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geometrische Qualitätsverbesserung in acht Katasterbezirken gemäß Prioritätenerlass III des Ministeriums des Innern und für Kommunales auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel - 8 Lose

Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen OV015.26veröffentlicht 05.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 51 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 8 Lose · in 10 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate01.11.2026 – 15.09.2027
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.09.2027
    vor 7 Tagen
  2. Veröffentlichung
    vor 3 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel (Auftraggeber) beabsichtigt acht Aufträge für die Erbringung von Dienstleistungen zur geometrischen Verbesserung der Liegenschaftskarte in acht Katasterbezirken im Kreisgebiet Oberhavel zu vergeben.

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Katasterbezirk Gemarkung Badingen - Flur 5

Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.

10 Monate–
2
Katasterbezirk Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4

Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.

10 Monate–
3
Katasterbezirk Gemarkung Hohenbruch - Flur 7

Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.

10 Monate–
4
Katasterbezirk Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2

Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.

10 Monate–
5
Katasterbezirk Gemarkung Mildenberg - Flur 5

Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.

10 Monate–
6
Katasterbezirk Gemarkung Mildenberg - Flur 2

Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.

10 Monate–
7
Katasterbezirk Gemarkung Schulzendorf - Flur 2

Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.

10 Monate–
8
Katasterbezirk Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5

Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.

10 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
15.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, … ganz lesenDie Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Die Losvergabe wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt in absteigender Reihen … ganz lesen1. Die Losvergabe wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. Bei identischen Kostenschätzungen (brutto) entscheidet das Los. 2. Dieses Vorhaben wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg. Die Maßnahme zur geometrischen und inhaltlichen Qualifizierung der Liegenschaftsdaten erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie "Geobasisdaten 2024" des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg. 3. Hinweis zur Ausführungszeit: Beginn: 01.11.2026 Ende der regulären Leistungserbringung: 30.06.2027 (Ende II. Quartal 2027) Zeitraum für optionale Mängelbeseitigung / Korrekturen: 01.07.2027 bis spätestens 15.09.2027
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HURM#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Letzte vergleichbare Vergabe (2026): geometrische Qualitätsverbesserung in acht Katasterbezirken gemäß Prioritätenerlass III des Ministeriums des Innern und für Kommunales auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel - 8 Lose

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326vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e1259943-bf52-4ee6-99c7-966d4302da11.