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Neubau der A 14, VKE 4151 (VKE 1.1), Beratung Bodenschutz

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen A415350103-1veröffentlicht 20.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
56 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.deges.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.deges.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Projekt: Neubau der A 14, VKE 4151 AS Dahlenwarsleben (o) bis AS Wolmirstedt (o), VKE 4151 (VKE 1.1) Leistung: Beratung Bodenschutz

Beschreibung des Loses

Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beinhalten den Bau der Bundesautobahn A 14 (BAB 14) im Land Sachsen-Anhalt in der Verkehrseinheit (VKE) 4151 (alt 1.1). Die VKE 4151 schließt im Bereich der vorhandenen Anschlussstelle (AS) Dahlenwarsleben an die bereits unter Verkehr stehende BAB 14 Dresden - Magdeburg an. Das Ende der Baustrecke der VKE 4151 befindet sich südlich der Anschlussstelle Wolmirstedt an der Bundesstraße 189 (B 189). Die Länge der VKE 4151 beträgt 11,139 km (Bau-km 200+022,000 bis 211+161,135). Das Vorhaben ist geeignet, durch Eingriffe in den Boden im Sinne der §§ 1 und 2 des BBodSchG durch das Bodenschutzrecht geschützte Bodenfunktionen zu beeinträchtigen (vgl. § 2 Abs. 2 BBodSchG). Entsprechend sind Maßnahmen für den vorsorgenden Bodenschutz vorzusehen. Die rechtlichen Erfordernisse für und Anforderungen an den vorsorgenden, d.h. planungs- und, darauf aufbauend, baubegleitenden Bodenschutz für das o- g. Vorhaben resultieren aus den Regelungen der §§ 1, 2, § 4 Abs. 1, Abs. 3, § 7 BBodSchG, § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 2, ,3 u. 4, § 6 Abs. 9, 10 u. 12, novellierte BBodSchV vom 16.07.2021. Darüber hinaus gelten § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2, Abs. 5, sowie in Verbindung mit der Eingriffsregelung (§ 14 ff. BNatSchG) der § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG (Schutzgut-Betrachtung, Kompensationspflicht). Weiterhin bestehen Verzahnungen des Bodenschutzrechts mit dem Umweltschadensgesetz (§ 2 Nr. 2 USchadG), dem Raumordnungsgesetz (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG), dem Baugesetzbuch (BauGB), der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie ggf. einzelnen Landesbauverordnungen. Die planungsbegleitende Beratung des Auftraggebers und die bodenschutzbezogene Fachplanung erstrecken sich über die Leistungsphasen (LP) 5, 6 und 8.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Au … ganz lesenBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB] Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerk …
Kriterium
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Kriterium
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft erfolgt auf Basis der in der Eigenerklärung zur Eignung nach HVA F-StB geforderten Angaben und Unterlagen in Verbindung mit den nachfolge … ganz lesenEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft erfolgt auf Basis der in der Eigenerklärung zur Eignung nach HVA F-StB geforderten Angaben und Unterlagen in Verbindung mit den nachfolgenden Angaben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fehlende Angaben / Unterlagen nicht nachgefordert werden und zum Angebotsausschluss führen. Weiterhin erfolgt ein Angebotsausschluss wegen fehlender Eignung, wenn die Einhaltung der geforderten Mindeststandards mit Angebotsabgabe nicht nachgewiesen werden. Für die Eignungsprüfung ist folgendes zu beachten: Von dem Bieter / der Bietergemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe ein ausgewähltes Referenzprojekt zu benennen. Das Referenzprojekt kann bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Mindeststandards sind folgende Leistungsbestandteile: Das Referenzprojekt stammt aus den letzten 3 Jahren (2022 ff.) und soll folgenden Inhalt haben: Bearbeitung für ein Bodenschutzkonzept für ein Verkehrswegebauprojekt mit folgendem Sachverständigengebiet gemäß §18 BBodSchG: Sachgebiet 3: Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze, Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien Weiterhin ist für die Leistungserbringung ein Mitarbeiter namentlich zu benennen. Mitarbeiter für baubegleitenden Bodenschutz: Die benannte Person muss folgende Mindeststandards erfüllen: • Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss im Bereich Bodenwissenschaften, Geografie, Geologie oder vergleichbarer Studiengänge (Umweltplanung, Agrarwissenschaften, Umweltwissenschaften o. ä.) und • Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Erstellung bodenkundlicher Gutachten und • gültige Zulassung zum Sachverständigen nach § 18 BBodSchG im Sachgebiet 3 (Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze, Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien) Für die benannte Person muss ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das folgende Mindeststandards erfüllen: • Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2020 ff.) und • Bearbeitung für ein Bodenschutzkonzept für ein Verkehrswegebauprojekt mit folgendem Sachverständigengebiet gemäß §18 BBodSchG: Sachgebiet 3 (Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze, Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien) Der Nachweis der Einhaltung des Mindeststandards erfolgt über Einreichung eines Projektdatenblattes bzw. einer entsprechenden Referenzbescheinigung. Wird das Erreichen dieses Mindeststandards mit der Angebotsabgabe nicht nachgewiesen, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
56 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.deges.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
25.04.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit … ganz lesenFür die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.04.2025

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