Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Mobilfunk und Sprache

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-09-26-SYS-ARNveröffentlicht 27.09.2024erstmals 27.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 740 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 27.09.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
185,3 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
72 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 25 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
    vor 25 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 24 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 24 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Für Telekommunikationsdienstleistungen des AOK-Multiservicenetzes werden neue Auftragnehmer gesucht. Der Auftrag wird in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Sprache: Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz und vom Festnetz zum Mobilfunknetz inklusive physischer Anbindung aller Standorte der Auftraggeberinnen. Los 2: Mobilfunk: Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im digitalen Mobilfunknetz sowie Kommunikationsleistungen ins Festnetz einschließlich mobilen Endgeräten, SIM-Karten (physisch und digital) und Zubehör sowie Bereitstellung eines SMS-Gateways, um SMS-Nachrichten direkt an alle deutschen Mobilfunknetzbetreiber zu versenden und zu empfangen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sprache

Das Los "Sprache" umfasst die Erbringung sämtlicher Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz und vom Festnetz zum Mobilfunknetz nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung benannten Regelungen für alle Standorte der AG, die sich in Deutschland befinden. Dies umfasst Betrieb und Instandhaltung eines Sprachnetzes, Anbindung der einzelnen Rechenzentrums-Standorte über zentrale und dezentrale SIP-Trunks, die Erbringung von Sprachdienstleistungen, die Anbindung von kleineren Standorten (z.B. Geschäftsstellen der AOK) über DSL- bzw. über IP-Anschlüsse sowie auch Sprachfestnetz-anhängige Leistungen wie z.B. virtuelle Servicerufnummern, eine Hotspotlösung oder ein Administrations-Portal. Gemäß Ziffer 1.9 des Vertrags sind über die Auftraggeberinnen hinaus weitere Begünstigte abrufberechtigt.

72 Monate114.200.000 €
2
Mobilfunk

Los 2: Mobilfunk: Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im digitalen Mobilfunknetz sowie Kommunikationsleistungen ins Festnetz einschließlich mobilen Endgeräten, SIM-Karten (physisch und digital) und Zubehör sowie Bereitstellung eines SMS-Gateways, um SMS-Nachrichten direkt an alle deutschen Mobilfunknetzbetreiber zu versenden und zu empfangen. Das Los "Mobilfunk" umfasst Sprach- und Datenkommunikationsleistungen in einem digitalen Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, Mobilfunkkarten aller Art und Zubehör. Weiterhin enthalten sind Kommunikationsleistungen in alle Netze sowie Datenkommunikation auf den aktuellen Standards. Außerdem beinhaltet das Los die Bereitstellung eines SMS-Gateway mit Direktanbindung an alle nationalen Providernetze sowie optional anzubietende Leistungen zu Device Lifecycle Management (DLM) und Mobile Device Management (MDM). Gemäß Ziffer 1.9 des Vertrags sind über die Auftraggeberinnen hinaus weitere Begünstigte abrufberechtigt.

