Rahmenvereinbarung Tork-Systemprodukte
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 11/26:5veröffentlicht 03.11.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,25 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,25 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,25 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 4 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 11:00 Uhrin 27 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetin 2 Monaten6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tork-Systemprodukten. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (=Schätzwert) beträgt 3.250.000 Euro netto.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 1Angebotspreis
Eignung7 von 7 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist sowohl der Gesamtumsatz als auch der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Gesamtumsatz muss mindestens 1.650.000 Euro netto pro Jahr betragen, der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 825.000 EUR netto pro Jahr. Füllen Sie hierzu bitte die Eigenerklärung Umsatz aus.
- Spezifischer Jahresumsatz
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist sowohl der Gesamtumsatz als auch der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Gesamtumsatz muss mindestens 1.650.000 Euro netto pro Jahr betragen, der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 825.000 EUR netto pro Jahr. Füllen Sie hierzu bitte die Eigenerklärung Umsatz aus.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Haftungsabsicherung nachzuweisen bzw. eine Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung vorzulegen (Dokument Eigene … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Haftungsabsicherung nachzuweisen bzw. eine Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung vorzulegen (Dokument Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung). Die Deckungssumme je Schadensereignis muss mind. 2.000.000 Euro betragen. Bei Bietergemeinschaften ist diese Anforderung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist ein aktuelles, gültiges Zertifikat beizufügen, dass der Bieter ein Managementsystem konform zu den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 betreibt. Bezüglich der Anforderungen wird auch die gleichwertige Art zugelassen. Die Gleichwertigk … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist ein aktuelles, gültiges Zertifikat beizufügen, dass der Bieter ein Managementsystem konform zu den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 betreibt. Bezüglich der Anforderungen wird auch die gleichwertige Art zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B. Prüfbericht einer anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen. Bei Bietergemeinschaften ist diese Anforderung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen.- Supply-Chain-Management
Geben Sie als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit das Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem an. Gehen Sie dabei insbesondere darauf ein, wie Sie die folgenden Punkte bzgl. der Lieferung anforderungskonform umsetzen können: -Auslieferung bundesweit an über hundert S … ganz lesenkürzer
Geben Sie als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit das Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem an. Gehen Sie dabei insbesondere darauf ein, wie Sie die folgenden Punkte bzgl. der Lieferung anforderungskonform umsetzen können: -Auslieferung bundesweit an über hundert Standorte -Lieferung frei Verwendungsstelle -Berücksichtigung von Zutrittsregelungen zu sicherheitsrelevanten Objekten (s. Leistungsbeschreibung) -Avisierung der Lieferung -Werktags telefonisch erreichbare(r) Ansprechpartner für Fragen und Reklamationen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um 1 Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach 4 Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.250.000 €
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578, Fax: +49 (0)228 / 94 99-163, zu richten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: - Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe - Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit dem Angebot sind außerdem folgende Dokumente einzureichen: - ausgefüllte Anlage Unternehmensdate … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: - Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe - Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit dem Angebot sind außerdem folgende Dokumente einzureichen: - ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Die abrufberechtigten Bedarfsträger sind in den Vergabeunterlagen benannt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 12205 Berlin
- Kontakt
- beschaffung@
bam.de
Bei uns erfasst
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1525d12-0b8d-427f-aefe-94d60b96cc17.