Neubau Zukunftskita in Sandersdorf-Brehna OT Roitzsch
Stadt Sandersdorf-Brehna · Sandersdorf-Brehna, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 159_SSB_01-2025-0015veröffentlicht 24.04.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Monate
- 16.07.2025 – 23.09.2025
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Monate16.07.2025 – 23.09.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Sandersdorf-Brehna06792, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 18 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:15 Uhrvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 23.09.2025
- Heute
- Bindefrist endetin 42 Monaten60 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Los 1 - Baufeldfreimachung und Erdarbeiten
Beschreibung des Loses
1.765 cbm Oberboden und Pflanzliche Bodendecke abtragen, sammeln, laden und seitlich lagern, inkl. Erosionssicherung
3.817 cbm Bodenaushub (Anteile Boden und Bauschutt), sortieren, auf Zwischenlagerfläche seitlich lagern/einbauen
400 cbm Bodenhindernisse Mauerwerk, unbewehrter / bewehrter Beton, abbrechen, sortieren, zerkleinern für Wiedereinbau
1 St Backenbrecheranlage inkl. Siebanlage, aufbauen, betreiben, abbauen, Zeitraum ca. 15 Tage
1.455 cbm Zulage Entsorgung Boden/Bauschutt DK 0
400 cbm Zulage Entsorgung Boden/Bauschutt LAGA >Z2 / DK I
500 cbm Zulage Entsorgung Boden/Bauschutt LAGA >Z2 / DK II
2.500 qm Planum nachverdichten, Polygonwalze
2.500 qm Geogittervlies
2.490 cbm Gründungspolster, Schottertragschicht 0/32, liefern, einbauen, verdichten DPr 1
10 St Lastplattendruckversuch (Baugrubensohle / OK Schottertragschicht)
1 St Löschwasserbehälter, LW50, inkl. Gründungspolster Sand 0/4 und Sandumhüllung
1.360 qm Feinplanum/Planum für Sickerschacht, Verkehrsflächen, herstellen / nachverdichten
3 St Versickerungsschacht, Innendurchmesser 2m, bestehend aus 11 Schachtringen, Dichtungen, Zulaufrohr, Schachtkonus, Schachtabdeckung Klasse A und Sicker- packung Kies
6 St Plattendruckversuch (Planum Verkehrsflächen)
478 cbm Frostschutzschicht als 1. Schicht ZT VT-StB, EV2
149 cbm Schottertragschicht 0/32
12 t Vorbereitung Geothermiebohrung:
- Tiefenbohrung (Drehbohrung) d = 300mm - Sicherung Bohrloch mittels PP-Rohr DN 250, 3m lang, vertikal in Bohrung Verlegen, einschl. Verfüllung mit Ein-Korn-Kies und passendem Stopfen - Sicherung der Bohrung als Überfahrschutz durch Betonring DN 600
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berucksichtigung von Nachlassen.
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Eintragung in das Handelsregister
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 12 Monate)
- Eintragung in das Handelsregister
- Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 - 2024); Eigenerklärung ist ausreichend
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckung mit Einschluss von Umweltschäden sowie Leistungs- und Leistungsfolgeschäden inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln Besteht eine solche Versicherung derzeit nicht, ist eine Erklärung eines Versicherers e … ganz lesenkürzer
- Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckung mit Einschluss von Umweltschäden sowie Leistungs- und Leistungsfolgeschäden inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln Besteht eine solche Versicherung derzeit nicht, ist eine Erklärung eines Versicherers einzureichen, dass eine Versicherung mit dem geforderten Umfang bei Zuschlagserteilung abgeschlossen werden kann bzw. eine Erklärung des Bieters, dass eine Versicherung mit dem geforderten Umfang bis zur Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 1 Jahr) - Unbedenklichtsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate, innerhalb der Gültigkeit)- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
für mind. 3 Referenzen je eine vergleichbare Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben: - Ansprechpartner - Art der ausgeführten Leistung - Auftragssumme - Ausführungszeitraum - stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. … ganz lesenkürzer
für mind. 3 Referenzen je eine vergleichbare Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben: - Ansprechpartner - Art der ausgeführten Leistung - Auftragssumme - Ausführungszeitraum - stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen - Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer - ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen (bei Komplettleistung) - Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung - Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal) - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer) Jede Referenz der drei Referenzen muss Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre 2020 - 2024) enthalten, welche mit der zu ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angaben zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre gegliedert nach Lohngruppen und mit extra ausgewiesenem Leistungspersonal
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.07.2025
- Vertragsende
- 23.09.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Monate
- Angebotsöffnung
- 09.05.2025, 10:15 Uhr. Nur Vertreter des Auftraggebers. Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, 06792 Stadt Sandersdorf-Brehna
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von 0,4 % wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten. Sic … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von 0,4 % wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten. Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme- Hinweis
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Angebotsschreiben (Formblatt 213) 2. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. 3. Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei (Si … ganz lesenkürzer
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Angebotsschreiben (Formblatt 213) 2. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. 3. Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei (Sie werden gebeten, die von Ihnen verpreisten Leistungsverzeichnisse im Dateiformat einzureichen, da dies eine beschleunigte rechnerische Prüfung der eingegangenen Angebote ermöglicht. Bei Widersprüchen ist die GAEB-Datei ausschlaggebend.) 4. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) 5. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234) 6. Eigenerklaerung Tariftreue 7. Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG 8. Eigenerklärung zur Eignung 9. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket 10. Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222). Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis (Angabe Zertifikatsnummer) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in den Eigenerklärungen angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise müssen den Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich vorzulegen. Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen. Mit dem Angebot ist das Formblatt 235 einzureichen sowie für jedes Mitlgied eine Eigenerklärung zur Eignung. Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung sind auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOB/A EU bzw. § 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen. Abwei …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna
- Website
- sandersdorf-brehna.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Sachsen-Anhalt (154 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ENDEA GmbH7 Zuschläge
- MH Landschaftspflege Stackelitz GmbH4 Zuschläge
- Scholz Bau GmbH4 Zuschläge
- BplusL Infra Log GmbH3 Zuschläge
- Containertransporte Wesseler3 Zuschläge
- Packroff GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.05.2025
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 12.05.2025 auf 14.05.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.05.2025 auf 12.05.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d4b16af8-fbb5-400f-9c58-bc9c61497496.