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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Nicht offenes Verfahren (EU-weit) Erstellung eines Bau- und Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf von der Bundeswehr genutzten Gebäuden

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 173a-26veröffentlicht 04.09.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 33 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 09.07.2027
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVSVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 52 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 33 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsende
    in 8 Monaten

Beschreibung

Es handelt sich um die nur geringfügig angepasste Neuausschreibung des erfolglos verlaufenen Vergabeverfahrens VOEK 173-26.

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erstellung eines ausschreibungsreifen Bau-Leistungsverzeichnisses („Bau-LV“) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen („PV-Anlagen“) auf Dächern von ca. 500 bis 650 Bundeswehrgebäuden bis zum Jahr 2030. Hierzu hat der Auf-tragnehmer auf Grundlage von Bestandsaufnahmen und Untersuchungen an fünf repräsentativen Liegen-schaften ein umfassendes, alle potenziell erforderlichen Leistungen abdeckendes Bau-LV gemäß § 7b VS VOB/A zu erstellen. Das Bau-LV soll als Grundlage für die Beauftragung von Unternehmen zur Realisierung der PV-Anlagen in einem nachgelagerten Vergabeverfahren dienen. Die Leistungserbringung erfolgt in enger Abstimmung mit parallel beauftragten Planungsbüros, die die technische und wirtschaftliche Eignung der Gebäude prü-fen und die jeweiligen Ausführungsplanungen erstellen. Ziel ist es, durch die frühzeitige Erstellung des Bau-LV und die vorgezogene Beauftragung der Bauunternehmen eine unmittelbar anschließende Bauaus-führung nach Abschluss von Analyse und Planung zu ermöglichen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erstellung eines ausschreibungsreifen Bau-Leistungsverzeichnisses („Bau-LV“) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen („PV-Anlagen“) auf Dächern von ca. 500 bis 650 Bundeswehrgebäuden bis zum Jahr 2030. Hierzu hat der Auf-tragnehmer auf Grundlage von Bestandsaufnahmen und Untersuchungen an fünf repräsentativen Liegen-schaften ein umfassendes, alle potenziell erforderlichen Leistungen abdeckendes Bau-LV gemäß § 7b VS VOB/A zu erstellen. Das Bau-LV soll als Grundlage für die Beauftragung von Unternehmen zur Realisierung der PV-Anlagen in einem nachgelagerten Vergabeverfahren dienen. Die Leistungserbringung erfolgt in enger Abstimmung mit parallel beauftragten Planungsbüros, die die technische und wirtschaftliche Eignung der Gebäude prü-fen und die jeweiligen Ausführungsplanungen erstellen. Ziel ist es, durch die frühzeitige Erstellung des Bau-LV und die vorgezogene Beauftragung der Bauunternehmen eine unmittelbar anschließende Bauausführung nach Abschluss von Analyse und Planung zu ermöglichen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
Angebotspreis100 % Preis

