Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung von verschiedenen Schutzhandschuhen [79-2024]

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 79-2024veröffentlicht 27.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 794 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10715, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung unterschiedlicher Schutzhandschuhe an eine Adresse innerhalb Deutschlands. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt: Los 1 - Lieferung von Baumwollunterziehhandschuhen Los 2 - Lieferung von drei unterschiedlicher Typen nitrilbeschichteter Baumwollstrickhandschuhe Los 3 - Lieferung von nitrilbeschichteten Baumwollstrickhandschuhen mit langen Stulpen Los 4 - Lieferung von Schutzhandschuhen aus nitrilbeschichtetem Baumwollgewebe mit Segeltuchstulpe Los 5 - Lieferung von Polyvinylhandschuhen Los 6 - Lieferung von Naturlatexhandschuhen mit Textilgewebe innen

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Baumwollunterziehhandschuhe

Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 6 bis 9. 100% Baumwolle (Ausnahme: Nähgarn darf aus Polyester sein), sterilisierbar. Mindestabnahmemenge pro Jahr: 10.000 Darreichungseinheiten / Maximalabnahmemenge pro Jahr: 15.000 Darreichungseinheiten

24 Monate–
2
Nitrilbeschichtete Baumwollstrickhandschuhe in drei unterschiedlichen Typen, die sich in der Beschichtungsdicke unterscheiden

Es gibt keine Mindestvorgaben zur Beschichtungsdicke. Merkmale (nach EN 388:2016): Typ 1: Abriebfestigkeit = 2 / Schnittfestigkeit = 1 / Weiterreißfestigkeit = 2 / Durchstichfestigkeit = 1 - Typ 2: Abriebfestigkeit = 2 / Schnittfestigkeit = 1 / Weiterreißfestigkeit = 2 / Durchstichfestigkeit = 1 - Typ 3: Abriebfestigkeit = 0 / Schnittfestigkeit = 1 / Weiterreißfestigkeit = 2 / Durchstichfestigkeit = 1. Eigenschaften, die alle drei Typen aufweisen müssen: Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 8 bis 10. Beschichtung nur im Bereich der Finger und Handinnenflächen mit Bundabschluss als Strickbund. Innenfutter aus Baumwollstrick. Ergonomische Passform mit gutem Tast- und Fingerspitzengefühl. Abnahmemenge pro Jahr: Typ 1 - mindestens 5.000 Paar / höchstens 8.000 Paar - Typ 2 - mindestens 2.500 Paar / höchstens 4.500 Paar - Typ 3 - mindestens 10.000 Paar / höchstens 15.000 Paar.

24 Monate–
3
Nitrilbeschichtete Baumwollstrickhandschuhe mit langen Stulpen

Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 9 und 10. Länge ca. 40 cm. Komplett beschichtet mit langen Stulpen. Innenfutter aus Baumwollstrick. Abriebfestigkeit Stufe 3 entsprechend EN 388. Weiterreißfestigkeit mindestens Stufe 1 entsprechend EN 388. Mindestabnahmemenge pro Jahr: 250 Darreichungseinheiten / Maximalabnahmemenge pro Jahr: 1.000 Darreichungseinheiten

24 Monate–
4
Schutzhandschuhe aus nitrilbeschichtetem Baumwollgewebe mit Segeltuchstulpe

Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 8 bis 10. Stärke ca. 1,2 mm. Länge ca. 28 cm. Unbeschichteter Handrücken. Mit Segeltuchstulpe. Abriebfestigkeit mindestens Stufe 3 entsprechend EN 388. Weiterreißfestigkeit mindestens Stufe 2 entsprechend EN 388 oder besser, Einstufung Kategorie 2 EN 388. Mindestabnahmemenge pro Jahr: 1.000 Darreichungseinheiten / Maximalabnahmemenge pro Jahr: 3.500 Darreichungseinheiten

24 Monate–
5
Polyvinylhandschuhe

Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 7 bis 9. Stärke 0,5 mm. Länge ca. 30-35 cm. Innenseitig beflockte Handinnenflächen rau. Wasserfest. Abriebfestigkeit mindestens Stufe 2 entsprechend EN 388. Mindestens geringer Schutz gegen chemische Gefahren entsprechend EN 374-1:2016 (Schutzstufe C) oder besser. Mindestabnahmemenge pro Jahr: 4.000 Darreichungseinheiten / Maximalabnahmemenge pro Jahr: 7.000 Darreichungseinheiten

24 Monate–
6
Naturlatexhandschuhe mit Textilgewebe innen

Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 6-9. Stärke 0,75 mm. Länge 30-35 cm. Textilgewebe innen. Anatomische Passform. Sehr gutes Tastempfinden und gute Griffsicherheit. Mit Stulpe. Abriebfestigkeit mindestens Stufe 2 entsprechend EN 388 oder besser. Mindestabnahmemenge pro Jahr: 3.500 Darreichungseinheiten / Maximalabnahmemenge pro Jahr: 5.000 Darreichungseinheiten

