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Dienstleistungen im Sektor Informationssicherheit für das Land Sachsen-Anhalt

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 2025-I-088veröffentlicht 21.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 274 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 81 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
84 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Magdeburg39106, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis 60%60 %
  • Qualität 40 %40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Bei der Gestaltung und Umsetzung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt werden externe Beratungs-, Unterstützungs- und Umsetzungsleistungen für verschiedene Aufgaben-gebiete der Informationssicherheit benötigt. Dies umfasst beispielsweise:

- die Erstellung von Konzepten, Richtlinien, Dokumentationen, Bewertungen oder anderen Dokumenten als Unterstützungsleistung,

- die Durchführung von Analysen und Sensibilisierungsmaßnahmen,

- die Begleitung von fachbezogenen Arbeitsgruppen oder

- die Befähigung von Bediensteten der Auftraggeber , um:

1) die erforderlichen Informationssicherheitsstrukturen auszugestalten,

2) entsprechende Prozesse zu entwickeln und zu etablieren sowie

3) diese eigenständig aufrechtzuerhalten.

Die Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt benötigt dafür in den nächsten Jahren ein breites Spektrum von Dienstleistungen im Bereich Informationssicherheit. Aus diesem Grunde sollen mittels der hier aus-geschriebenen vier Lose vier Rahmenverträge abgeschlossen werden, aus denen die Bedarfsstellen der öffentlichen Hand als Projekt-Owner die jeweils benötigten konkreten Dienstleistungsbedarfe individuell als Einzelabruf tätigen können.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieses Loses ist die Weiterführung bestehender zielgruppenspezifischer Schulungsdienst-leistungen sowie deren inhaltliche und didaktische Anpassung, die Entwicklung neuer Formate und die Mitwirkung an weiteren Sensibilisierungsmaßnahmen. Dies umfasst unter anderem eine abgestimmte Unterstützung durch den Auftragnehmer beim Schulungsmanagement sowie die potenzielle Integrati-on bereits erprobter Schulungsinhalte aus dem bestehenden Schulungsportfolio im Sinne der Nachnut-zung. Dabei hat der Auftragnehmer die zu vermittelnden Inhalte regelmäßig an aktuelle Bedrohungslagen und technologische Entwicklungen anzupassen und an die Herausforderungen im Alltag abrufberechtig-ter Stellen zu adaptieren. Die bereitzustellenden Leistungen orientieren sich an den Anforderungen des BSI-Bausteins ORP.3 „Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit“ sowie an den Vorga-ben der NIS-2-Richtlinie.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis 60%60 %
Qualität 40 %40 %
Preis
Preis 60%Siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Qualität 40 %Siehe Vergabeunterlagen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: 3 * 12 months
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. , 2. und 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabek … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst#Bieter sind grundsätzlich berechtigt, Angebote auf alle vier Lose (Lose 1 bis 4) abzugeben. Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Angebotsabgabe. Einem Bieter kann jedoch nicht auf alle Lose der Zuschlag erteilt werden (Zuschlagslimitierung). Entsprechend gilt folgende Zuschlagslimitierung: Siehe Vergabeunterlagen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen zu erteilen. Das Erstangebot ist daher vom Bieter verbindlich einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus Chemnitz, Chemnitz2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 2, 39106 Magdeburg
Kontakt
vergabe@pd-g.de
Auskünfte
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHvergabe@pd-g.de

Bei uns erfasst

14Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  4. Vergabebekanntmachung
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 30.01.2026 auf 06.02.2026 verschoben
  6. BekanntmachungFrist 30.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22e3530e-f6cb-4b0f-8c21-1a75d1cb9424.