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ohne Zuschlag beendetEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Neubau der A 14, VKE 1154, Koordination bei Leitungsumverlegungsmaßnahmen

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen A115340428veröffentlicht 20.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 165 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.deges.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (365 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.deges.de
    vor 5 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Neubau der Bundesautobahn 14 (BAB 14) im Land Brandenburg, VKE 1154 Koordination bei Leitungsumverlegungsmaßnahmen

Beschreibung des Loses

Die Bundesautobahn (A) 14 soll künftig eine Verbindung von Dresden über Leipzig und Magdeburg nach Wismar/Ostsee darstellen. Der planfestzustellende Bereich ist Bestandteil des Neubauabschnittes der A 14, Magdeburg - Wittenberge - Schwerin, in den Bundesländern Sachsen-Anhalt (ST), Brandenburg (BB) und Mecklenburg-Vorpommern (MV).

Mit diesem Abschnitt wird die Lücke zwischen der A 2 (Autobahnkreuz (AK) Magdeburg) und der A 24 / A 14 (Autobahndreieck (AD) Schwerin) geschlossen. Die A 14 soll nach ihrer Fertigstellung ins TEN-Netz (Skandinavien - Mittelmeer - Korridor) übernommen werden.

Der Neubau der A 14, Magdeburg - Wittenberge - Schwerin, in den Ländern ST, BB und MV ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (6. Fernstraßenausbauänderungsgesetz (FstrAbÄndG) vom 02.12.2016 - Bundesverkehrswegeplan 2030) als laufendes und fest disponiertes Vorhaben im vordringlichen Bedarf ausgewiesen.

Der Planfeststellungsbeschluss Aktenzeichen 2104-31101/0014/004 vom 01.03.2024 hat Bestandskraft.

Die vorliegende Planfeststellungsunterlage beinhaltet den Lückenschluss bzw. den Neubau der Bundesautobahn 14 (BAB 14) im Land Brandenburg in der Verkehrseinheiten (VKE) 1154 von der Anschlussstelle (AS) Wittenberge an der B 189 / B 195 bis südlich der AS Karstädt mit einer Länge von 17,777 km sowie dem Neubau einer bewirtschafteten Rastanlage. Die Autobahn soll in den nächsten Jahren neu gebaut werden. Diverse Maßnahmen und Teile der Leistung sollen als vorgezogene Maßnahmen umgesetzt werden.

Inhalt dieser Planungsaufgabe ist die:

- Klärung der vorhandenen umzuverlegenden Medien auf Basis der Planfeststellung, - Koordination der Leitungsänderungsmaßnahmen im Baufeld der VKE 1154, - Zuarbeit und Vorbereitung der zu erstellenden Kostenübernahmevereinbarungen der einzelnen Maßnahmen entsprechend der Nutzungsrichtlinie, - Mitwirkung bei der planerischen Bearbeitung der Leitungsänderungsmaßnahmen, - Klärung und terminliche Einordnungen der Vormaßnahmen für die Leitungsänderungen (z.B. Archäologie, Kampfmittel, ...), - terminliche Abstimmung der Maßnahmen in Abhängigkeit der sonstigen Maßnahmen in der VKE 1154 insbesondere rechtzeitige Baufeldfreimachung, - Unterstützung der BOL/BÜ, SiGe-Koordination und anderer Beteiligter des AG bei der Umsetzung der Maßnahmen, - Bauüberwachung der Baufeldfreimachung des AG (die Bauüberwachung der technischen Umsetzung ist Leistungssoll der Medienträger), - Koordination mit Dritten wie z.B. Behörden, Anlieger, etc., - Abrechnung der Kostenübernahmevereinbarungen entsprechend der Nutzungsrichtlinie incl. Bearbeitung von Vorteilsausgleichsberechnungen, - Mitwirkung bei der Bearbeitung von Ausnahmen zur Veränderungssperre beim Fernstraßenbundesamt für von der Planfeststellung abweichende Leitungsänderungsmaßnahmen und - Mitwirkung bei der Vorbereitung der Straßenbenutzungsverträge zwischen Medienträger und der Autobahn GmbH des Bundes.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
siehe Vergabeunterlagen

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
gemäß § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
gemäß § 45 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
gemäß § 44 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Eintragung in das Handelsregister
gemäß § 44 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.deges.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
27.05.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ein Bewerb … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB] Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, …
Hinweis
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeb … ganz lesenFür die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Vergabeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Angebotsprüfung und -wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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557vergebene Aufträge
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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.05.2026

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