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Frist abgelaufenEU-weitIT und Software

Managed Service z/OS

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BW 03/26veröffentlicht 30.07.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 64 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50829, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    vor 2 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitrags-service von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt).

Der Beitragsservice beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der Aufgaben im Bereich der z/OS-Systemumgebung für eine Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande.

Zur Vorbereitung der Betriebsübernahme ist eine Transitionsphase vorgesehen, die am 01.02.2027 beginnt. Sie dient der Einarbeitung sowie der Übergabe der Betriebsverantwortung vom bisherigen Auftragnehmer auf den zukünftigen Auftragnehmer.

Die Übernahme der Betriebsverantwortung durch den Auftragnehmer hat verbindlich zum 01.07.2027 zu erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sind die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag hat eine Festlaufzeit von zweieinhalb Jahren, also vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2029. Daneben besteht für den Beitragsservice die einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Dienstleistungsvertrags um weitere 6 Monate, also bis zum 30.06.2030.

Der Gesamtpreis umfasst sämtliche Leistungen während der Vertragslaufzeit (= Dienstleistungen zu einem pauschalen jährlichen Festpreis sowie die Transitionsphase auf Basis eines Pauschalpreises).

Im Rahmen der z/OS Dienstleistungen soll der externe Dienstleister (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) den Betrieb der z/OS Systemumgebungen des Beitragsservice sicherstellen. Die Mainframe Infrastruktur verbleibt am Standort des Bei-tragsservice. Die Aufgaben betreffen die Dienstleistungen aus den Bereichen der z/OS Systemprogrammierung, dem Storage Management, der RACF Administration und des z/OS Operating. Der Dienstleister hat das Tagesgeschäft, fortlaufende Aktivitäten sowie periodisch anfallenden Aktivitäten zu erbringen.

Die Bearbeitung der Aufgaben wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Ver-fügung gestellten Anwendungen über einen Remote Zugang und unter Nutzung der technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräte des Dienstleisters durchgeführt. Der Remote Zugang wird über einen vom Beitragsservice verwalteten Service bereitgestellt.

Als Orientierung für die jährlich durchschnittlich anfallenden Aufwände geht der Beitragsservice von einem jährlichen durchschnittlichen Bedarf von bis zu 486 Personentagen (PT) aus. Der Auftragnehmer ist angehalten, basierend auf den Anforderungen der Vergabeunterlagen den Aufwand selbst zu prognostizieren. Hierbei kann die Aufwandsschätzung des Beitragsservices auch über- oder unterschritten werden.

Vom Dienstleister ist die Servicezeit von montags bis freitags (außer bundeseinheitliche Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Der Dienstleister muss innerhalb der Servicezeiten für den Beitragsservice in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Es ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Dienstleister zu gewährleisten.

Der Einsatz aller zur Umsetzung dieses Vertrages erforderlichen Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Dienstleisters. Der Dienstleister hat während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal für die Leistungserbringung eingesetzt wird.

Der Dienstleister stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Dienstleistung auch beim Ausfall seiner Mitarbeiter/-innen ohne Ver-zug und uneingeschränkt erbracht wird. Im Verhinderungsfall (zum Beispiel Urlaub, Krankheit) sind Vertreter/-innen mit gleichen Qualifikationen einzusetzen. Eventuell notwendige Einarbeitungsaufwände werden nicht vom Beitragsservice geleistet bzw. vergütet.

Die Betriebszeit der z/OS Systeme sowie der angebundenen Systeme zur Datenspeicherung und zur Datensicherung umfasst 7 x 24. Die Betriebsbereitschaft der z/OS Systemumgebung unter Einhaltung der Informationssicherheit ist zu gewährleisten.

Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online-Betrieb und den Batch-Betrieb. Der Online-Betrieb ist von montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr und an ca. 15 Tagen im Jahr auch samstags zwischen 06:00 - 14:00 Uhr definiert. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt.

Die Reaktionszeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität festgelegt. Störungen der Dringlichkeit 1, die innerhalb der Servicezeit gemeldet werden, sind am selben Arbeitstag zu bearbeiten. Definierte Service Anfragen sind innerhalb einer festgelegten Zeit umzusetzen.

Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind in den Vergabeunter-lagen (insbesondere Teil B. "Leistungsbeschreibung") enthalten, die die geeigneten Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots erhalten.

