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vergebenEU-weitBau

Neubau Zukunftskita in Sandersdorf-Brehna OT Roitzsch

Stadt Sandersdorf-Brehna · Sandersdorf-Brehna, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 159_SSB_01-2025-0015veröffentlicht 03.07.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 542 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Alle Ausschreibungen: Bau in Sachsen-Anhalt (154 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate16.07.2025 – 23.09.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 23.09.2025
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Los 1 - Baufeldfreimachung und Erdarbeiten

Beschreibung des Loses

1.765 cbm Oberboden und Pflanzliche Bodendecke abtragen, sammeln, laden und seitlich lagern, inkl. Erosionssicherung

3.817 cbm Bodenaushub (Anteile Boden und Bauschutt), sortieren, auf Zwischenlagerfläche seitlich lagern/einbauen

400 cbm Bodenhindernisse Mauerwerk, unbewehrter / bewehrter Beton, abbrechen, sortieren, zerkleinern für Wiedereinbau

1 St Backenbrecheranlage inkl. Siebanlage, aufbauen, betreiben, abbauen, Zeitraum ca. 15 Tage

1.455 cbm Zulage Entsorgung Boden/Bauschutt DK 0

400 cbm Zulage Entsorgung Boden/Bauschutt LAGA >Z2 / DK I

500 cbm Zulage Entsorgung Boden/Bauschutt LAGA >Z2 / DK II

2.500 qm Planum nachverdichten, Polygonwalze

2.500 qm Geogittervlies

2.490 cbm Gründungspolster, Schottertragschicht 0/32, liefern, einbauen, verdichten DPr 1

10 St Lastplattendruckversuch (Baugrubensohle / OK Schottertragschicht)

1 St Löschwasserbehälter, LW50, inkl. Gründungspolster Sand 0/4 und Sandumhüllung

1.360 qm Feinplanum/Planum für Sickerschacht, Verkehrsflächen, herstellen / nachverdichten

3 St Versickerungsschacht, Innendurchmesser 2m, bestehend aus 11 Schachtringen, Dichtungen, Zulaufrohr, Schachtkonus, Schachtabdeckung Klasse A und Sicker- packung Kies

6 St Plattendruckversuch (Planum Verkehrsflächen)

478 cbm Frostschutzschicht als 1. Schicht ZT VT-StB, EV2

149 cbm Schottertragschicht 0/32

12 t Vorbereitung Geothermiebohrung:

- Tiefenbohrung (Drehbohrung) d = 300mm - Sicherung Bohrloch mittels PP-Rohr DN 250, 3m lang, vertikal in Bohrung Verlegen, einschl. Verfüllung mit Ein-Korn-Kies und passendem Stopfen - Sicherung der Bohrung als Überfahrschutz durch Betonring DN 600

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berucksichtigung von Nachlassen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.07.2025
Vertragsende
23.09.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von 0,4 % wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten. Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
Hinweis
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Angebotsschreiben (Formblatt 213) 2. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. 3. Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei (Si … ganz lesenAnlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Angebotsschreiben (Formblatt 213) 2. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. 3. Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei (Sie werden gebeten, die von Ihnen verpreisten Leistungsverzeichnisse im Dateiformat einzureichen, da dies eine beschleunigte rechnerische Prüfung der eingegangenen Angebote ermöglicht. Bei Widersprüchen ist die GAEB-Datei ausschlaggebend.) 4. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) 5. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234) 6. Eigenerklaerung Tariftreue 7. Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG 8. Eigenerklärung zur Eignung 9. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket 10. Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222). Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis (Angabe Zertifikatsnummer) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in den Eigenerklärungen angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise müssen den Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich vorzulegen. Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen. Mit dem Angebot ist das Formblatt 235 einzureichen sowie für jedes Mitlgied eine Eigenerklärung zur Eignung. Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung sind auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOB/A EU bzw. § 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen. Abwei …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH, Bad Düben4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

141vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (95 Lose mit Angabe)
139.879 €Zuschlagswert im Median
71.036 € – 422.799 €mittlere Hälfte, 80 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Sachsen-Anhalt (154 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.05.2025
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 12.05.2025 auf 14.05.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.05.2025 auf 12.05.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 142e0902-d27f-40d8-ba85-166435fa6d4f.