Stromausschreibung 2027/2028 Gemeinde Löwenberger Land
Gemeinde Löwenberger Land, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH · Löwenberger Land, Brandenburg
Aktenzeichen 2026DR000028veröffentlicht 01.11.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Löwenberger Land16775, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 2 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 17 Tagenan KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
- Angebotsfrist 13:00 Uhrin 28 Tagennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetin 41 Tagen13 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 59 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Gemeinde Löwenberger Land, Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028, Liefermenge: 1.572.370 kWh/Jahr.
Gegenstand nach CPV
- 09310000ElektrizitätHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | TL 1 Gemeinde Löwenberger Land SB Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Löwenberger Land, Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028, Liefermenge: 373.750 kWh/Jahr. | 2 Jahre | – |
| 2 | TL 2 Gemeinde Löwenberger Land MIX Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Gemeinde Löwenberger Land, Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028, Liefermenge: 1.198.620 kWh/Jahr. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) - Angabe Berufs-, Handels- oder vergleichbare Register und Eintragsnummer - Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen aktuellen Registerauszug vom Bieter zu fordern - Aktuell ist ein Auszug, der die gegenwärtigen rechtlic … ganz lesenkürzer
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) - Angabe Berufs-, Handels- oder vergleichbare Register und Eintragsnummer - Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen aktuellen Registerauszug vom Bieter zu fordern - Aktuell ist ein Auszug, der die gegenwärtigen rechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Vorlage zutreffend wiedergibt 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten maximal drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte Strom) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten maximal drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Sofern der Jahresabschluss noch nicht festgestellt oder veröffentlicht ist, werden vorläufige Zahlen akzeptiert, die z. B. aus der vorläufigen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) stammen - Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung entsprechende Nachweise (z. B. Jahresabschlüsse, Bilanzen o. ä.) vom Bieter zu fordern 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mindestens zwei Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Lieferzeitraums (Lieferjahr), der Liefermenge im Lieferjahr und der Anzahl der Abnahmestellen sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen. - Angabe, welche Teile des Auftrags des Unternehmens als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 13 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: - Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer d. Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4GWB). - Ein Nachprüfungsantrag is … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4GWB). - Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB). - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Gemeinde Löwenberger Land, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Alte Schulstraße 1a, 16775 Löwenberger Land
- Website
- kubus-kommunalberatung.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da41bc9e-68fd-4e30-a833-65c361d8d91f.