Gegenstand nach CPV

  • 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung14 von 14 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
Anlage A4 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Anteil der Unterauftragsvergabe
Anlage A5 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung in das Handelsregister
Anlage A6 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung in das Handelsregister
Anlage A6 - Anhang (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Anlage A7 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Anlage A8 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anlage A9 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung in das Handelsregister
Anlage A6 - Allgemeine Eigenerklärungen (§§ 123, 124 GWB) - Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bewerber/die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher, a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurec … ganz lesenAnlage A6 - Allgemeine Eigenerklärungen (§§ 123, 124 GWB) - Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bewerber/die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher, a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbeständen rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen mich/uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; b) dass ich/wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen bin/sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vor-liegt bzw. meinen/unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen bin/sind, dass ich mich/wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten habe(n) und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werde(n) und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen; c) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe(n); d) dass ich/wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig bin/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.) e) dass ich/wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten mir/dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen habe(n) bzw. hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; f) dass ich/wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe(n), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag; h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist; i) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht habe(n); j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln; k) dass ich/wir als Unternehmen - nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n), - nicht fahrlässig oder vors …
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Anlage A7 - Eigenerklärung (§ 45 VgV) - Zum Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber -/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7): Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. B … ganz lesenAnlage A7 - Eigenerklärung (§ 45 VgV) - Zum Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber -/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7): Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: - von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, - von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden. Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Anlage A8 - Besondere Eignungsanforderungen (§ 46 VgV) - Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer als Eignungsverleiher (Anlage A8), a) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei d … ganz lesenAnlage A8 - Besondere Eignungsanforderungen (§ 46 VgV) - Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer als Eignungsverleiher (Anlage A8), a) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n); b) dass ich/wir als Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001f. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anlage A9 - Referenzliste - Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste (Anlage A9) mit seinem Teilnahmeantrag vorzulegen: Die Referenzliste ist unter Verwendung der Anlage A9 "Referenzliste" einzureichen, der auch … ganz lesenAnlage A9 - Referenzliste - Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste (Anlage A9) mit seinem Teilnahmeantrag vorzulegen: Die Referenzliste ist unter Verwendung der Anlage A9 "Referenzliste" einzureichen, der auch die inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen zu entnehmen sind. Die Referenzliste muss mindestens 1 Referenz zu jedem der nachfolgend genannten Aufgabenbereiche enthalten und hierbei insbesondere folgende Mindestvorgaben erfüllen: - mindestens eine Referenz, die in Deutschland erbracht wird (Auftraggeber hat Standort in Deutschland), - innerhalb der letzten drei Jahre (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder abgeschlossene Vertragsverhältnisse) bestanden haben, - Angabe des Referenzkunden (Name und Sitz des Referenzunternehmens), - Tätigkeitsfeld des Referenzkunden, - Ansprechpartner des Referenzunternehmens (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer), - Ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher unmittelbarer Vertragspartner des angegebenen Referenzkunden? - Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ). 1. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS Systemprogrammierung " Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen? 2. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der Data und Storage Administration für z/OS Umgebungen" Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen? 3. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS RACF Administration" Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen? 4. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich des z/OS Operating" Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen? Hinweise: - Sofern und soweit alle vier Aufgabenbereiche - "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS Systemprogrammierung", - "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der Data und Storage Administration für z/OS Umgebungen", - "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS RACF Administration" sowie - "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich des z/OS Operating" durch einen Referenzauftrag für einen Referenzkunden erfüllt werden, ist es ausreichend, ausschließlich diesen Referenzauftrag anzugeben. - Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen. - Eine bestehende Tätigkeit für den Auftraggeber kann als Referenz angegeben werden. - Werden die Mindestanforderungen durch den/die Referenzauftrag/-aufträge nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. - Teilnahmeanträge mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. - Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechp …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
30 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag hat eine Festlaufzeit von zweieinhalb Jahren, also vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2029. Zur Vorbereitung der Betriebsübernahme ist eine Transitionsphase vorgesehen, die am 01.02.2027 beginnt. Daneben besteht für den Beitragsservice die einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Dienstleistungsvertrags um weitere 6 Monate, also bis zum 30.06.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen (Bezirksregierung Münster), Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabes … ganz lesenDie Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften v … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden.Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYTTQ4UBJD# Gemäß § 41 Abs. 3 VgV ist der Beitragsservice vorliegend aufgrund der Schutzwür-digkeit der vertraulichen Informationen nicht verpflichtet, die weiterführenden Unterlagen (bspw. Vergabeunterlagen und Aufforderungen zur Angebotsabgabe) uneingeschränkt und voll … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYTTQ4UBJD# Gemäß § 41 Abs. 3 VgV ist der Beitragsservice vorliegend aufgrund der Schutzwür-digkeit der vertraulichen Informationen nicht verpflichtet, die weiterführenden Unterlagen (bspw. Vergabeunterlagen und Aufforderungen zur Angebotsabgabe) uneingeschränkt und vollständig für einen direkten Zugriff im Sinne des § 41 Abs. 1 VgV zu veröffentlichen. Um die erforderliche Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten, werden die weiterführenden Unterlagen daher nur an die ausgewählten Bieter für die nachfolgende Angebots- und Verhandlungsphase herausgegeben. Zwingende Voraussetzung für die Bereitstellung der Vergabeunterlagen ist die Abgabe der in Anlage A10 "Geheimhaltungsverpflichtung" enthaltenen Geheimhaltungserklärung mit dem Teilnahmeantrag.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Art
Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
Kontakt
vergabe@beitragsservice.de

Bei uns erfasst

12Bekanntmachungen
6Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

245vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
367.560 €Zuschlagswert im Median
226.129 € – 717.600 €mittlere Hälfte, 45 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fa3ee39b-06eb-47b5-bc44-1ad122326b44.