Eignung5 von 5 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Beleg über das Bestehen oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens - 1.000.000 Euro für Personenschäden je Schadensfall und Person und - 1.000.000 Euro … ganz lesenBeschreibung: Zum Beleg über das Bestehen oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens - 1.000.000 Euro für Personenschäden je Schadensfall und Person und - 1.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall, die für die gesamte Vertragsdauer jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen, bereits abgeschlossen wurde oder im Falle einer Auftragserteilung abgeschlossen wird. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaften abgegeben werden; sie kann auch nur von einem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaften abgegeben werden, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Das Formblatt B-03 ist zu verwenden. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers über den Umfang und die Höhe der Deckung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Angaben zum qualifizierten technischen Fachpersonal Angaben zu qualifiziertem technischen Fachpersonal, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob dieses dem Bewerber/Bieter angehört oder nicht. Anzugeben sind: - die Gesamtzahl des zur Verfügung … ganz lesenAngaben zum qualifizierten technischen Fachpersonal Angaben zu qualifiziertem technischen Fachpersonal, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob dieses dem Bewerber/Bieter angehört oder nicht. Anzugeben sind: - die Gesamtzahl des zur Verfügung stehenden technischen Fachpersonals, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Dabei sind sowohl festangestellte Beschäftigte als auch regelmäßig eingesetzte freie Mitarbeitende, sofern diese in den Geschäftsbetrieb eingegliedert sind, zu berücksichtigen, wobei Vollzeitkräfte voll, Teilzeitkräfte anteilig gezählt werden. Auszubildende oder Praktikanten werden nicht mitgezählt; - Vor- und Nachname der Fachkraft, - Unternehmen, in dem die Fachkraft tätig ist, - die jeweilige Qualifikation (siehe unter a.) und den Berufsabschluss (siehe unter c.), - die jeweilige Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung in Jahren. Mindestanforderung: a. Zum qualifizierten technischen Fachpersonal zählen (I.) Elektroplaner/innen bzw. Fachplaner/innen Elektrotechnik (VDE konform), (II.) Objektplaner/innen Gebäude. b. Die Anzahl an Vollzeitstellen (berechnet anhand der jeweiligen Vollzeitäquivalente, VZÄ) an qualifiziertem technischen Fachpersonal muss die Mindestanzahl von vier (4) Personen erreichen, darunter drei (3) Personen mit der Qualifikation Elektroplaner/innen bzw. Fachplaner/innen Elektrotechnik (VDE konform) und eine (1) Person mit der Qualifikation Objektplaner/innen Gebäude). c. Das eingesetzte qualifizierte technische Fachpersonal muss über einen einschlägigen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Es sind folgende Abschlüsse in Abhängigkeit von der jeweiligen Qualifikation erforderlich: (I.) Erforderlich für die Qualifikation I.) Elektroplaner/innen bzw. Fachplaner/innen Elektrotechnik (VDE konform) ist bei mindestens zwei (2) VZÄ ein Hochschulabschluss als Diplom-Ingenieur/in (Dipl.-Ing.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), oder ein vergleichbarer bzw. gleichwertiger Hochschulabschluss in der Fachrichtung Elektrotechnik. Vergleichbare bzw. gleichwertige Hochschulabschlüsse in einer anderen für die ausgeschriebene Leistung einschlägigen Fachrichtung werden nur im Falle einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Bereich Elektrotechnik anerkannt. Bei maximal einem (1) VZÄ wird ein Bachelor of Science (B.Sc.) oder ein vergleichbarer bzw. gleichwertiger Hochschulabschluss ein nach dem in der Fachrichtung Elektrotechnik nur im Falle einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Bereich Elektrotechnik anerkannt. Gleichwertige ausländische Hochschulabschlüsse werden anerkannt. (II.) Erforderlich für die Qualifikation II.) Objektplaner/innen Gebäude ist ein Hochschulabschluss als Diplom-Ingenieur/in (Dipl.-Ing.), Master of Science (M.Sc.) oder Master of Engineering (M.Eng.) in der Fachrichtung Architektur mit Schwerpunkt Objektplanung Gebäude. Vergleichbare bzw. gleichwertige Hochschulabschlüsse in einer anderen für die ausgeschriebene Leistung einschlägigen Fachrichtung werden nur anerkannt, wenn die Person zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Architektin“ berechtigt ist, z.B. durch Eintragung der Person in die von der Architektenkammer eines Landes der Bundesrepublik Deutschland geführten Architektenlisten. Gleichwertige ausländische Hochschulabschlüsse werden anerkannt. Mehrere Qualifikationen können in einer Person vereint sein. