LZPD; Beschaffung eines prozessorientierten Rechnungsbearbeitungssystems einschließlich Implementierung, Anpassung an die Systemarchitektur und verschiedener Unterstützungsdienstleistungen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW · Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZA 4.2/1001473818/Lutveröffentlicht 12.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Duisburg.
- Beschaffung eines zentralen Social-Media Content Management Tools (SMCMT) für die Polizei NRWLandesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · DuisburgFrist 07.12.2026
- Beratungs- und Prüfleistungen des Kompetenzzentrums BarrierefreiheitLandesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · DuisburgFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 49 %, Leistung und Qualität 51 %.
- Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode49 %
- Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode51 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −9,8 Punkte |
| 50 % teurer | −16,3 Punkte |
| 100 % teurer | −24,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 26 Monatenan Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Beschaffung eines prozessorientierten Rechnungsbearbeitungssystems einschließlich Implementierung, Anpassung an die Systemarchitektur und verschiedener Unterstützungsdienstleistungen für die Polizei NRW.
Beschreibung des Loses
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ("LZPD NRW"; im Folgenden: "AG") unterstützt innerhalb der Polizei NRW die Polizeiarbeit vor Ort durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung. Eine bedeutende Rolle spielt dabei die IT. Das LZPD bietet dabei mehr als 100 zentrale polizeispezifische IT-Lösungen für alle Polizeibehörden. Dazu gehören auch Softwarelösungen. Bei dem LZPD ist auch das Projekt ORBIT (Optimierung der Rechnungsbearbeitung der Polizei NRW mit IT-Unterstützung) angesiedelt. Zielsetzung des Projekts ORBIT ist die Etablierung eines prozessorientierten Rechnungsbearbeitungssystems, welches in allen 50 Polizeibehörden für die ca. 2.500 Vorgänge täglich Anwendung finden und zur Verbesserung der Rechnungsbearbeitung in den Punkten Zeit, Kosten, Qualität und Benutzerfreundlichkeit führen wird. Dies soll durch eine vollständige Digitalisierung aller Bearbeitungsschritte und größtmögliche Automatisierung erreicht werden. Hierzu soll die Standard-Rechnungsbearbeitungssoftware des Auftragnehmers (AN) gemäß den Anforderungen des Auftraggebers (AG) angepasst werden (Customizing). Diese Softwarelösung muss den Anforderungen eines flexiblen Workflows gerecht werden und Controllingmöglichkeiten für verschiedene Benutzergruppen bieten. Es sind unter anderem die folgenden Leistungen durch den AN zu erbringen: - Durchführung der Implementierungsschritte (einschließlich Customizing), wie Proof of Concept (PoC), - softwareseitiger Aufbau von Integrations- und Schulungsumgebung (ausgenommen Betriebssystem und Datenbankserver), - PoC-Überführung in die Testumgebung und die Produktionsumgebung, - Unterstützung von Testaktivitäten, - Unterstützung von Schulung der Anwendenden und Dokumentation. Darüber hinaus soll sich der künftige AN an den folgenden Tätigkeiten mitwirken: - Erstellung und Abstimmung eines Konzepts zur Systemarchitektur, - Notwendige Anpassungen des Systems an die zu erarbeitende Systemarchitektur, - Erstellung einer technischen Einführungskonzeption, - Verbindliche Auslegung, Konfiguration und Dimensionierung der erforderlichen System-technik, - Installationsunterstützung der Anwendungskomponenten auf die Serversysteme zusammen mit den Verantwortlichen des Rechenzentrums (RZ) der Polizei NRW, - Kontinuierliche Anpassungen und Systemoptimierungen, - Angaben, zu den durch die Software bedingten Anforderungen an das Netzwerk, wie beispielsweise Bandbreite und Antwort-/Zeitverhalten inklusive der Beschreibung des Architekturkonzepts und der Kommunikationsbeziehungen sowie - Unterstützung für die Integration der Anwendung in die beim AG vorhandene Infrastruktur (Server- und Clientseitig). Nach der erfolgreichen Abnahme und Inbetriebsetzung der Software wird eine weitergehende Supportunterstützung erwartet. Sie umfasst den Support bei Problemen oder Störungen der Rechnungssoftware, das zur Verfügung stellen und ggf. Installationsunterstützung von Minor- und Major-Updates, Backup- und Recovery-Unterstützung