Neugestaltung Ritterstraße Esslingen - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1,3,5-8 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Stadt Esslingen am Neckar · Esslingen am Neckar, Baden-Württemberg
Aktenzeichen FAPveröffentlicht 20.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 70 Monate
- 01.01.2025 – 30.10.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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in 48 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 70 Monate01.01.2025 – 30.10.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Esslingen am Neckar73728, Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 30.10.2030
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Esslingen am Neckar plant eine Neugestaltung der Ritterstraße, die ein zentraler Eingang zur historischen Altstadt darstellt. Aufgrund ihrer besonderen städtebaulichen Voraussetzungen soll die Ritterstraße als Fußgängerpromenade mit einer hohen Aufenthaltsqualität weiterentwickelt werden. Für die mittelfristige Entwicklung der Ritterstraße wurden bereits Vorentwurfsstudien erarbeitet, die im Rahmen von Beteiligungsverfahren mit Bürger:innen und der Verwaltung im Jahr 2021 abgestimmt und weiterentwickelt wurden. In der Esslinger Altstadt dient die Ritterstraße als zentraler Bereich und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen östlicher und westlicher Altstadt. Daher will die Stadt diese als sozialen, öffentlichen und vielfältig nutzbaren Raum stärken. Mit den geplanten Maßnahmen soll eine lebendige, verkehrsberuhigte und zentrale Zone in der Innenstadt geschaffen werden. Breite Bereiche für Fußgänger:innen sollen barrierefreies Flanieren und eine Außengastronomie entlang der Ritterstraße ermöglichen. Dazu gehört auch die Anbindung an die Maille mit einem attraktiven neuen Eingangsplatz am Rossneckar und die Gestaltung des Übergangs zur bereits neugestalteten Vorfläche zwischen Technischem Rathaus und Tiefgarage „Küferstraße/ Altstadt“ an der Kiesstraße. Im Rahmen der Umgestaltung wird auch eine weitere barrierefreie öffentliche Toilette im Bereich der Maille am Café Uferlos geplant. Die Ritterstraße weist durch die raumbildende Architektur eine hohe Qualität auf und stellt im Innenstadtbereich von Esslingen eine Besonderheit dar. Die Innenstadt wird auf der östlichen Seite der Neckarkanäle stark durch Gebäude des Mittelalters und auf der südwestlichen Seite der Kanäle zusätzlich durch Gebäude aus der Jahrhundertwende geprägt. Die Gebäude des Barocks entlang der Ritterstraße sind mit der ausgesprochen starken städtebaulichen Wirkung für Esslingen eine Besonderheit. Zudem weist die Ritterstraße eine Abfolge von interessanten kleinen Platzsituationen auf. Diese beginnt im Süden mit dem Platz am Rossneckar auf der linken Seite, verbunden mit einem Steg über den Rossneckar auf die Maille. Gefolgt von einer Aufweitung auf der rechten Seite, die zur Küferstraße und zur Strohstraße führt. Auf der linken Seite öffnet sich etwas weiter Richtung Rathausplatz der Innenhof des Amtsgerichtes. Diese Abfolge von Plätzen findet ihren Höhepunkt im Fischbrunnenplatz, wo weitere Straßen der Altstadt und die Innere Brücke anschließen. Leistungen für die Technische Ausrüstung ( Planung für elektrische Anlagen )nach HOAI sind in einem separaten Vergabeverfahren zu beauftragen (LP 1-3, 5-8). Für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens (Angebots- und Konzeptphase) wird den Bietenden ein Lastenheft mit einer vertieften Beschreibung der Planungsaufgabe zur Verfügung gestellt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Januar 2025. - Baubeginn BA 1: Toilette für Alle im Maille-Park und voraussichtlich Innenhof Amtsgericht Beginn ab 3. Quartal 2025, Umsetzung bis Nov. 2026. - 2027 STADTJUBILÄUM - ohne Bautätigkeiten. - Baubeginn BA 2 ab 2028: Stadteingang – Platz am Rossneckar, Küferstraße, Ritterstraße, Fischbrunnenplatz (Die Reihenfolge der Bauabschnitte wird noch festgelegt).
Der Umgriff der Freianlagenplanung umfasst ca. 8.700 m². Die Gesamtkosten des Projektes (KG 500) werden auf 2,32 Mio. € Netto geschätzt ( Die angegebenen Kosten beziehen sich auf die Planung der Kernfläche von 5.000m² - die Flächendifferenz von 3.700m² für Angleichungsflächen sind in den vor genannten Kosten nicht enthalten )
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1+3, 5 bis 8 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+3 gemäß § 38 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-8 werden in der 2. Stufe abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Personelle Besetzung - Gewichtung 30%Gewichtung (Punkte, genau) 0Personelle Besetzung
- Qualität
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20%Gewichtung (Punkte, genau) 0Fachtechnische Lösungsansätze
- Qualität
- Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15%Gewichtung (Punkte, genau) 0Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
- Qualität
- Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%Gewichtung (Punkte, genau) 0Gesamteindruck Konzept
- Preis
- Honorarangebot - Gewichtung 30%Gewichtung (Punkte, genau) 0Honorarangebot
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 30.10.2030
- Verlängerung
- — Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen1+3 gemäß § 39 HOAI — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-8 gemäß § 39 HOA Besondere Leistungen siehe Honorarformblatt
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied ausz … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur, Heidelberg | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Esslingen am Neckar
- Anschrift
- Ritterstraße 17, 73728 Esslingen am Neckar
- Website
- esslingen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 02.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Sanierung der Grundschule Michelbach an der BilzGemeinde Michelbach an der BilzFrist 03.12.2026
- Neubau eines Entsorgungszentrums in Nattheim, GeneralplanungKreisabfallwirtschaftsbetrieb HeidenheimFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b0016e81-1e1f-40e9-87d3-6f1238a0c601.