Dienstleistungen im Sektor Informationssicherheit für das Land Sachsen-Anhalt
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 2025-I-088veröffentlicht 21.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 84 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Montage/ Installation und Inbetriebnahme von Newsroom-Komponenten, sowie Wartung und SupportHochschule Magdeburg-Stendal · MagdeburgFrist 30.11.2026
- Implementierungs-, Projekt-, Beratungs- und Betriebsleistungen im Bereich IT-Infrastruktur sowie IT-AnwendungenAOK Sachsen - Anhalt · MagdeburgFrist 17.11.2026
- Ausschreibung einer Software zum workflowbasierten ForschungsmanagementOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) · MagdeburgFrist 16.11.2026
- Verlängerung und Wartung von Bestandslizenzen für opentextKassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 11.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 81 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 84 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Magdeburg39106, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis 40 %40 %
- Qualität 60 %60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bei der Gestaltung und Umsetzung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt werden externe Beratungs-, Unterstützungs- und Umsetzungsleistungen für verschiedene Aufgaben-gebiete der Informationssicherheit benötigt. Dies umfasst beispielsweise:
- die Erstellung von Konzepten, Richtlinien, Dokumentationen, Bewertungen oder anderen Dokumenten als Unterstützungsleistung,
- die Durchführung von Analysen und Sensibilisierungsmaßnahmen,
- die Begleitung von fachbezogenen Arbeitsgruppen oder
- die Befähigung von Bediensteten der Auftraggeber , um:
1) die erforderlichen Informationssicherheitsstrukturen auszugestalten,
2) entsprechende Prozesse zu entwickeln und zu etablieren sowie
3) diese eigenständig aufrechtzuerhalten.
Die Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt benötigt dafür in den nächsten Jahren ein breites Spektrum von Dienstleistungen im Bereich Informationssicherheit. Aus diesem Grunde sollen mittels der hier aus-geschriebenen vier Lose vier Rahmenverträge abgeschlossen werden, aus denen die Bedarfsstellen der öffentlichen Hand als Projekt-Owner die jeweils benötigten konkreten Dienstleistungsbedarfe individuell als Einzelabruf tätigen können.
Beschreibung des Loses
Im Rahmen von Los 1 wird ein Auftragnehmer gesucht, der die zentrale und strategische Entwicklung von Informationssicherheitsmanagement, Business Continuity Management, und Krisenmanagement im für die abrufberechtigten Stellen in Sachsen-Anhalt unterstützt. Das Hauptziel dieses Loses ist es, eine langfristige, nachhaltige und integrierte Informationssicherheitsstrategie für das Land Sachsen-Anhalt voranzutreiben und umzusetzen, die den besonderen Anforderungen der öffentlichen Institutionen gerecht wird. Dabei steht die Unterstützung bei der Entwicklung von übergeordneten Konzepten und Richtlinien im Mittelpunkt, die als Basis für die operative Umsetzung im Los 2 dienen können.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis 40 %Siehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Qualität 60 %Siehe Vergabeunterlagen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: 3 * 12 months
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. , 2. und 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabek … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst#Bieter sind grundsätzlich berechtigt, Angebote auf alle vier Lose (Lose 1 bis 4) abzugeben. Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Angebotsabgabe. Einem Bieter kann jedoch nicht auf alle Lose der Zuschlag erteilt werden (Zuschlagslimitierung). Entsprechend gilt folgende Zuschlagslimitierung: Siehe Vergabeunterlagen.
- Hinweis
- Der öffentliche Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen zu erteilen. Das Erstangebot ist daher vom Bieter verbindlich einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| HiSolutions AG, Berlin | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Joseph-von-Fraunhofer-Straße 2, 39106 Magdeburg
- Kontakt
- vergabe@
pd-g.de - Auskünfte
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHvergabe@
pd-g.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 30.01.2026 auf 06.02.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 30.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V.Frist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3bdbeb97-6cca-4d79-a3be-4f7b9b9ef41e.