in Problemfällen sowie die Umsetzung von Change Requests. Der AN hat - nach Vorgaben des AG - Schulungsunterlagen und eLearning Module via Moodle für ein Schulungssystem bereitzustellen. Der Leistungsgegenstand wird zudem erst abgenommen, wenn der Nachweis der Barrierefreiheit durch das erfolgreiche Bestehen des BITV-Tests mit dem Ergebnis "konform" gemäß den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) Level AA durch das Kompetenzzentrum barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW oder durch einen externen Testanbieter nachgewiesen wurde. Spätestens bei Vertragsunterzeichnung ist bereits das erfolgreiche Bestehen des BITV-Tests durch das KBIT oder eines vergleichbaren BITV-Tests durch einen externen Anbieter für die Standard-Rechnungsbearbeitungssoftware des AN nachzuweisen. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist Anfang April 2025 zu rechnen. Mit der Leistungserbringung soll unmittelbar im Anschluss daran begonnen werden. Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Bewertung nach der erweiterten RichtwertmethodeGewichtung (Punkte, genau) 49
- Qualität
- Bewertung nach der erweiterten RichtwertmethodeGewichtung (Punkte, genau) 51
Eignung10 von 10 angegeben
- Kriterium
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitten … ganz lesenkürzer
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden; 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden; 3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind; 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden; 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zu verwenden. Hierfür ist das beigefügte Formular IV zu verwenden;- Kriterium
Die unter diesem Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführt … ganz lesenkürzer
Die unter diesem Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1,5 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 1,5 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.- Kriterium
Die unter diesem Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführt … ganz lesenkürzer
Die unter diesem Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 2. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über den Umsatz im Bereich "vergleichbare Projekte (d.h. prozessbasierte elektronische Rechnungsbearbeitung und Individualisierung von Standardsoftware)". Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindeststandards: Ein Mindestgesamtumsatz von 1,5 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.- Kriterium
Die unter diesem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Gef … ganz lesenkürzer
Die unter diesem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 1. Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bewerbers, Geschäftsfelder, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen (Entwicklung, Marketing, Key Account, Support). Ferner wird eine Erklärung dazu gefordert, dass ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 auf Basis der BSI IT-Grundschutz-Standards eingesetzt wird. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.- Kriterium
Die unter diesem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Gef … ganz lesenkürzer
Die unter diesem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 2. Es sind mindestens 2 unterschiedliche Referenzen einzureichen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen: (a.) Erbringung von Leistungen zur prozessbasierten elektronischen Rechnungsbearbeitung, (b.) Individualisierung von Standardsoftware, (c.) Programmierung von Schnittstellen auf Basis von SOAP und CMIS, (d.) in den letzten 5 Jahren seit Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung in diesem Verfahren erbracht und schlussabgerechnet. Die Referenzen sind inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür sind die Formulare VIII.1 "Unternehmens-Referenzen 1" zu verwenden. 3. Es ist mindestens 1 Referenz einzureichen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen muss: (a.) Erbringung von Leistungen zur prozessbasierten elektronischen Rechnungsbearbeitung, (b.) Individualisierung von Standardsoftware, (c.) Programmierung von Schnittstellen auf Basis von SOAP und CMIS, (d.) Bearbeitungsumfang von mindestens 1.000 Vorgängen täglich bei einem Auftraggeber (e.) in den letzten 5 Jahren seit Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung in diesem Verfahren erbracht und schlussabgerechnet. Die Referenz ist inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür sind die Formulare VIII.2 "Unternehmens-Referenzen 2" zu verwenden. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss- Kriterium
1. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftra … ganz lesenkürzer
1. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X. Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.- Kriterium
2. Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 S. 1 VgV): Es können maximal 50 Wertungspunkte erreicht werden. Die Bewertung und Auswahl erfolgt auf Basis folgender objektiver Kriterien: 2.1 . "Wirtschaftliche Leistun … ganz lesenkürzer
2. Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 S. 1 VgV): Es können maximal 50 Wertungspunkte erreicht werden. Die Bewertung und Auswahl erfolgt auf Basis folgender objektiver Kriterien: 2.1 . "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" [Gewichtung: 30 %], Umsatz (netto) (Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) im Bereich "vergleichbare Projekte (d.h. prozessbasierte elektronische Rechnungsbearbeitung und Individualisierung von Standardsoftware)", vgl. Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit", dort Ziff. 2.1.1 Für dieses Kriterium gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel für vergleichbare Projekte 1,3 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel für vergleichbare Projekte 1,1 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel für vergleichbare Projekte 0,9 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel für vergleichbare Projekte 0,7 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 1 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel für vergleichbare Projekte 0,5 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. 2.1.2 Die erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert. Ein Bewerber kann somit maximal 15 Punkte für dieses Kriterium erhalten. 2.2. "Technische Leistungsfähigkeit" [Gewichtung: 70 %], davon Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens, die - zusätzlich zu den unter Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit", Ziff. 2 bzw. 3 aufgeführten Mindestanforderungen - die folgenden Anforderungen erfüllen: (a.) Erbringung dieser Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber oder eine Behörde und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, (b.) Realisierung einer SAP-Schnittstelle, (c.) Bearbeitung von mindestens 2.000 Vorgängen täglich mit diesem Tool, (d.) Nutzung durch mindestens 500 Anwendende, (e.) Erstellung einer Schulungskonzeption in Form von eLearning-Modulen. 2.2.1 Grundlage der Wertung sind dabei die drei eingereichten Referenzen. Die entsprechenden Informationen sind auf den Formularen VIII.1 Unternehmens-Referenzen 1 und VIII.2 Unternehmens-Referenzen 2 anzugeben. Pro erfüllter Anforderung wird maximal ein Punkt vergeben. 2.2.2 Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die Referenzen vorlegen, die gemeinsam alle 5 genannten Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass nicht alle Anforderungen bei einem der drei Referenzkunden erbracht worden sein müssen. Jede Anforderung wird nur einmal gezählt, d.h. auch wenn z.B. bei zwei Referenzen eine SAP-Schnittstelle realisiert wurde (Anforderung (b.)), erhält der Bewerber hierfür nur 1 Punkt. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die Referenzen vorlegen, die gemeinsam 4 der genannten Anforderungen erfüllen. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die Referenzen vorlegen, die gemeinsam 3 der genannten Anforderungen erfüllen. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die Referenzen vorlegen, die gemeinsam 2 der genannten Anforderungen erfüllen. Die Punktzahl von 1 Punkt erhalten diejenigen Bewerber, die Referenzen vorlegen, die gemeinsam 1 der genannten Anforderungen erfüllen. 2.2.3 Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung von 7 multipliziert, woraus sich die erzielte Punktzahl ergibt. Ein Bewerber kann somit maximal 35 Punkte erreichen. Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleic …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der EVB-IT Systemvertrag verlängert sich hinsichtlich der Leistungen für den Systemservice bis zu drei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragslaufende gegenüber dem Auftragnehmer kündigt.
