Lieferung Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke 2025/2026 mit der Option auf Verlängerung um drei weitere Schuljahre
Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg
Aktenzeichen OV006.25veröffentlicht 10.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 595 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.08.2025 – 31.07.2026
- Lose
- 4
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Oberhavel.
- Lieferung 1 Stück 3-achs Winterdienst-LKW inkl. StreuerDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost · Hohen Neuendorf OT StolpeFrist 20.11.2026
- Beschaffung von HVO100 Dieselkraftstoff für die AM Michendorf und KavelstorfDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost · Hohen Neuendorf OT StolpeFrist 12.11.2026
- Stromausschreibung 2027/2028 Gemeinde Löwenberger LandGemeinde Löwenberger Land, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH · Löwenberger LandFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Brandenburg (100 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 595 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.08.2025 – 31.07.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Oranienburg16515, Landkreis Oberhavel, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Landkreis Oberhavel
- Angebotsfrist 08:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 08:01 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 16 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2026
- Heute
Beschreibung
Schulbuchlieferung für kreiseigene Schulen im Schuljahr 2025/2026 mit Option auf Verlängerung für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 verteilt auf 4 Lose
Gegenstand nach CPV
- 22111000SchulbücherHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los A Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG. | 1 Jahr | 142.348 € |
| 2 | Los B Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG. | 1 Jahr | 142.700 € |
| 3 | Los C Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG. | 1 Jahr | 150.817 € |
| 4 | Los D Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG. | 1 Jahr | 158.981 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die unter Ziff. 3 des Angebotsschreibens (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) aufgeführten Serviceleistungen: - Anlieferung der Schulbücher zur Anlieferungsstelle nach terminlicher Abstimmung mit der Schule an eine durch die Schule zu bestimmende Stelle - Bibliographische Nachweise - Entsorgung des Verpackungsmaterials der angelieferten Bücher - Fachliche Beratung mit entsprechenden Anschauungsmaterial vor Ort - Telefonische Hotline (gebührenfreie Telefonnummer) - Lieferung frei Haus - Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen in die einzelnen Schulen / Klassenräume - Literaturlisten, Zusammenstellung von Nachbestellungen werden entsprechend der Lieferbedingungen der Verlage durchgeführt - Nachbestellungen - auch Einzeltitel - werden über das Jahr hinweg durchgeführt - Rechnungsstellung nach Vorgabe des Auftraggebers / getrennt nach einzelnen Schulen - Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Eignung8 von 8 angegeben
- Spezifischer Jahresumsatz
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Erklärung zu Angaben zum Umsatz aus vergleichbaren Aufträgen des Unternehmens mit einem Mindestjahresumsatz von 50.000,00 EUR Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern … ganz lesenkürzer
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Erklärung zu Angaben zum Umsatz aus vergleichbaren Aufträgen des Unternehmens mit einem Mindestjahresumsatz von 50.000,00 EUR Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf … ganz lesenkürzer
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bekannt sind und beachtet werden, insbesondere die geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor … ganz lesenkürzer
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bekannt sind und beachtet werden, insbesondere die geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden - Eigenerklärung, dass gegen den Bieter keine Liefersperren verhängt sind und er alle Bücher sämtlicher Verlage beschaffen kann Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 2) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Umstände nach §§ 123, 124 GWB Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeins … ganz lesenkürzer
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 2) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Umstände nach §§ 123, 124 GWB Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 4) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche; zusätzlich zu Anlage 4: Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie) sofern auf Grund der Rechtsform möglich mit Benennu … ganz lesenkürzer
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 4) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche; zusätzlich zu Anlage 4: Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie) sofern auf Grund der Rechtsform möglich mit Benennung des Geschäftsführers und sämtlicher Gesellschafter oder bei Einzelunternehmen die Gewerbeanmeldung mit sämtlichen Änderungen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen … ganz lesenkürzer
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2026
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 verteilt auf 4 Lose.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 15.05.2025, 08:01 Uhr. keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ode … ganz lesenkürzer
Leistung: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugswei … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- 1. Bindefristende: 14.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HH04
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg
- Website
- oberhavel.de
- Kontakt
- vergabestelle@
oberhavel.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 221 (Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Buchhandlung Peter Weda GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bec46e1c-f4ae-466c-b637-d774f47aae12.