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Zeugnissen, Lebensläufe etc.) vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen Anzugeben sind Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen im Bereich Planung von PV-Anlagen auf Dächern von Wohn- und Nichtwohngebäuden aus den letzten fünf (5) Jahren. Die Referenzen können von dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder einem eignungsverlei … ganz lesenReferenzen Anzugeben sind Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen im Bereich Planung von PV-Anlagen auf Dächern von Wohn- und Nichtwohngebäuden aus den letzten fünf (5) Jahren. Die Referenzen können von dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer beigebracht werden. Mindestanforderung: Es sind mindestens vier (4) Referenzen über vergleichbare Leistungen verschiedener Referenzbereiche gemäß nachfolgenden Vorgaben einzureichen: - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen die Planung von PV-Anlagen auf Dächern von Wohn- oder Nichtwohngebäuden mit einer (geplanten) installierten Leistung von je mindestens 100 kWp betreffen inklusive der notwendigen elektrischen Infrastruktur (Referenzbereich 1). - Mindestens eine (1) Referenz muss die Planung von PV-Anlagen auf Dächern von Wohn- oder Nichtwohngebäuden (inklusive der notwendigen elektrischen Infrastruktur) mit einer kumulierten installierten Leistung von mindestens 200 kWp gemäß § 24 Abs. 1 Erneuerbaren-Energien-Gesetz – (EEG 2023) auf mindestens zwei (2) Wohn- oder Nichtwohngebäuden auf demselben Grundstück, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander betreffen und sich hinter demselben Netzverknüpfungspunkt befinden (Referenzbereich 2). - Mindestens eine (1) Referenz muss die Planung notwendiger Arbeiten zur Ertüchtigung von Dächern von Wohn- oder Nichtwohngebäuden betreffen (Referenzbereich 3). Die Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen ist gegeben, wenn: - Die HOAI-Leistungsphasen 3, 5 und 6 der Leistungsbilder Fachplanung Technische Ausrüstung (Referenzbereiche 1 und 2) bzw. Objektplanung Gebäude (gilt nur für Referenzbereich 3) abgeschlossen sind. - Gegenstand der Leistungsphase 6 die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses mit dem vergleichbaren Leistungsumfang gewesen ist. - Die notwendige Vergleichbarkeit des Referenz-Leistungsverzeichnisses ist gegeben, wenn es sich bei diesem um eine tabellarische Aufstellung von Einzelleistungen handelt, die als Einzelpositionen nummeriert und geordnet nach Leistungsbereichen beschrieben werden, so dass sie eindeutig bepreist und miteinander verglichen werden können (Einzelposition mit Mengen-, Massen-, Einheits- und Gesamtpreisangabe). Eine Referenz kann, sofern sie Leistungen aus mehreren einschlägigen Referenzbereichen umfasst, mehrfach benannt werden. Für den Referenzbereich 1 ist für mindestens eine (1) Referenz das jeweilige im Rahmen der Leistungsphase 6 erstellte Referenz-Leistungsverzeichnis beizufügen. Bei Zweifeln kann die Auftraggeberin auch bei den weiteren eingereichten Referenzen die Nachreichung der hierfür erstellten Leistungsverzeichnisse fordern. Das Leistungsverzeichnis darf ohne Anlagen eingereicht werden. Insbesondere sind etwaige Planunterlagen, Berechnungen, Erläuterungsberichte oder sonstige projektbezogene Anlagen nicht vorzulegen. Das Leistungsverzeichnis darf anonymisiert werden. Inhalt, Struktur und fachlicher Umfang müssen aber nachvollziehbar bleiben. Berücksichtigt werden nur Referenzen, die folgende Angaben enthalten: Bezeichnung der Referenz, Name und Anschrift des Auftraggebers der Referenz (Ansprechperson, E-Mail-Adresse und Telefonnummer nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers), Rolle des Bewerbers/Bieters bei der Auftragsausführung (d.h. Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft, Eignungsverleiher, Unterauftragnehmer), Leistungszeitraum (Beginn und Ende) (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ)]. Die Leistung jeder Referenz muss innerhalb der letzten fünf (5) Jahre beendet worden sein, d.h. das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist der Monat der Bewerbungsfrist im Teilnahmewettbewerb (10/2026).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
09.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es ist grundsätzlich keine Vertragsverlängerungsoption vorgesehen, da der Leistungsabschluss das Vertragsende darstellt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, i.R.d. Vergabeverfahrens andere Regelungen hierzu zu treffen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Umgang mit sensiblen Daten ist geregelt. Näheres ist in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02, Kapitel C.III.1.) beschrieben. Personal ist zu belehren und zur Einhaltung des VS-NfD-Merkblatts zu verpflichten. Nähres in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02, Kapitel C.III.2.). Der Z … ganz lesenLeistung: Der Umgang mit sensiblen Daten ist geregelt. Näheres ist in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02, Kapitel C.III.1.) beschrieben. Personal ist zu belehren und zur Einhaltung des VS-NfD-Merkblatts zu verpflichten. Nähres in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02, Kapitel C.III.2.). Der Zugang zu den Liegenschaften ist beschränkt. Vorgaben der Kasenenkomandatur sind zu beachten. Eine Voranmeldung ist erforderlich. Nähere Angaben in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02, Kapitel C.III.3.). Die von der Auftraggeberin bereitgestellte Datenplattform ist für den Datenaustausch zu nutzen (leistungsbeschreibung Kapitel C.III.4.). Die Planungsvorgaben an die Planer (Anlage C-01b) sind zu beachten.
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ec8e849-9851-407a-9a6b-1a93320a61d5.