24 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3, 4, 5, 6

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Wertungspreis wird für wie folgt ermittelt: Preispostion 1 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preisposition 2 x 12 Der Bieter mit dem niedrigsten Summenwert des Wertungspreises erhält den Höchstwert von 10 Punkten. Höhere Wertungspreise erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte. Gewichtung: 30%
Qualität
Es sind Muster des angebotenen Schutzhandschuhs in jeder Größe auf postalischem Weg bei der Vergabestelle einzureichen. Die Qualitätsfeststellung erfolgt durch eine optische, olfaktorische und haptische Prüfung der einzureichenden Muster. Hierbei wird in Augenschein genommen, ob eine vollständige und gleichmäßige Beschichtung vorliegt, der Geruch neutral oder zumindest nicht störend ist und Feingefühl und Beweglichkeit nicht mehr eingeschränkt sind, als durch die Beschichtungsdicke zu erwarten ist. Aufgrund des Gesamteindrucks können für jedes angebotene Produkt folgende Punktwerte erreicht werden: 10,0 Punkte = Qualität ohne Einschränkung erfüllt / 7,5 Punkte = Qualität nicht voll, jedoch im Wesentlichen erfüllt / 5,0 Punkte = Qualität mit noch akzeptabler Einschränkung erfüllt / 0 Punkte = Qualität nicht akzeptabel Gewichtung: 70%

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Erklärungen zur Eignung, - dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen; - dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen; - dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Beim Vorliegen Fakultativer Ausschlussgründe, sind … ganz lesenErklärungen zur Eignung, - dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen; - dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen; - dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Beim Vorliegen Fakultativer Ausschlussgründe, sind ergänzende Erläuterungen abzugeben. Erklärung, ob ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung i. S. d. § 125 durchgeführt wurden. Eigenerklärung über Gesamtumsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Mindesthöhe für Personen- und sonstige Schäden: 1 Mio. EUR). Erklärung zu Russland-Sanktionen
Kriterium
Angabe von drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Lieferung von Schutzhandschuhen) an öffenliche oder private Auftraggeber.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöß … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die jeweilige Rahmenvereinbarung um weitere 24 Monate.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
03.09.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Wertungspreis wird für wie folgt ermittelt: Preispostion 1 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preispostion 2 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preispostion 3 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preisposition 4 x 12 Der Bieter mit dem niedrigsten Summenwert des Wertungspreises erhält den Höchstwert von 10 Punkten. Höhere Wertungspreise erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte. Gewichtung des Preises: 30%
Qualität
Es sind Muster der drei angebotenen Schutzhandschuh-Typen in jeder Größe auf postalischem Weg bei der Vergabestelle einzureichen. Die Qualitätsfeststellung erfolgt durch eine optische, olfaktorische und haptische Prüfung. Hierbei wird in Augenschein genommen, ob eine vollständige und gleichmäßige Beschichtung vorliegt, der Geruch neutral oder zumindest nicht störend ist und Feingefühl und Beweglichkeit nicht mehr ein-geschränkt sind, als durch die Beschichtungsdicke zu erwarten ist. Aufgrund des Gesamteindrucks können für jedes angebotene Produkt folgende Punktwerte erreicht werden: 10,0 Punkte = Qualität ohne Einschränkung erfüllt / 7,5 Punkte = Qualität nicht voll, jedoch im Wesentlichen erfüllt / 5,0 Punkte = Qualität mit noch akzeptabler Einschränkung erfüllt / 0 Punkte = Qualität nicht akzeptabel Bei der Bewertung zu Los 2 wird aus den erreichten Punktwerte der Muster von Typ 1, 2 und 3 ein Gesamtwert gebildet, der das Verhältnis der Mindestabnahmemengen zueinander widerspiegelt: (Punktwert Typ 1 x 5/17,5) + (Punktwert Typ 2 x 2,5/17,5) + (Punktwert Typ 3 x 10/17,5 Gewichtung: 70%

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Erklärungen zur Eignung, - dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen; - dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen; - dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Beim Vorliegen Fakultativer Ausschlussgründe, sind … ganz lesenErklärungen zur Eignung, - dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen; - dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen; - dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Beim Vorliegen Fakultativer Ausschlussgründe, sind ergänzende Erläuterungen abzugeben. Erklärung, ob ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung i. S. d. § 125 durchgeführt wurden. Eigenerklärung über Gesamtumsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Erklärung zu Russland-Sanktionen Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Mindesthöhe für Personen- und sonstige Schäden: 1 Mio. EUR).
Kriterium
Angabe von drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Lieferung von Schutzhandschuhen) an öffenliche oder private Auftraggeber.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöß … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die jeweilige Rahmenvereinbarung um weitere 24 Monate.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
13.08.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 181 (Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

27vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (73 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens8 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 29.04.2025
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Vergabebekanntmachung
  5. Vergabebekanntmachung
  6. BekanntmachungFrist 12.11.2024
  7. BekanntmachungFrist 17.09.2024
  8. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 37eae0a1-24ce-4734-80bc-b13a144f29f3.