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Nicht offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages über Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IT-Maßnahmen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 266-24veröffentlicht 18.03.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 746 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 4 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IT-Maßnahmen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Informationstechnik

Beschreibung des Loses

Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IT Maßnahmen der Sparte Informationstechnik - Leistungen der Teamleitung und stellvertretenden Teamleitung zur Rahmenvertragssteuerung und Projektarbeit gem. Ziffer 2.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Aufforderungsschreiben) - Leistungen im Bereich Auf- und Ausbau IT-Verfahren gem. Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Aufforderungsschreiben) - Leistungen im Bereich IT-Betrieb gem. Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Aufforderungsschreiben) - Einarbeitung in bestehende IT-Maßnahmen gem. Ziffer 2.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Aufforderungsschreiben)

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität50 %
Preis
Als Wertungspreis wird der kalkulatorische Gesamtangebotspreis (brutto) laut Preisblatt gewertet.
Qualität
Leistung: Als Leistung werden die Antworten und Ausführungen des Bieters zu den im Kriterienkatalog genannten Leistungskriterien (Anlage A-04 zum Aufforderungsschreiben) bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einer Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Mona … ganz lesenDie Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einer Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
14.000.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB: a. Datenschutz - Unter Berücksichtigung der geltenden Regeln zum Datenschutz ist der Name des Auftrag-nehmers (bei einer Bietergemeinschaft die Namen der beteiligten Unternehmen) sowie die Namen der eingesetzten Unterauftragnehmer im Beraterbericht anzugeben. b. Sicherheitsüberprüfung - Aufgrund von IT-Maßnahmen im Sicherheitsumfeld kann es erforderlich werden, dass einzelne Beschäftigte des Auftragnehmers die zur Leistungserbringung bei der BImA eingesetzt werden, sich einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ1 bis SÜ2) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen haben. Aus diesem Grund muss für diese Beschäftigten die Bereitschaft einer Sicherheitsüberprüfung vorliegen. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 09.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 5) Auswahlkriterien Eignung (1. Stufe) Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem Schema: Es sind Eignungskriterien definiert, die mit einer Punktezahl gewichtet sind und die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet werden. Die Punktevergabe erfolgt anhand der Eignungsmatrix (Anlage A-03 zum Aufforderungsschreiben). Aus den Multiplikatoren der Bewertungs- und Gewichtungspunkte werden Eignungspunkte errechnet. Insgesamt sind maximal 800 Eignungspunkte erreichbar. Für die Erfüllung der Eignungsanforderungen wird von den Bewerbern das Erreichen einer Mindesteignung von insgesamt 550 Eignungspunkten (entspricht ca. 69 %) gefordert. Sollten mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsanforderungen erfüllen, wird eine Rangfolge, gemäß den jeweiligen erreichten Eignungspunkten, unter diesen geeigneten Bewerbern ermittelt, und es werden die fünf rangfolgenbesten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für den Fall einer eventuellen Punktgleichheit unter mehr als fünf Rangfolgenbesten entscheidet die erreichte Punktzahl in der Kriterien-Hauptgruppe 3 für die Festlegung der Rangfolge. Sollte auch diese Punktzahl identisch sein, entscheidet das Losverfahren.
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB: a. Datenschutz - Unter Berücksichtigung der geltenden Regeln zum Datenschutz ist der Name des Auftragnehmers (bei einer Bietergemeinschaft die Namen der beteiligten Unternehmen) sowie die Namen der eingesetzten Unterauftragnehmer im Beraterbericht anzugeben. b. Sicherheitsüberprüfung - Aufgrund von IT-Maßnahmen im Sicherheitsumfeld kann es erforderlich werden, dass einzelne Beschäftigte des Auftragnehmers die zur Leistungserbringung bei der BImA eingesetzt werden, sich einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ1 bis SÜ2) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen haben. Aus diesem Grund muss für diese Beschäftigten die Bereitschaft einer Sicherheitsüberprüfung vorliegen. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 09.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 5) Auswahlkriterien Eignung (1. Stufe) Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem Schema: Es sind Eignungskriterien definiert, die mit einer Punktezahl gewichtet sind und die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet werden. Die Punktevergabe erfolgt anhand der Eignungsmatrix (Anlage A-03 zum Aufforderungsschreiben). Aus den Multiplikatoren der Bewertungs- und Gewichtungspunkte werden Eignungspunkte errechnet. Insgesamt sind maximal 800 Eignungspunkte erreichbar. Für die Erfüllung der Eignungsanforderungen wird von den Bewerbern das Erreichen einer Mindesteignung von insgesamt 550 Eignungspunkten (entspricht ca. 69 %) gefordert. Sollten mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsanforderungen erfüllen, wird eine Rangfolge, gemäß den jeweiligen erreichten Eignungspunkten, unter diesen geeigneten Bewerbern ermittelt, und es werden die fünf rangfolgenbesten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für den Fall einer eventuellen Punktgleichheit unter mehr als fünf Rangfolgenbesten entscheidet die erreichte Punktzahl in der Kriterien-Hauptgruppe 3 für die Festlegung der Rangfolge. Sollte auch diese Punktzahl identisch sein, entscheidet das Losverfahren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BearingPoint GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1066006e-c4d7-4b59-a44b-08913c471bf2.