Neubau Fuß- und Radwegbrücke Postareal Leonberg
Stadtverwaltung Leonberg · Leonberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2420_43/47/39veröffentlicht 13.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 22 Monate
- 28.02.2025 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Böblingen.
- Rad- und Fußwegbrücke über A81 und Flugfeld-Allee in Böblingen/Sindelfingen - Leistungen der Brückenplanung: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI - Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI - Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI - Technische Ausrüstung ELT gem. §§ 53 ff. HOAI Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI, bzw. 1-4 + Teilleistungen aus 5-9 bei GU-VergabeZweckverband Flugfeld Böblingen/ Sindelfingen · BöblingenFrist 09.11.2026
- Weil der Stadt - WasserversorgungStadtverwaltung Weil der Stadt · Weil der StadtFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 22 Monate28.02.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Leonberg71229, Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Personelle Projektorganisation15 %
- Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung25 %
- Konzeption und Methodik zur planerischen, technischen und wirtschaftlichen Projektrealisierung30 %
- Honorar30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 21 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Projektbeschreibung:
Im Zuge der Neubebauung des ehemaligen Postareals soll zur Verbesserung der Rad- und Fußwegverbindung eine Brücke gebaut werden. Der sogenannte Brückenschlag verbindet die Altstadt und die Neue Mitte Leonberg. Zielsetzung des neuen Bebauungsplanes ist es das Plangebiet weitestgehend vom motorisierten Kraftverkehr freizuhalten. Umso wichtiger ist eine gute Anbindung des nicht motorisierten Verkehrs in diesem Gebiet. Hierfür ist die Brücke und der neue Radweg nördlich des Gebäudes 5 von zentraler Bedeutung. Die Brücke zur Altstadt setzt zwischen den Gebäuden 4 und 5 an und endet im Norden auf Erdgeschoßhöhe des Gebäudes 1 (Bahnhofstr. 5). Die Brücke wird an Gebäude 3 angebunden. Dies kann durch ein auskragendes Element an der Brücke oder auch am Gebäude geschehen. Mit einer Breite von ca. 6 Metern bietet sie ausreichend Platz für eine konfliktfreie Begegnung von Fußgängern und Radfahrern. Zur Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange rückt die Brücke ca. 4 m von der östlichen Nachbargrenze ab.
Das Regierungspräsidium BW unterstützt den Bau anhand dem Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Die darin geforderten Kriterien sind zwingend einzuhalten. Das Oberflächenwasser der Brücke und des Eltinger Fußwegs werden in die öffentliche Grünfläche südöstlich der Brücke geleitet, zwischengespeichert und gedrosselt in den Oberflächenwasserkanal in der Bahnhofstraße abgegeben. Die gesamte Grünfläche ggf. mit der Retentionsfläche zur Zurückhaltung und Filterung des Niederschlagwassers sind ebenfalls zu planen. Diese Grünanlage setzt sich entlang des geplanten, am nordöstlichen Rand des Plangebiets verlaufenden Radwegs fort. In diesem Grünbereich wird auch eine Stützmauer erforderlich um den Geländeversprung abzufangen.
Da der Investor des Postareals, die STRABAG Real Estate GmbH sich an den Kosten der Brücke beteiligt und auch deren Gebäude angeschlossen werden, ist der Investor in die Planungen einzubeziehen. Die Planung technischer Schnittstellen zwischen dem Brückenbauwerk und den Bauabschnitten 1 und 2 des Investors bedarf der einvernehmlichen Abstimmung. Die Fachplaner müssen koordiniert zusammenarbeiten.
Das gesamte Postareal wurde unter Einbeziehung der IBA´27 geplant. Deshalb soll die Brücke möglichst technisch innovativ gebaut werden und sich ins Gesamtgebilde anpassen um nicht als Fremdkörper wahrgenommen zu werden. Die bisherige Vorplanung ging von einer Holz-Blockträgerbrücke aus. Die Stadtverwaltung steht einer anderen Materialauswahl (Stahl, Spannbeton oder Stahlbeton …..) offen gegenüber. Wichtiges Kriterium ist ein wartungsfreundliches Bauwerk zu entwerfen. Die Vorteile der gewählten Materialauswahl sollen in den Bewerbungsunterlagen klar ausgearbeitet werden. Im Abgrenzungsplan ist die gesamte neu zu überplanende Fläche eingetragen. Dies beinhaltet also auch in obiger Beschreibung nicht extra aufgeführte Flächen, wie die Treppenanlage am nord-östlichen Brückenauflager, sowie die Verkehrsflächen (Eltinger Fußweg, Abfahrt entlang Gebäude 3…) Mit dem Brückenbau soll Ende 2025 begonnen werden. Der Radweg kann erst später, nach Abschluss des Bauabschnitts 2 des Investors gebaut werden.
