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Leistungen des Technischen Gebäudemanagements im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Bonn

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 458-23veröffentlicht 23.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 774 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 30 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
53 Monate15.11.2024 – 30.04.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Wertungspreis70 %
  • Eigenes schriftliches Konzept des Bieters30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2029
    vor 24 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellen.

Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst.

Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen.

Zu berücksichtigen sind Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz) 340 Innenwände (Innentüren und -fenster) 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.) 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 420 Wärmeversorgungsanlagen 430 Lufttechnische Anlagen 440 Starkstromanlagen 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne TK- und IT-technische Anlagen) 460 Förderanlagen 470 Nutzungsspezifische Anlagen 480 Gebäudeautomation 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 540 Technische Anlagen in Außenanlagen sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: - DGUV V4, Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - DGUV V4, Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2052, Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen - VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 6022, Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023, Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung - TrinkwV 2001, Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung - TRBS 1201, Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181, Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung - 42. BImschV, Bundesimmissionsschutzverordnung - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen, d.h., dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz-/Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Der AN ist verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme der Kostengruppen 300 - 500 nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung -der jeweils gültigen Bestimmungen -der behördlichen Auflagen und Bestimmungen -der öffentlich-rechtlichen Anforderungen -den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik -den Herstellerangaben unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft/Nutzung zu betreiben und instand zu halten.

Das Technische Gebäudemanagement umfasst dabei die Leistungen: -Betreiben -Inspektion -Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen -DGUV V4 - Leistungen -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortlicher -Wartung -Instandsetzung -Optimieren -Störungsmanagement -ggf. Gewährleistungsüberwachung -Berichten -Dokumentieren -Energiemanagement -Stillstandsmanagement/Stillstandswartung -Entsorgung -Kommunikationsmanagement -EDV -Nutzung eines CAFM-Systems und sonstige Leistungen: - Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase - Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst - Objektleitung - Haustechniker-, und Haushandwerkerleistungen

Weitere Angaben, siehe Ziffer 5.1

Beschreibung des Loses

Fortsetzung aus Ziffer 2.1

Für die Leistungserbringung wird das folgende Personal und dessen Vertretung benötigt: -zwei Objektleiter und je eine Vertretung -fünf Haustechniker - drei der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar, zwei der Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik oder vergleichbar -ein Haushandwerker der o.g. Fachrichtung, oder als Schlosser oder vergleichbar

Die Objektleiter sind für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich. Sie müssen zwischen 06:30Uhr - 16:00 Uhr (40 Stunden wöchentlich) vor Ort und ansonsten ständig erreichbar sein.

Die Haustechniker müssen zwischen 07:00 Uhr - 15:30 Uhr vor Ort präsent sein.

Der AN hat 24 Stunden an 365/366 Tagen im Jahr einen Bereitschaftsdienst zu betreiben, bei welchem Störmeldungen der AG sowie automatisierte Meldungen der GLT auflaufen. Das Störungsmanagement muss ständig erreichbar sein. Der AN ist verpflichtet, seinen Bereitschaftsdienst hinsichtlich Personal- und Sachausstattung so auszustatten, dass alle erforderlichen Maßnahmen bei gemeldeten Störungen und Anforderungen eingeleitet und veranlasst werden können und alle Anforderungen an die Reaktionszeiten erfüllt werden.

Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend. Darüber hinaus sind die Reaktions- und Störungsbeseitigungs-zeiten sicherzustellen: -für Aufzugsanlagen eine Reaktionszeit nach TRBS 3121 von max. 30 Minuten -für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, NEA, USV, Kommunikationsanlagen etc.) und Hilfsanlagen (Kühlung, Lüftung etc.) eine Reaktionszeit von max. 30 Minuten -bei innerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter den