Lieferung von UV-Schutzmitteln
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 138-2024veröffentlicht 09.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 24 Monaten
- Bindefrist endetvor 22 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Herstellung, Abfüllung und Lieferung von insgesamt 1.060.000 mit Aufdruck versehenen 100-ml-Tuben UV-Schutzmittel an neun Adressen innerhalb Deutschlands. Von der Gesamtzahl sind zu liefern 1.000.000 Tuben (zzgl. einer unvermeidbaren Überprüduktion) an die BG BAU, 10.000 Tuben an die BGHW und 50.000 Tuben an die SVLFG.
Das Produkt muss folgende Eigenschaften aufweisen: Das Produkt entspricht der EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-KosmetikV) des Europäischen Parlaments und der Verordnung über kosmetische Mittel (D-KosmetikV) vom 16.07.2014. Creme oder Gel. Lichtschutzfaktor 50 (UV-B) oder 50+ (Nachweis zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors für UVB-Strahlung nach EN ISO 24444, durchgeführt an einem Prüfinstitut innerhalb von Europa). UV-A Schutz ≥ 1/3 LSF UVB (Nachweis des Schutzfaktors für UVA-Strahlung gemäß EN ISO 24443, durchgeführt an einem Prüfinstitut innerhalb von Europa). Photostabile UV-Filter. Wasserfestigkeit: Der prozentuale Anteil der Wasserbeständigkeit muss nach 40 Minuten Wasserkontakt mindestens 50% des ursprünglichen Lichtschutzfaktors (UVB) betragen. Nachweis der Wasserfestigkeit nach EN ISO 18861, durchgeführt an einem Prüfinstitut innerhalb von Europa. Das Produkt darf keine Haut- und Augenreizungen verursachen. Duftstofffrei. Ohne Chlormethylisothiazolinon/Methylisothiazolinon (CMI/MI). Haltbarkeit 3 Jahre nach Versand und 6 Monate nach Anbruch.
Gegenstand nach CPV
- 33711510SonnenschutzmittelHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- [Gewichtung: 40%] Bewertet wird der Brutto-Gesamtpreis für die Lieferung an die drei Auftraggeberinnen. Dazu werden die Netto-Angebotssummen aus den Positionen 1 bis 3 des Preisblattes addiert. Diesem Betrag wird der in Deutschland geltende Umsatzsteuersatzes von 19 % – ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft – hinzugerechnet. Er gilt insofern auch für Bieter aus einem EU-Mitgliedsstaat im Falle der Umkehrung der Steuerschuld (sog. revers charge). Das Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält 100 Punkte, Angebote mit einem höheren Brutto-Gesamtpreis erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte (Punktwerte werden bis zur zweiten Nachkommastelle berechnet).
- Qualität
- [Gewichtung: 40%] Zur Qualitätsbewertung wird die eingereichte Produktprobe unter medizinischer Aufsicht an zehn hautgesunden Probanden auf folgende Eigenschaften getestet: Geruch des Produktes, Verteilbarkeit des Produktes auf der Haut, Einziehverhalten und subjektives Hautgefühl nach dem Auftragen des Produktes. Jeder Proband bewertet in einem Testprotokoll die einzelnen Eigenschaften mit 0 bis 5 Punkten. Anschließend werden die vergebenen Einzelpunktwerte für das jeweilige Muster zu einem Gruppenergebnis addiert. Zur Bewertung erhält das Muster mit dem höchsten Gruppenergebnis 100 Punkte. Produkte mit einem geringeren Gruppenergebnis erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punkte (Punktwerte werden bis zur zweiten Nachkommastelle berechnet).
- Qualität
- [Gewichtung: 20%] Sofern das angebotene Produkt und die angebotene Verpackung Merkmale aufweisen, die unter den Nummern 3.1.2. und 3.2.2 der Leistungsbeschreibung genannt sind, und die über die geforderten Mindestanforderungen gem. Nr. 3.1.1. und 3.2.1 der Leistungsbeschreibung hinausgehen, erhält das Angebot in bei Vorliegen eines Merkmals der Punkte 3.1.2.1 bis 3.1.2.10 der Leistungsbeschreibung jeweils 8 Punkte und bei Vorliegen eines Merkmals der Punkte 3.2.2.1 bis 3.2.2.2 der Leistungsbeschreibung jeweils 10 Punkte. Somit können in diesem Zuschlagskriterium max. 100 Punkte erreicht werden.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
[1] Erklärungen zur Eignung, [1a] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen; [1b] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen; [1c] dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Beim Vorliegen Fakultativer Ausschlus … ganz lesenkürzer
[1] Erklärungen zur Eignung, [1a] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen; [1b] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen; [1c] dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Beim Vorliegen Fakultativer Ausschlussgründe, sind ergänzende Erläuterungen abzugeben. [2] Erklärung, ob ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung i. S. d. § 125 durchgeführt wurden. [3] Eigenerklärung über Gesamtumsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. [4] Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Mindesthöhe für Personen- und sonstige Schäden: jeweils 1,5 Mio. EUR). [5] Erklärung zu Russland-Sanktionen.- Kriterium
Um als Eignungsnachweis berücksichtigt zu werden, müssen die Referenzen folgende Kriterien erfüllen: [1] Referenzzeitraum: Die Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren stammen (das sind die 60 Kalendermonate vor dem Monat, in dem diese .Bekanntmachung veröffentlicht wurde). [2] Die Leistung mus … ganz lesenkürzer
Um als Eignungsnachweis berücksichtigt zu werden, müssen die Referenzen folgende Kriterien erfüllen: [1] Referenzzeitraum: Die Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren stammen (das sind die 60 Kalendermonate vor dem Monat, in dem diese .Bekanntmachung veröffentlicht wurde). [2] Die Leistung muss abgeschlossen sein bzw. laufend aus einem dauerhaften Vertragsverhältnisses erbracht werden. Im letzteren Fall muss dieses Vertragsverhältnis mindestens seit 12 Kalendermonaten bestanden haben. [3] Die Referenzleistung muss mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn es sich um Lieferungen von in kleinen Mengen bis 100 ml abgefüllten Kosmetikprodukten in einer Gesamtmenge von mindestens 500.000 Verpackungseinheiten handelt. [4] Der Referenzauftraggeber ist zu benennen. Zwecks (stichpunktartiger) Überprüfung der Referenz, muss die Referenz Angaben enthalten über die erbrachte Leistung, den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, sowie den öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten). Sofern konkrete Ansprechpartner und/oder Kontaktdaten nicht benannt werden können, sind die allgemeinen Kontaktdaten des Auftraggebers der Referenzleistung anzugeben. Entspricht die Referenz nicht den vorgenannten Anforderungen, so kann sie als geforderter Eignungsnachweis keine Berücksichtigung finden. Wird infolgedessen die geforderte Mindestanzahl an Referenzen unterschritten, so führt das zum Ausschluss des Angebots wegen nicht nachgewiesener Eignung (§ 57 VgV).- Kriterium
- Unabhängig von der Übermittlung des elektronischen Angebots ist die geforderte Produktprobe durch den Bieter so rechtzeitig einzureichen, dass sie bei Ablauf der Angebotsfrist in der Vergabestelle der BG BAU in körperlicher Form vorliegt.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 12.11.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hildegardstr. 29/30, 10715 Berlin
- Website
- bgbau.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bgbau.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens8 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 29.04.2025
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.11.2024
- BekanntmachungFrist 17.09.2024
- BekanntmachungFrist 13.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c7b49105-159c-442f-8aca-c9c5b7b46699.