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Weil der Stadt - Wasserversorgung

Stadtverwaltung Weil der Stadt · Weil der Stadt, Baden-Württemberg

Aktenzeichen http://www.subreport.de/E23261862veröffentlicht 09.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 8 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
63 Monate01.03.2027 – 01.06.2032
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 138 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Projektvorstellung30 %
  • Strukturelle Herangehensweise30 %
  • Beantwortung von Fragen10 %
  • Honorarangebot30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    in 8 Tagen
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.06.2032
    in 4 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die Stadt Weil der Stadt möchte ihre Wasserversorgung neu ausrichten. Das Projekt beinhaltet die Ertüchtigung und Erweiterung des Hochbehälters Galgenberg, sowie den zugehörigen Leitungsbau und Neubau eines Druckminderungsschachts inklusive Rückbau des Hochbehälters Ursprungsweg und Wannenweg. Die erforderlichen Planungsleistungen umfassen die Bereiche Ingenieurbauwerk, örtliche Bauüberwachung, Verfahrens- und Prozesstechnik, Elektrotechnik sowie Tragwerksplanung.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Weil der Stadt möchte ihre Wasserversorgung zukunftssicher aufstellen und setzt daher strukturverbessernde Maßnahmen um. Dadurch soll eine Redundanz im Versorgungsgebiet geschaffen werden, sowohl im Wasserbezug als auch in der -verteilung.

Vom HB Galgenberg soll eine Trasse zum Standort des HB Ursprungweg geführt werden, hier ist der Neubau eines Druckminderschachts geplant, um die Hochzone Merklingen zu versorgen. Die Fallleitung hat eine Länge von rd. 1.500 m mit einer Dimension von DN 150. Die Vergabe wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 15 SektVO durchgeführt.

Die hier zu vergebende Planung und Umsetzung der Maßnahmen umfassen: - Objektplanung Leistungsbild Ingenieurbauwerke (HOAI 2021, § 43) mit den Leistungsphasen 1 - 9 der HOAI - Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung (HOAI 2021, § 55) mit den Leistungsphasen 1 - 9 der HOAI - Fachplanung Leistungsbild Tragwerksplanung (HOAI 2021, § 51) mit den Leistungsphasen 1 - 6 der HOAI

Darüber hinaus sollen noch besondere Leistungen beauftragt werden: - Erstellung von Bestandsplänen (Objektplanung) - örtliche Bauüberwachung (Objektplanung)

Neben den planerischen und konzeptionellen Vorüberlegungen ist die Aufgabe des Ingenieurbüros die Ausführungsplanung und Realisierung der gewählten Lösungen. Weitere Angaben zum Vorhaben und Gegenstand des zu vergebenden Auftrages enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Projektvorstellung30 %
Strukturelle Herangehensweise30 %
Beantwortung von Fragen10 %
Honorarangebot30 %
Qualität
ProjektvorstellungVorstellung Projektteam, Projektbearbeitung
Qualität
Strukturelle HerangehensweiseArbeitsweise Projektteam, Projektaufgabe
Qualität
Beantwortung von FragenBeantwortung der Fragen aus dem Gremium
Kosten
HonorarangebotHonorar

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2027
Vertragsende
01.06.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere sonstige Leistungen und/oder Stufen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftrag kann z.B. verlängert werden durch Beauftragung im Falle einer Insolvenz einer ausführenden Firma und im Falle eines Schadensereignisses.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

490vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (462 Lose mit Angabe)
204.565 €Zuschlagswert im Median
77.317 € – 395.381 €mittlere Hälfte, 218 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a0b9058f-07b9-4eb4-98f9-15b53b56a9de.