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Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los 19 mobile Trennwand

Stadt Sandersdorf-Brehna · Sandersdorf-Brehna, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 159_SSB_01-2026-0019veröffentlicht 13.09.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 86 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate19.10.2026 – 30.04.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 55 Tagen
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 19 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Los 19 Mobiltrennwand

Beschreibung des Loses

Lieferung und Montage einer mobilen Trennwandanlage einschließlich Werkplanung, Aufmaß, Fertigung und Montage für den Mehrzweckraum des Neubaus der Kindertagesstätte in Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch.

Die Trennwandanlage besteht aus sechs Elementen (vier Normalelemente, ein Schlupftürelement und ein Teleskopelement) einschließlich Wandanschluss- und Wandanpressleisten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung von Nachlässen ermittelt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
19.10.2026
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu stellen. Es gelten die Vergabeunterlagen in ihrer Gesamtheit.
Hinweis
Präqualifizierung: Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch eine gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden (Leistungsbereich 112-13 - Trockenbauarbeiten oder gleichwertiger Leistungsbereich). Bei Angabe einer Präqualifikationsnummer ist der Bieter dafür … ganz lesenPräqualifizierung: Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch eine gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden (Leistungsbereich 112-13 - Trockenbauarbeiten oder gleichwertiger Leistungsbereich). Bei Angabe einer Präqualifikationsnummer ist der Bieter dafür verantwortlich, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Erklärungen und Nachweise die in dieser Ausschreibung geforderten Eignungskriterien vollständig erfüllen. Soweit geforderte Erklärungen oder Nachweise (z. B. Referenzen, Versicherungsnachweise oder sonstige Nachweise) im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht vollständig belegen, sind diese mit dem Angebot einzureichen. ..................................................................................................................................................... Hinweise zum Verfahren: Der Auftraggeber behält sich vor, neben dem Bestbieter auch weitere, in der Wertungsreihenfolge nachfolgende Bieter zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen aufzufordern. Die Frist für die Einreichung nachgeforderter Erklärungen und Nachweise beträgt sechs Kalendertage. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Unterlagen erfolgt der Angebotsausschluss gemäß § 15 EU Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a EU Abs. 5 VOB/A. Die Bieter sind verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler zu prüfen. Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigene Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform, per E-Mail oder per Post übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt. Angebote dürfen ausschließlich über die hierfür vorgesehene Funktion der Vergabeplattform eingereicht werden. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Bieterfragen sollen spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden. Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil. Die Verfahrenskommunikation einschließlich Bieterfragen, Bieterinformationen, Aufklärungen, Nachforderungen und Mitteilungen erfolgt ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform. Bieter sollten sich im eigenen Interesse unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf der Vergabeplattform registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam-Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Geforderte Nachweise dürfen grundsätzlich als Kopie eingereicht werden, soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Das Angebot ist einschließlich sämtlicher Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Frem …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 14 Innentüren_Innenfenster

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 06.07.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

244vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (178 Lose mit Angabe)
121.644 €Zuschlagswert im Median
51.626 € – 300.758 €mittlere Hälfte, 166 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung afd6ecdc-2d89-44db-8d18-ba498eb80c1a.