Beschreibung des Loses
'- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für eine Fuß- und Radwegbrücke (inkl. Entwässerung), LPH 1 - 9 - öBÜ gemäß Anlage 12.1 HOAI für die Fuß- und Radwegbrücke, - Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021, LPH 1 - 9, - öBÜ gemäß Anlage 13.1 HOAI für die Verkehrsanlage, - Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 1 - 6 und Besondere Leistungen, - Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2021, LPH 1 - 9, - Leitungskoordination. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Vergabestelle beabsichtigt im Rahmen der Bietergespräche Ideenskizzen anzufordern. Diese Leistungen werden vergütet.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Personelle Projektorganisation
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der ProjektleitungQualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung
- Qualität
- Konzeption und Methodik zur planerischen, technischen und wirtschaftlichen Projektrealisierung
- Preis
- HonorarDie volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: ZHonorar = 5*PBestangebot/PAngebot
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung darüber, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt und nachweislich mindestens 5 Jahre praktische Planungserfahrung im Brückenbau hat. (Mindestbedingung: Bauingenieur oder vergleichbares) Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
- Kriterium
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind … ganz lesenkürzer
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. Das Kriterium ist ein Ausschlusskriterium.- Kriterium
- Eigenerklärung zum jährlichen Mittel der in den letzten drei Jahren (2021 - 2023) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen inkl. der Führungskräfte betrug: >= 3 Beschäftigte = 150 Punkte / < 3 und >= 2 Beschäftigte = 75 Punkte / < 2 = Ausschluss.
- Kriterium
Eigenerklärung zu 2 Referenzprojekten im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelunge … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu 2 Referenzprojekten im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen für Brückenbauwerke erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben im Teilnahmeantrag sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Teilnahmeantrag genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten und maximal 2 DIN A-Seiten je Referenzprojekt umfassen. Mindestbedingungen je Referenzprojekt: - Referenzobjekte der Planungen waren Einfeld-und Mehrfeldbrücken. - Die Referenzobjekte sind mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 12.2 HOAI 2021 eingeordnet. - Eine der beiden Brückenreferenzen muss eine Fuß- und Radwegbrücke sein. Alternativ ist eine Referenz eine Fußgängerbrücke und die andere Referenz eine Radwegbrücke. - Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase ab dem 01.01.2019 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale: - Kosten der Baukonstruktion [€, netto] >= 1.500.000 € = 100 Punkte / < 1.500.000 € und >= 1.000.000 € = 50 Punkte / < 1.000.000 € = 0 Punkte. - Brückenbauwerk mit Feldanzahl >= 2 = 50 Punkte. - Stützweite >= 40 m = 50 Punkte. - Beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 - 8 gemäß § 43 HOAI 2021 = 100 Punkte [Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 1: 2 Punkte / LPH 2: 20 Punkte / LPH 3: 26 Punkte / LPH 4: 5 Punkte / LPH 5: 15 Punkte / LPH 6: 13 Punkte / LPH 7: 4 Punkte / LPH 8: 15 Punkte]. - Beauftragte und vollständig erbrachte Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 HOAI 2021 = 100 Punkte. - *Referenz 1 ODER 2: Integration von >= 4 Leitungsträgern (Strom, Wasser, Gas, Wärme, Breitband, ...) - Nachweis über Beschreibung im Referenzdatenblatt = 50 Punkte - *Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts = 50 Punkte. Hinweis: *Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur einmal in die Wertung ein.- Kriterium
Eigenerklärung zu 2 Referenzprojekten im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen f … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu 2 Referenzprojekten im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen für Brückenbauwerke erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten und maximal 2 DIN A-Seiten je Referenzprojekt umfassen. Mindestbedingungen je Referenzprojekt: - Referenzobjekte der Planungen waren Einfeld-und Mehrfeldbrücken. - Die Referenzobjekte sind mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 12.2 HOAI 2021 eingeordnet. - Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase ab dem 01.01.2019 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale: - anrechenbare Kosten KG300+400 [€, netto] >= 1.000.000 € = 100 Punkte / < 1.000.000 € und >= 600.000 € = 50 Punkte / < 600.000 € = 0 Punkte. - Brückenbauwerk mit Feldanzahl >= 2 = 50 Punkte. - Stützweite >= 40 m = 50 Punkte. - Beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 - 6 gemäß § 51 HOAI 2021 = 100 Punkte [Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 1: 3 Punkte / LPH 2: 10 Punkte / LPH 3: 15 Punkte / LPH 4: 30 Punkte / LPH 5: 40 Punkte / LPH 6: 2 Punkte]. - *Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts = 50 Punkte. Hinweis: *Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur einmal in die Wertung ein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 28.02.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefug … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadtverwaltung Leonberg
- Anschrift
- Belforter Platz 1, 71229 Leonberg
- Website
- leonberg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- RÖWAPLAN AG12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen HLSLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d50376e5-3b35-4997-b992-a6b4550357ee.