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Stickstoff-Füll-Prüf-Vorrichtung (N-Spül-Ger)

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Q/U2CD/R9388veröffentlicht 07.10.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 2 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (186 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (1.766 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    in 2 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Das Stickstoffspülgerät (N-Spül-Ger) dient zur Stickstoffspülung sowie zur Dichtheitsprüfung von optischen/ optronischen handgehaltenen sowie fahrzeuggebundenen Geräten mit verschiedenem Rauminhalt, bei denen eine periodische Kontrolle der Dichtheit und Luftfeuchte erforderlich ist. Das Gerät kann in verschienden WSA als stationäres Gerät verwendet werden. Im Bedarfsfall kann es außerhalb der WSA auch als tragbares Gerät eingesetzt werden.

Beschreibung des Loses

Rahmenvertrag über die Lieferung von insgesamt 185 SE Stickstoff-Füll-Prüfvorrichtung, optisch/ optronisches Gerät (N-Spül-Ger). Die geplante Festbeauftragung liegt bei 15 SE.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Alleininges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Eignung10 von 10 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Persönliche Lage (Teilnahmebedingungen) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und F … ganz lesenPersönliche Lage (Teilnahmebedingungen) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. (Nachweis durch formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung). 2. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB. (Nachweis durch Formular BAAINBw-B-V 034). 3. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ausgefüllt und von allen unterschrieben (Nachweis durch Formular BAAINBw-B-V 047) Bemerkung: Nur erforderlich, sofern Bietergemeinschaft beabsichtigt ist. 4. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung "Russland-Sanktionen" (Nachweis durch Formular zur VO-2022-833). 5. Das Unternehmen des Bewerbers/Bieters darf seinen Sitz nicht in einem Land der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben. (Nachweis durch Formular "Eigenerklärung Nichtangehörigkeit Staatenliste"). 6. Die Unternehmen der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dürfen ihren Sitz nicht in einem Land der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben. (Nachweis durch Formular "Eigenerklärung Nichtangehörigkeit Staatenliste"). 7. Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung Die Bewerber/Bieter, die Unterauftragnehmer der Bewerber/Bieter und die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbringen den Nachweis durch aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen. 8. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen. 9. Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift (Nachweis durch formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung). 10. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung durch Unterauftragnehmer zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. (Nachweis durch Formular BAAINBw-B-V 034). 11. Die Unternehmen der Unterauftragnehmer der Bewerber/Bieter dürfen ihren Sitz nicht in einem Land der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben. (Nachweis durch Formular "Eigenerklärung Nichtangehörigkeit Staatenliste"). 12. Eigenerklärung über vorhandenens Fachpersonal in den Bereichen Entwicklung und Fertigung mit Ausbildung auf dem Gebiet Optik/Optronik und Pneumatik. (Nachweis durch formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung). 13. Eigenerklärung zur Bereitschaft mit einer Dokumentationsfirma nach Wahl des Auftraggebers zusammenzuarbeiten und diese bei der Erstellung der Dokumentation zu unterstützen (Zeichnungen, technische Daten, etc.). (Nachweis durch formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung).
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mindestanforderungen: Der Bieter hat Erfahrungen mit Produktrealisierungen im Bereich Optik/Optronik und Pneumatik nachzuweisen. Er muss mindestens einen mit der zu erbringenden Leistung vergleichbaren Auftrag in den letzten drei Jahren durchgeführt h … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mindestanforderungen: Der Bieter hat Erfahrungen mit Produktrealisierungen im Bereich Optik/Optronik und Pneumatik nachzuweisen. Er muss mindestens einen mit der zu erbringenden Leistung vergleichbaren Auftrag in den letzten drei Jahren durchgeführt haben (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). In Art und Umfang vergleichbar ist eine Referenz, wenn der Auftrag die folgenden Leistungen beinhaltet: 1. die Herstellung und Lieferung eines elektropneumatischen Produkts, 2. die Herstellung und Lieferung einer elektronischer Steuerung und 3. die Herstellung und Lieferung eines oder mehrerer optischer/optronischer Werkzeuge. Die Referenz muss folgende Angaben enthalten: - Kurze Darstellung der erbrachten Leistung einschließlich der Angabe des Auftraggebers (mit Angabe ob öffentlich bzw. privat). Angabe des Leistungsortes, Leistungszeitraumes und des eingesetzten Personals (Anzahl und Qualifikation). Die Darstellung muss ebenfalls die Höhe des Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend) enthalten. Bewerber, die aufgrund von Verschwiegenheitspflichterklärungen oder Auflagen zur Geheimhaltung keine Angaben zum Auftraggeber machen können, müssen dies kurz erläutern. Soweit Gründe vorgenannter Schilderung entgegenstehen ist eine Projektdarstellung in "anonymisierter" und abstrakter Form zulässig. - Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer. Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. a. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. b. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. c. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. d. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe)/Bietergemeinschaft (BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGE, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Eigenerklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch von allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe abzugeben.
Versorgungssicherheit
1. Der Bewerber/Bieter muss sich bereit erklären, die Ersatzteilversorgung mindestens 15 Jahre zu gewährleisten. 2. Der Bewerber/Bieter miss sich zur Instandsetzung der Systeme bereiterklären.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber/Bieter hat eine aktuelle formlose Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bieter hat einen allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen. Der vorzulegende Mindestumsatz muss mindestens 20.000.000 € (netto) umfassen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Siehe hierzu unter Eignungskriterium "Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität" Nr. 7.
Eintragung in das Handelsregister
Siehe hierzu unter Eignungskriterium "Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität" Nr. 7.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch, Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen werden nach positiver Bewertung des Teilnahmeantrags im Rahmen der Angebotsaufforderung bereitgestellt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich hier um einen Teilnahmewettbewerb. Vertragsunterlagen sowie weiterführende Vergabeunterlagen werden erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach bestandenem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Durch die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren haben Sie weder Anspruch auf die Erteilung eines Zuschlags, noch auf Erstattung der Angebotserstellungskosten.
Hinweis
A. Technische Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur … ganz lesenA. Technische Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. B. Teilnahmeanträge: Teilnahmeanträge sind ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) innerhalb der maßgeblichen Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge hochzuladen. Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. C. Bewerberfragen: Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Nur bei technischen Problemen der e-Vergabe-Plattform kann auf die E-Mail-Adresse zurückgegriffen werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. D. Sonstiges: Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 56073 Koblenz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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45vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50366771-71d9-49a9-970a-b7171ed3cfdf.