22 Zuschläge
- SB Professional Cleaning GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.12.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.12.2025 auf 10.12.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- 2026-0348, Rahmenvertrag über Gebäudereinigungsarbeiten für die Gesamtheit aller Liegenschaften der Stadt Leverkusen in 17 Losen für den Zeitraum von maximal 4 JahrenStadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabeFrist 19.11.2026
- Unterhalts- und Grundreinigung im Abfall- und Energiezentrum AsdonkshofKreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KGFrist 10.12.2026
- Ausschreibung Rosmart - BRZ, Zentrallager und RettungswacheMärkischer Kreis - Der LandratFrist 10.11.2026
- Vergabe Unterhaltsreinigung Sozial-Betriebe Köln gGmbHSBK Sozial-Betriebe Köln gemeinnützige GmbHFrist 07.12.2026
- Gebäudereinigung - ZUE LohmarBezirksregierung KölnFrist 08.12.2026
- 2026-0348, Rahmenvertrag über Gebäudereinigungsarbeiten für die Gesamtheit aller Liegenschaften der Stadt Leverkusen in 17 Losen für den Zeitraum von maximal 4 JahrenStadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabeFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 13c85f80-27c1-4715-b944-d6aebbab89c7.