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LZPD; Beschaffung eines prozessorientierten Rechnungsbearbeitungssystems einschließlich Implementierung, Anpassung an die Systemarchitektur u. verschiedener Unterstützungsdienstl. - Angebotswettbewerb

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZA 4.2/1001473818/Lutveröffentlicht 21.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 781 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Duisburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 32 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
54 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 49 %, Leistung und Qualität 51 %.

  • Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode49 %
  • Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode51 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−9,8 Punkte
50 % teurer−16,3 Punkte
100 % teurer−24,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Beschaffung eines prozessorientierten Rechnungsbearbeitungssystems einschließlich Implementierung, Anpassung an die Systemarchitektur und verschiedener Unterstützungsdienstleistungen für die Polizei NRW.

Beschreibung des Loses

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ("LZPD NRW"; im Folgenden: "AG") unterstützt innerhalb der Polizei NRW die Polizeiarbeit vor Ort durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung. Eine bedeutende Rolle spielt dabei die IT. Das LZPD bietet dabei mehr als 100 zentrale polizeispezifische IT-Lösungen für alle Polizeibehörden. Dazu gehören auch Softwarelösungen. Bei dem LZPD ist auch das Projekt ORBIT (Optimierung der Rechnungsbearbeitung der Polizei NRW mit IT-Unterstützung) angesiedelt. Zielsetzung des Projekts ORBIT ist die Etablierung eines prozessorientierten Rechnungsbearbeitungssystems, welches in allen 50 Polizeibehörden für die ca. 2.500 Vorgänge täglich Anwendung finden und zur Verbesserung der Rechnungsbearbeitung in den Punkten Zeit, Kosten, Qualität und Benutzerfreundlichkeit führen wird. Dies soll durch eine vollständige Digitalisierung aller Bearbeitungsschritte und größtmögliche Automatisierung erreicht werden. Hierzu soll die Standard-Rechnungsbearbeitungssoftware des Auftragnehmers (AN) gemäß den Anforderungen des Auftraggebers (AG) angepasst werden (Customizing). Diese Softwarelösung muss den Anforderungen eines flexiblen Workflows gerecht werden und Controllingmöglichkeiten für verschiedene Benutzergruppen bieten. Es sind unter anderem die folgenden Leistungen durch den AN zu erbringen: - Durchführung der Implementierungsschritte (einschließlich Customizing), wie Proof of Concept (PoC), - softwareseitiger Aufbau von Integrations- und Schulungsumgebung (ausgenommen Betriebssystem und Datenbankserver), - PoC-Überführung in die Testumgebung und die Produktionsumgebung, - Unterstützung von Testaktivitäten, - Unterstützung von Schulung der Anwendenden und Dokumentation. Darüber hinaus soll sich der künftige AN an den folgenden Tätigkeiten mitwirken: - Erstellung und Abstimmung eines Konzepts zur Systemarchitektur, - Notwendige Anpassungen des Systems an die zu erarbeitende Systemarchitektur, - Erstellung einer technischen Einführungskonzeption, - Verbindliche Auslegung, Konfiguration und Dimensionierung der erforderlichen System-technik, - Installationsunterstützung der Anwendungskomponenten auf die Serversysteme zusammen mit den Verantwortlichen des Rechenzentrums (RZ) der Polizei NRW, - Kontinuierliche Anpassungen und Systemoptimierungen, - Angaben, zu den durch die Software bedingten Anforderungen an das Netzwerk, wie beispielsweise Bandbreite und Antwort-/Zeitverhalten inklusive der Beschreibung des Architekturkonzepts und der Kommunikationsbeziehungen sowie - Unterstützung für die Integration der Anwendung in die beim AG vorhandene Infrastruktur (Server- und Clientseitig). Nach der erfolgreichen Abnahme und Inbetriebsetzung der Software wird eine weitergehende Supportunterstützung erwartet. Sie umfasst den Support bei Problemen oder Störungen der Rechnungssoftware, das zur Verfügung stellen und ggf. Installationsunterstützung von Minor- und Major-Updates, Backup- und Recovery-Unterstützung in Problemfällen sowie die Umsetzung von Change Requests. Der AN hat - nach Vorgaben des AG - Schulungsunterlagen und eLearning Module via Moodle für ein Schulungssystem bereitzustellen. Der Leistungsgegenstand wird zudem erst abgenommen, wenn der Nachweis der Barrierefreiheit durch das erfolgreiche Bestehen des BITV-Tests mit dem Ergebnis "konform" gemäß den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) Level AA durch das Kompetenzzentrum barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW oder durch einen externen Testanbieter nachgewiesen wurde. Spätestens bei Vertragsunterzeichnung ist bereits das erfolgreiche Bestehen des BITV-Tests durch das KBIT oder eines vergleichbaren BITV-Tests durch einen externen Anbieter für die Standard-Rechnungsbearbeitungssoftware des AN nachzuweisen. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist Anfang April 2025 zu rechnen. Mit der Leistungserbringung soll unmittelbar im Anschluss daran begonnen werden. Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Bewertung nach der erweiterten RichtwertmethodeGewichtung (Punkte, genau) 49Die Bewertung erfolgt nach UfAB VI in der erweiterten Richtwertmethode (siehe hierzu auch http://www.cio.bund.de). Schritt 1: Nach Prüfung/Wertung der eingegangenen Angebote wird für jedes Angebot zunächst folgendes geprüft: - Liegt ein vollständiges Angebot vor? - Sind alle Muss-Kriterien erfüllt? - Erreicht das Angebot mindestens 75% der gesamten Leistungspunkte? Kann eines dieser Kriterien nicht erfüllt werden, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Sind die Kriterien erfüllt, wird die Kennzahl des Leistungs-Preis-Verhältnisses wie folgt ermittelt: Z = L : P Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis L = Gesamtsumme der Leistungspunkte, der zum Zeitpunkt wertbaren Anforderungen P = Preis (Euro) Schritt 2: Die Kennzahl Z wird jeweils auf einen ganzzähligen Wert skaliert. Schritt 3: Aus der Kennzahl wird ein Korridor des führenden Angebotes (Obergrenze) und dem Wert der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % (Untergrenze) gebildet. Angebote innerhalb des Korridors werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Unterhalb dieses Korridors liegende Angebote werden nicht weiter berücksichtigt. Schritt 4: Nach Durchführung und Auswertung der Bietergespräche wird der Auftraggeber für die endgültige Angebotsaufforderung festlegen, welche A-Kriterien final als Mindestanforderung festgelegt werden. Im Rahmen der finalen Angebotswertung werden dann nur solche Angebote gewertet, die diese festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Schritt 5: Die Auswahl des Unternehmens, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, erfolgt innerhalb dieser Gruppe von gleichwertigen Angeboten auf das Angebot mit der höchsten Gesamtsumme der Leistungspunkte (L). Sofern die führenden Angebote jeweils die gleiche Anzahl von Leistungspunkten (L) erreicht haben, entscheidet zwischen diesen Angeboten der niedrigste Preis (P).
Qualität
Bewertung nach der erweiterten RichtwertmethodeGewichtung (Punkte, genau) 51Es wird auf das Beschreibungsfeld zum Kriterium "Preis" verwiesen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
54 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der EVB-IT Systemvertrag verlängert sich hinsichtlich der Leistungen für den Systemservice bis zu drei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragslaufende gegenüber dem Auftragnehmer kündigt.
Optionen
Näheres zu Optionen regeln die Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Beka … ganz lesen1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DQLK 1. Der Auftragnehmer hat bei dem Umgang mit den Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" ("VS-NfD") gemäß Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen ("VSA NRW") wie folgt vorzugehen: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPNYD0DQLK 1. Der Auftragnehmer hat bei dem Umgang mit den Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" ("VS-NfD") gemäß Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen ("VSA NRW") wie folgt vorzugehen: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bei Nichteinhaltung der Vorschriften der VSA NRW die vertraglichen und strafrechtlichen Konsequenzen (insb. der Hinweis auf § 353 b StGB) bekannt zu geben. Die Aushändigung des o.g. Merkblattes und die Belehrung zum Umgang mit Verschlusssachen ist vor dem Einsatz der namentlich zu benennenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Auftragnehmer schriftlich nachzuweisen. Alternativ kann die Belehrung zum Umgang mit Verschlusssachen, Aushändigung des o.g. Merkblattes und eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz durch die Auftraggeberin erfolgen. Der Auftragnehmer muss sich mit der o.g. Regelung und der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen (OSiP - Onlineverfahren) der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einverstanden erklären. Sind die für die Auftragserfüllung vorgesehenen Personen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sicherheitsüberprüft, ist das Vorliegen einer gültigen Sicherheitsüberprüfung durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der/des Geheim- bzw. Sicherheitsbeauftragten des Auftragnehmers vor der Aufnahme der Tätigkeit zu belegen. Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung mit anschließender Verpflichtung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für Mitarbeiter mit unbegleitetem personellem Zugang oder digitalem Zugriff auf die polizeiliche IT-Technik (Zentralkomponenten der polizeilichen Rechenzentren) ist auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Sabotageschutz gem. § 11 Abs 1 Nr. 5 SÜG NRW oder vergleichbar nachzuweisen. Die o.g. Sicherheitsüberprüfungen müssen zu Beginn der Auftragsausführung erfolgt und nachgewiesen sein. Ist für den Auftragnehmer die eigenverantwortliche Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nicht möglich, erklärt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftragnehmer seine Bereitschaft zur Aufnahme in die Geheim-/Sabotageschutzbetreuung beim MWIKE NRW (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen). 2. Der Auftraggeber wird im Anschluss an die Bietergespräche einen Demonstrations-Betrieb der Software der beiden Bestbieter in der Infrastruktur des LZPD durchführen. Die Höhe der Vergütung (Pauschale) hierfür wird im Preisblatt abgefragt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21971a12-b066-4a48-8d3e-c71ce1dcdc31.