72 Monate71.100.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Leistungsbewertung gem. Katalog der VergabeunterlagenNähere Informationen sind dem Katalog gem. Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Preis
Berücksichtigt werden die Preisangaben der diversen Vergütungskategorien gem. Preisblatt.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerh … ganz lesenSofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Berufs- oder Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätz … ganz lesenEigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittel … ganz lesenDer Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Für unser Unternehmen bestehen folgende aktuell (=zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gültige Zertifizierungen: -ISO/IEC 27001 - (im Falle einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmers: nachzuweisen durch das mit dem Betrieb des Services beauftragte/ … ganz lesenFür unser Unternehmen bestehen folgende aktuell (=zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gültige Zertifizierungen: -ISO/IEC 27001 - (im Falle einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmers: nachzuweisen durch das mit dem Betrieb des Services beauftragte/ verantwortliche Mitglied der Bietergemeinschaft oder den eignungsverleihende Nachunternehmer) oder gleichwertig -ISO 9001 - Qualitätsmanagement oder gleichwertig Zum Nachweis der Zertifizierungen sind Kopien der jeweiligen Zertifizierungen einzureichen. Bei den oben genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
Kriterium
(1) Der Bieter weist anhand von mindestens einem nachprüfbaren Referenzauftrag in den letzten 4 Jahren (gerechnet vom Tag der Angebotsfrist) nach, die Einrichtung hochverfügbarer Session Initiation Protocol (SIP)-Trunks über zwei Rechenzentrumsstandorte ausgeführt zu haben. (2) Der Bieter weist anha … ganz lesen(1) Der Bieter weist anhand von mindestens einem nachprüfbaren Referenzauftrag in den letzten 4 Jahren (gerechnet vom Tag der Angebotsfrist) nach, die Einrichtung hochverfügbarer Session Initiation Protocol (SIP)-Trunks über zwei Rechenzentrumsstandorte ausgeführt zu haben. (2) Der Bieter weist anhand von mindestens einem nachprüfbaren Referenzauftrag in den letzten 4 Jahren (gerechnet vom Tag der Angebotsfrist) nach, die Realisierung von Anbindungen von IP Basis- und Anlagenanschlüssen, sowie DSL-Anschlüssen ausgeführt zu haben. (3) Der Bieter weist anhand einem prüfbaren Referenzauftrag nach, dass er seit mindestens 3 Jahren (gerechnet vom Tag der Angebotsfrist) Leistungen unter Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung erbracht hat. Verletzungen dieser Verordnung in diesem Zeitraum waren nicht auf seine Leistungserbringung zurückzuführen oder sind nicht aufgetreten. Bei den oben genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Es sind bei allen Referenzen nur Aufträge über Leistungen aus den für das Eignungskriterium vorgegebenen Zeitraum zu benennen. Ältere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Die Referenzen müssen den in den Formblättern enthaltenen Hinweisen und Anforderungen entsprechen. Anonymisierte Referenzen erfüllen die Anforderungen nicht. Je Einzelreferenzerklärung soll das befüllte Formblatt nicht mehr als 2 DIN A4 Seiten in ausgedruckter Form umfassen. Bei jeder Referenz muss der Bieter/ die Bietergemeinschaft Angaben zum Titel des Referenzprojekts, Name des auftraggebenden Unternehmens, Ansprechpartner/-in der Referenz, Auftragsvolumen in Euro und Beschreibung der Detailleistung vornehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
Die Anfangslaufzeit dieses Vertrags beträgt vier (4) Jahre ab Aufnahme des Regelbetriebs bei der letzten Auftraggeberin. Die Transition muss bis spätestens bis 31.12.2025 abgeschlossen sein. Der Vertrag verlängert sich am Ende der Anfangslaufzeit (bzw. der ersten Verlängerten Laufzeit) automatisch … ganz lesenDie Anfangslaufzeit dieses Vertrags beträgt vier (4) Jahre ab Aufnahme des Regelbetriebs bei der letzten Auftraggeberin. Die Transition muss bis spätestens bis 31.12.2025 abgeschlossen sein. Der Vertrag verlängert sich am Ende der Anfangslaufzeit (bzw. der ersten Verlängerten Laufzeit) automatisch um jeweils ein (1) Jahr und insgesamt um maximal 2 (zwei) Jahre, wenn die Auftraggeberinnen der Verlängerung nicht jeweils zuvor mit einer Frist von 12 (zwölf) Monaten widersprechen (die "Verlängerte Laufzeit", gemeinsam mit der Anfangslaufzeit und dem Outphasing die "Vertragslaufzeit"). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer die in § 30 Abs. 3 des jeweiligen Vertrags genannten Vertragsleistungen auf Wunsch der Auftraggeberinnen ganz oder teilweise auch nach dem Ende der Anfangslaufzeit oder der Verlängerten Laufzeit oder nach einer Kündigung zu den bislang vereinbarten Konditionen weiter erbringen. Diese Leistungserbringung gilt höchstens für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dem Ende der Anfangslaufzeit oder der Verlängerten Laufzeit des Vertrags.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
29.10.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Versicherung Der gemäß § 25 des jeweiligen Vertrags geforderte Versicherungsschutz muss bis zum Ende des Vertrags aufrecht erhalten werden und ist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeginn den Auftraggeberinnen nachzuweisen. (2) Bürgschaft Die gemäß § 28 des jeweiligen Vertrags gef … ganz lesenLeistung: (1) Versicherung Der gemäß § 25 des jeweiligen Vertrags geforderte Versicherungsschutz muss bis zum Ende des Vertrags aufrecht erhalten werden und ist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeginn den Auftraggeberinnen nachzuweisen. (2) Bürgschaft Die gemäß § 28 des jeweiligen Vertrags geforderte Bürgschaft muss bis zum Ende des Vertrags aufrecht erhalten werden und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeginn den Auftraggeberinnen nachzuweisen. (3) Datenschutz Die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Auftraggeberinnen zu Sozialdaten, personenbezogenen Daten und sonstigen Daten werden uneingeschränkt durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft bzw. eventuelle Nach- und Drittunternehmer über die komplette Vertragslaufzeit erfüllt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Höchstgrenze für das Abrufvolumen ist (gerechnet auf eine maximale Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerung und Outphasing von insgesamt 96 Monaten): Los 1: 123,4 Mio. EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) Das Höchstabrufvolumen ist nicht mit dem Auftragswert zu verwechseln und berücksichtigt angemessene Risikopuffer.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKH20E

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Gesundheit
Anschrift
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Kontakt
vergabestelle@bv.aok.de

Bei uns erfasst

94Bekanntmachungen
46Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Mehr von AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts

Alle 3 offenen Ausschreibungen von AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (19 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.11.2024 auf 25.11.2024 verschoben
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.10.2024 auf 18.11.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 29.10.2024
  5. BekanntmachungFrist 29.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 979e1c7d-cff6-44cc-b8fb-27ed0db16bcc.