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Lieferung und Installation einer Zusatzalarmierung für die Feuerwehr Münster

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-0029-37veröffentlicht 13.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 236 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 15 Tagen · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
225 Tage
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48143, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (271 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (330 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Angebotspreis (30%)30 %
  • Qualität für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen (70%)70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Projektdurchführung und Begleitung, Lieferung einer Software zur App gestützen Alarmierung, Installation, Inbetriebnahme und Integration von Hard- und Sofware und des Backupsystems, Datensicherheit und Wiederherstellung, Virenschutzlösung für Serverumgebungen, Tests und Qualitätssicherung, Schulungen und Dokumentation

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Angebotspreis (30%)Gewichtung (Punkte, genau) 30(30 % Wichtung) Der Angebotspreis geht mit 30 % in die Gesamtgewichtung ein (vgl. die Gesamtsumme ausweislich im Kapitel Kalkulationsgrundlage). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 (ungewichtete) Punkte. Multipliziert mit der Wichtung ergeben sich damit 30 gewichtete Punkte maximal für den besten Preis. Die teureren Bieter erhalten im Verhältnis zum "Bestbieter" nach der folgenden Formel die gewichteten Punkte: (Preis Bestbieter / Preis Angebot) * 100 Punkte * Gewichtung Es wird somit ein Verhältnis zwischen dem besten Preis und dem Angebotspreis ermittelt.
Qualität
Qualität für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen (70%)Gewichtung (Punkte, genau) 70Qualität 70 % dazu zählt: Gesamteindruck der Präsentation (15 %) Vorgehensweise bei der Leistungserbringung (70 %) Erfahrungen zur eingesetzten Software und Dokumentations-Plattformen (15 %) Neben dem Preis sollen die Bieter auftragsbezogen im Rahmen einer Präsentation darstellen, wie sie die folgenden Anforderungen über den Beauftragungszeitraum erfüllen werden. Aus diesen unten genannten inhaltlichen Anforderungen gehen die Punkte hervor, die abgehandelt werden müssen. Die Präsentationsleistung wird nach dem nachstehenden Schulnotenmodell bewertet. Für die Präsentation bzgl. der Unterkriterien gelten ("vor die Klammer gezogen") die folgenden allgemeinen Anforderungen: Formal: Präsentationsdauer: max. 60 Minuten [Hinweis zu den Verhandlungsgesprächen und Präsentationen: Die Verhandlungsgespräche sowie die Präsentationen werden ausschließlich in Präsenz durchgeführt. Die Gespräche finden beim Auftraggeber statt und werden durch den Auftraggeber protokolliert. Die Präsenztermine sind für den 25.03.2026 bis einschließlich 26.03.2026 vorgesehen. Die Unternehmen sind aufgefordert, bereits jetzt diese beiden Termine einzuplanen. Die Bieter werden rechtzeitig über die konkreten Termine informiert. Eine Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen sowie die Präsentationen in anderer Form (z.B. per Video oder Telefonkonferenz) ist nicht vorgesehen. Die für die Präsentation vorgesehenen Unterlagen sind gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Hierzu zählen insbesondere die Präsentationsfolien sowie sämtliche Notizen, Sprechzettel oder Fließtexte, die für den Vortrag vorgesehen sind. ] Inhaltlich: Es wird bewertet, wie vollständig, fundiert und präzise der potenzielle Leistungserbringer (Bieter) die Vorgaben aus den Anforderungen (Ziel, Aufgabenstellung, Kalkulationsgrundlage) in seiner Präsentation jeweils aufgreift und überzeugend darstellt. Zeigt die im Rahmen der Präsentation vorgestellte Herangehensweise ein nur oberflächliches und lückenhaftes Verständnis der Anforderungen oder werden diese nur rein schematisch und rudimentär oder logisch brüchig dargestellt, lässt die die präsentierte Herangehensweise also eine nur schlechte und weniger qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten. Dieses führt zu einer schlechteren Benotung der Qualität. Zeigt der Bieter/Die Bieterin in der Präsentation seiner Ausführungen dagegen ein tiefgehendes und umfassendes Verständnis für die Anforderungen, indem er sie praxisgerecht, umfassend, logisch und strukturiert beschreibt, und lässt die Herangehensweise daher eine gute und qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten, führt dies zu einer besseren Benotung der Qualität. Inhaltlich sind die folgenden Punkte im Rahmen der Präsentation wertungsrelevant und von den Bietern zu berücksichtigen. Der Bieter stellt sich hierbei ggf. auch den Fragen des Auftraggebers. Die dazu ausgearbeiteten Konzepte müssen einen Bezug auf die genaue Quelle aufweisen: Jeweilige Angabe der Textposition (z.B. LV OZ 1 - LV OZ 20 aus dem Lastenheft, Anlage 1, oder Seiten- und Absatzangabe). Konzepte ohne diese genauen Bezüge zu den Textpositionen / Seiten- und Absatzangaben werden nicht gewertet. Inhaltlich: Es wird bewertet, wie vollständig, fundiert und präzise der potenzielle Leistungserbringer (Bieter) die Vorgaben aus den Anforderungen (Ziel, Aufgabenstellung, Kalkulationsgrundlage) in seiner Präsentation jeweils aufgreift und überzeugend darstellt. Zeigt die im Rahmen der Präsentation vorgestellte Herangehensweise ein nur oberflächliches und lückenhaftes Verständnis der Anforderungen oder werden diese nur rein schematisch und rudimentär oder logisch brüchig dargestellt, lässt die die präsentierte Herangehensweise also eine nur schlechte und weniger qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten. Dieses führt zu einer schlechteren Benotung der Qualität. Zeigt der Bieter/Die Bieterin in der Präsentation seiner Ausführungen dagegen ein tiefgehendes und umfassendes Verständnis für die Anforderungen, indem er sie praxisgerech …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
225 Tage
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Aus den Bewertungs- und Zuschlagskriterien: Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche / Präsentation erfolgt eine zusammenführende Bewertung im Hinblick auf die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung des Bieters. Hinweis zu den Verhandlungsgesprächen und Präsentationen … ganz lesenAus den Bewertungs- und Zuschlagskriterien: Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche / Präsentation erfolgt eine zusammenführende Bewertung im Hinblick auf die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung des Bieters. Hinweis zu den Verhandlungsgesprächen und Präsentationen: Die Verhandlungsgespräche sowie die Präsentationen werden ausschließlich in Präsenz durchgeführt. Die Gespräche finden beim Auftraggeber statt und werden durch den Auftraggeber protokolliert. Die Präsenztermine sind für den 25.03.2026 bis einschließlich 26.03.2026 vorgesehen. Die Unternehmen sind aufgefordert, bereits jetzt diese beiden Termine einzuplanen. Eine Teilnahme an den Verhandlungsgespräche sowie die Präsentationen in anderer Form (z.B. per Video oder Telefonkonferenz) ist nicht vorgesehen. Die für die Präsentation vorgesehenen Unterlagen sind gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Hierzu zählen insbesondere die Präsentationsfolien sowie sämtliche Notizen, Sprechzettel oder Fließtexte, die für den Vortrag vorgesehen sind.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYT8UW941Y# Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. All … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYT8UW941Y# Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen. Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden. Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail-Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind, Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will. Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben. Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit: 1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten; 2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten, 3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. 4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen; 5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln 6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Ka …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

158vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (73 Lose mit Angabe)
362.924 €Zuschlagswert im Median
253.015 € – 485.662 €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4467427a-42a1-4250-911d-66ff452c16c1.