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nachvertragliche Leistungen ITN-XT Los 1

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen nachvertragliche Leistungen ITN-XT Los 1veröffentlicht 07.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 07.03.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39114, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Parteien haben am 22.06.2016 einen Vertrag über Konzeption, Aufbau, Migration und Betrieb eines integrierten Sprach- und Datennetzes geschlossen. Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Vertragsbeendigung nachvertragliche Leistungen zu erbringen. Die Inhalte und Modalitäten der nachvertraglichen Leistungen sollen nun in einer Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen konkretisiert werden.

Beschreibung des Loses

Im Ergebnis eines wettbewerblichen Dialoges haben die Parteien am 22.06.2016 den Vertrag ITN-XT Los 1 geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages sind die Konzeption eines integrierten Sprach- und Datennetzes (ITN-XT Los 1), dessen Aufbau und Migration sowie der Betrieb des ITN-XT Los 1 während der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer. Das ITN-XT Los 1 besteht im Wesentlichen aus einem Wide Area Network (WAN) und einem oder mehreren Local Area Networks (LAN) in den Standorten des Auftraggebers sowie den Technikstandorten. Im Vertrag wurde vereinbart, dass der Auftragnehmer auch nach Beendigung des Vertrages verpflichtet ist, - die Leistungen gemäß des Vertrages dem Auftraggeber so lange zu den vertraglich vereinbarten Konditionen anzubieten und zu erbringen, bis eine Übernahme durch den Auftraggeber oder durch einen von dem Auftraggeber bestimmten Dritten gewährleistet ist, - den Betrieb des Gesamtsystems bis zum Abschluss der Migration auf ein Nachfolgesystem zu erbringen, - den Auftraggeber bei der Migration aller vertraglich vereinbarten Leistungen auf ein Nachfolgesystem zu unterstützen. Das Vertragsverhältnis ist beendet. Der Aufbau ist noch nicht vollständig abgeschlossen, es stehen noch Restleistungen im Bereich der WAN- und der LAN-Migration aus. Der Auftraggeber beabsichtigt, das Landesdatennetz ITN-XT künftig in den Eigenbetrieb des Landes zu übernehmen und sich dabei der Unterstützung von Dienstleistern zu bedienen. Der LAN-Rollout von noch nicht migrierten Standorten und die künftigen Betriebsleistungen werden zeitnah durch den Auftraggeber ausgeschrieben.

Im Rahmen der vereinbarten nachvertraglichen Leistungen sollen vom bisherigen Auftragnehmer folgende Leistungen in Anspruch genommen werden: - Fortsetzung des Betriebes des ITN-XT bis zur Übernahme durch einen neuen Auftragnehmer - Aufnahme von Standorten in den Betrieb des Landesdatennetzes, bei denen Leistungsbestandteile der LAN-Migration von anderen Auftragnehmern erbracht werden - Restleistungen der WAN-Migration - Unterstützung und Mitwirkung bei der Transition des Betriebs des Landesdatennetzes auf neue Auftragnehmer - Informationsüberlassung betreffend Aufbau und Betrieb des Landesdatennetzes - Austausch von Hardware-Komponenten zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Landesdatennetzes Zur Regelung der konkreten Inhalte und Modalitäten dieser nachvertraglichen Leistungen wird eine Vereinbarung mit dem Auftragnehmer geschlossen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer im Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt, Ernst-​Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in … ganz lesenGemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit tritt gemäß § 135 Abs. 3 GWB jedoch nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Die Unwirksamkeit kann daher nicht mehr festgestellt werden, wenn ein entsprechender Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer gestellt wird.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen ist noch nicht geschlossen. Bei dem als "Tag der Zuschlagsentscheidung" angegebenen Datum handelt es sich also nicht um das Datum des Vertragsschlusses. Der Abschluss der Vereinbarung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten … ganz lesenDie Vereinbarung über die nachvertraglichen Leistungen ist noch nicht geschlossen. Bei dem als "Tag der Zuschlagsentscheidung" angegebenen Datum handelt es sich also nicht um das Datum des Vertragsschlusses. Der Abschluss der Vereinbarung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen. Entgegen der angegebenen Verfahrensart wird zur Vereinbarung der nachvertraglichen Leistungen kein formelles Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt, da ein solches aus den in dieser Bekanntmachung angegebenen Gründen nicht notwendig ist. Das zu verwendende eForms-Formular erforderte jedoch zwingend die Angabe eines Verfahrens, wobei nur begrenzte Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung standen, die aber alle nicht einschlägig waren und von denen das Verhandlungsverfahren am ehesten passend erschien.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 727 (Computernetze) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
  2. Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b455997d-1ef3-4fad-b587-fa001d557748.