- Optionen
- Näheres zu Optionen regeln die Vergabeunterlagen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 DAYS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Das einzusetzende Personal des Auftragnehmers wird im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" ("VS-NfD") gemäß Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen ("VSA NRW") erhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei … ganz lesenkürzer
Leistung: Das einzusetzende Personal des Auftragnehmers wird im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" ("VS-NfD") gemäß Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen ("VSA NRW") erhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie die von ihm in die Erfüllung eingeschalteten Dritten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über den Umgang mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD zu belehren. Ihnen ist die Anlage V zur VSA - Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD - (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Anlage V zur VSA Bund - Behandlung von VS-NfD) auszuhändigen und zu erläutern. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt "zusätzliche Informationen".- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Beka … ganz lesenkürzer
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DUPN 1. Der Auftragnehmer hat bei dem Umgang mit den Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" ("VS-NfD") gemäß Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen ("VSA NRW") wie folgt vorzugehen: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DUPN 1. Der Auftragnehmer hat bei dem Umgang mit den Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" ("VS-NfD") gemäß Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen ("VSA NRW") wie folgt vorzugehen: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bei Nichteinhaltung der Vorschriften der VSA NRW die vertraglichen und strafrechtlichen Konsequenzen (insb. der Hinweis auf § 353 b StGB) bekannt zu geben. Die Aushändigung des o.g. Merkblattes und die Belehrung zum Umgang mit Verschlusssachen ist vor dem Einsatz der namentlich zu benennenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Auftragnehmer schriftlich nachzuweisen. Alternativ kann die Belehrung zum Umgang mit Verschlusssachen, Aushändigung des o.g. Merkblattes und eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz durch die Auftraggeberin erfolgen. Der Auftragnehmer muss sich mit der o.g. Regelung und der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen (OSiP - Onlineverfahren) der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einverstanden erklären. Sind die für die Auftragserfüllung vorgesehenen Personen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sicherheitsüberprüft, ist das Vorliegen einer gültigen Sicherheitsüberprüfung durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der/des Geheim- bzw. Sicherheitsbeauftragten des Auftragnehmers vor der Aufnahme der Tätigkeit zu belegen. Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung mit anschließender Verpflichtung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für Mitarbeiter mit unbegleitetem personellem Zugang oder digitalem Zugriff auf die polizeiliche IT-Technik (Zentralkomponenten der polizeilichen Rechenzentren) ist auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Sabotageschutz gem. § 11 Abs 1 Nr. 5 SÜG NRW oder vergleichbar nachzuweisen. Die o.g. Sicherheitsüberprüfungen müssen zu Beginn der Auftragsausführung erfolgt und nachgewiesen sein. Ist für den Auftragnehmer die eigenverantwortliche Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nicht möglich, erklärt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftragnehmer seine Bereitschaft zur Aufnahme in die Geheim-/Sabotageschutzbetreuung beim MWIKE NRW (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen). 2. Der Auftraggeber wird im Anschluss an die Bietergespräche einen Demonstrations-Betrieb der Software der beiden Bestbieter in der Infrastruktur des LZPD durchführen. Die Höhe der Vergütung (Pauschale) hierfür wird im Preisblatt abgefragt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 47059 Duisburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Herstellung, Lieferung und Montage von freistehenden Antennentragwerken (Masten) zur Errichtung der Infrastruktur von BOS Funkstandorten10.02.2026 · 6 Angebote
- LZPD NRW; Lieferung von Drohnensystemen DJI Matrice 350RTK09.12.2024 · 6 Angebote
- TK-Rahmenvertrag: Lieferung von Hard- und Software, Serviceleistungen sowie Erweiterung des Telekommunikationsnetzes der Polizei NRW29.07.2024 · 1 Angebot
- Rahmenvereinbarung sukzessive Lieferung von Holsterstegen mit Kugelrastergelenk für die Dienstwaffen der Polizei NRW16.01.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Materna Information & Communications SE12 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG11 Zuschläge
- adesso SE10 Zuschläge
- BearingPoint GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 2Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 10.11.2026
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 1Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 10.11.2026
- IT-DienstleistungenKliniken der Stadt Köln gGmbHFrist 04.12.2026
- Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Websites www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger.deBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)Frist 01.12.2026
- Pflege und Weiterentwicklung des TarifdatenbanksystemsBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 08.12.2026
- Rahmenvereinbarung über Betriebsunterstützungsleistungen für den operativen IT-BetriebMedizinischer Dienst Westfalen-LippeFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 96193903-c0c5-4bf9-b376-938ae861c360.