Navigationssicherheit und dringliche Obsolszenzbeseitigung U212A 1. und 2. Los
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Q/S2BL/PA090/LA709veröffentlicht 26.11.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 38 Monate
- 20.10.2025 – 31.12.2028
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 38 Monate20.10.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (185 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (1.766 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Uboote U212A 1. Los sind massiv von Obsoleszenzen betroffen. Um die navigatorische Sicherheit auf den Ubooten aufrecht zu erhalten und die dringlichsten dieser Obsoleszenzen zu beseitigen, sind verschiedene Maßnahmen durchzuführen. Der Name für die miteinander in einem Beschaffungsvorhaben gekoppelten Maßnahmen lautet:
"Produktänderung Navigationssicherheit und dringliche Obsoleszenzbeseitigung U212A 1. Los".
Sie stehen im Kontext des sog. "Midlife-Refits" der Uboote und umfassen 5 fest zu beauftragende Leistungsanteile und 3 optionale Leistungsanteile. Die Nichtdurchführung der fest zu beauftragenden "Refit"-Maßnahmen führt mit steigender Wahrscheinlichkeit zum Ausfall von Ubooten, mithin zur Entziehung der Zulassung zum Seeverkehr.
Die Maßnahmen werden in einer Vergabe und in einem Vertrag zusammengefasst, da sie inhaltlich verbunden sind (Aufrechterhaltung der Seeverkehrstauglichkeit) und über Alleinstellungsmerkmale alle zum Auftragnehmer thyssen krupp Marine Systems GmbH (tkms), dem Herstellerunternehmen der Uboote (s. u. Abschnitt 6.2), führen. Die Maßnahmen wurden überwiegend im Rahmen der ETB Midlife Refit U212A 1. Los (QS2BL/PA090/LA709) untersucht.
Es handelt sich bei den Festanteilen um a) Navigationssegment (Ersatz Radar/ECDIS, Navigationsrechenanlage, b) Integration Lenkstand, c) Entwicklung zentraler Bedienplatz Torpedo, d) Towed Array Sonar (Schleppsonar). Als Optionen vereinbart werden, da bislang noch nicht finanziert (s. u. Ziff. 2): e) Serieneinbau FüWES, f) Ersatz Sehrohre und g) Modernisierung EloKA-Anlage.
Die Ausweisung von Optionen ist nicht inhaltlich begründet, sondern nur eine Folge der teilweise fehlenden Finanzierung. Die Festanteile können aber auch ohne die Optionen genutzt werden, allerdings ist dann die Wahrscheinlichkeit für einen Ausfall des Waffensystems nur leicht geminert. Zudem ist der Anpassungsaufwand bei der Integration und an den Schnittstellen größer und es müssen Adpater für die Anpassung an Altgeräte gebaut werden, die beim Ziehen der Optionen überflüssig würden. Überhaupt keinen Vertrag zu schließen, ist aber keine Alternative, da sich die Wahrscheinlichkeit des Systemausfalls dann über Zeit steigert.
Ausführlich sind die Leistungen im Anhang "Aufschlüsselung der Maßnahmen" dargelegt.
Im Fall des Towed Array System (tieffrequentes Schleppsonar) geht es um die Schließung einer Fähigkeitslücke für U212A 2. Los. Zur Vereinfachung der Vertragsgestaltung und Harmonisierung der Waffensysteme ist beabsichtigt, die Nachrüstung dieser Komponenten auch für das 2. Los mit unter Vertrag zu nehmen. Hiermit wird die Überlebens-wahrscheinlichkeit bei Bedrohung durch andere Uboote, die vornehmlich tieffrequente Geräusche erzeugen, von U212A 2. Los auf den Stand U212A 1. Los gehoben, da eine Detektion früher erfolgen kann.
Das Ziel der Rüstungsmaßnahme besteht darin, die bestehenden Obsoleszenzen zu beseitigen, den geänderten operativen Anforderungen gerecht zu werden und die bestehende Produktvielfalt zu reduzieren und damit Synergieeffekte und potentielle Kosteneinsparungen in der Nutzung zu erzielen.
Beschreibung des Loses
Festbeauftragung Die Lieferung Ersatz Radar und ECDIS und der Navigationsrechenanlage umfasst: •2 x Standardkonsolen (60 cm) je Boot + 2 Ausbildungszentrum Uboote (AZU) = 10 Stk •1 x Radar-Transceiver je Boot = 4 Stk. •1x Brückendisplay (fest verbaut, druckdicht) je Boot = 4 Stk. •10 x Radar-Software •10 x WECDIS-Software (Warship Electronic Chart Display and Information System) •1 x Bedienerstuhl je Boot = 4 Stk. •4 x Navdatenverteiler (+ Ersatzeile) •10 x INS (Inertialnavigationssystem) mit Converter (Marins M9 + Netans) •10 x Bedienpanel INS •Nutzerschulung
Die Lieferung der Lenksysteme umfasst: •6x Lenkstand •6x Elektronikschrank •6x Sensor- und Terminalboxen •6x Ruderlagenanzeigern und -gebern •Nutzerschulung und Ausbildungsschulung Die Lieferung des ZBP umfasst: •6x ZBP •1x ZBP für AZU
Die Lieferung der Towed Array Sonar (für 2. Los) umfasst: •2x Außenbordkomponenten •2x Innenbordkomponenten
Optionale Leistungen
Serieneinbau FüWeS umfasst: •Installation und Deinstallation •Hardware und Software •Änderung und Erstellung Materialgrundlagen •Ausbildung
SERO umfasst: •5x Sehrohr •Software •Änderung und Erstellung Materialgrundlagen •Ausbildung •Werkzeugsatz
Modernisierung EloKa-Anlage umfasst: •4x Änderungssätze •Software •Änderung und Erstellung Materialgrundlagen •Ausbildung •Werkzeugsatz
Gegenstand nach CPV
- 38113000SonargeräteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wirtschaftlichstes Angebot
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 20.10.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenkürzer
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| thyssenkrupp Marine Systems GmbH, Kiel | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1, 56073 Koblenz
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ccee49aa-6799-439a-bae1-cc72918f6e75.