Angebotsrunde: Stadt Esslingen am Neckar - Europaweite Vergabe von Objektplanung Freianlagenplanung für das Projekt "Neugestaltung Marktplatz" in Esslingen a.N.
Stadt Esslingen am Neckar · Esslingen am Neckar, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/1307veröffentlicht 03.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Esslingen am Neckar73728, Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Honorar30 %
- Konzept zur Herangehensweise35 %
- Personalkonzept15 %
- Dauer der Planungsphase (Freianlagenplanung) bis Abschluss Leistungsphase 320 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Freianlagenplanung für das Projekt "Neugestaltung Marktplatz". Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Das anstehende Stadtjubiläum 2027 nimmt die Stadt Esslingen a. N. zum Anlass, eine Neugestaltung ihres zentralen Marktplatzes sowie der Abt-Fulrad-Straße (als Verlängerung der Bahnhofsstraße) zu planen. Hintergrund ist, dass die Platzoberfläche mittlerweile in die Jahre gekommen ist. Eine Sanierung ist daher zwingend erforderlich. Im Laufe der Zeit sind nicht nur die Oberflächen sanierungsbedürftig geworden, auch die technische Infrastruktur bedarf einer Verbesserung. Eine Neugestaltung wird daher mit einer Qualitätssteigerung, Flächenoptimierung und Ergänzung bspw. der Ausstattung des Platzes verbunden sein, die eine angemessene Einbindung der stadtbildprägenden Gebäude, der historischen Bausubstanz und denkmalpflegerischen Aspekte, der angrenzenden Einrichtungen und (Gastronomie-)Betriebe mit ihren Außenbereichen sowie der zahlreichen Veranstaltungen berücksichtigen muss. Die Sanierungs- und Umbauarbeiten zur Neugestaltung des Marktplatzes und der angrenzenden Abt-Fulrad-Straße sollen in bis zu drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Im ersten Bauabschnitt sollen konzeptbezogen der nördliche und innere Bereich des Marktplatzes umgebaut werden. Je nach Fortschritt der Bauarbeiten erfolgt im zweiten Bauabschnitt zeitgleich oder nachgelagert der südliche Teil und in einem dritten Abschnitt die Sanierung und der Umbau der Abt-Fulrad-Straße. Weitere Informationen zum Gegenstand des Verfahrens können dem Lastenheft in (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum) entnommen werden. Die Stadt Esslingen a.N. geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von rund EUR 2,0 Mio. netto (KG 500 nach DIN 276-1:2018-12) für den 1. Bauabschnitt aus. Für die Maßnahme plant die Stadt Esslingen a.N. die Beantragung von Fördermitteln. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Freianlagenplanung für das Projekt "Neugestaltung Marktplatz". Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich September 2024) beginnen und termingerecht (ggfs. optimiert im Vergabeverfahren) nach dem beiliegenden Projektfahrplan bearbeitet werden. Für die Umgestaltung des Marktplatzes in Esslingen a.N. werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: - Objektplanung Freianlagenplanung nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 Die Leistungsphase 4 wird durch die Stadt erbracht. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Leistungen müssen auf bereits vorliegenden Skizzen (Anlage 4 zum Bewerbermemorandum) zur Neugestaltung des Marktplatzes und der Abt-Fulrad-Straße aufsetzen und diese weiter ausarbeiten. Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat dem Vorgehen und den erarbeiteten Unterlagen (Skizzen, Rahmenterminplan, Lastenheft) in seiner Sitzung am 24.04.2024 einstimmig zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung des VgV-Verfahrens beauftragt (Anlage 5 zum Bewerbermemorandum) Der Beginn der baulichen Maßnahmen (Leitungsbau) ist für das Jahr 2025 angestrebt. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des ersten Bauabschnitts muss spätestens bis November 2026 abgeschlossen sein. Der Beginn der baulichen Maßnahmen für den zweiten Bauabschnitt soll nach dem Stadtjubiläum erfolgen. Zwingend müssen die Bautätigkeiten vor Beginn des Weihnachtsmarkts 2028 beendet sein. Die teilweise Nutzung des Marktplatzes für Veranstaltungen im Rahmen des Stadtjubiläums muss in 2027 möglich sein.
Beschreibung des Loses
siehe Vergabeunterlagen
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 30Siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 35Siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 15Siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Dauer der Planungsphase (Freianlagenplanung) bis Abschluss Leistungsphase 3Gewichtung (Punkte, genau) 20Siehe Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHPF8
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Gänßle + Hehr, Esslingen a.N. | 4 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Esslingen am Neckar
- Anschrift
- 73728 Esslingen am Neckar
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d73fcb6-c2f1-4d4a-a198-659bfd1e964c.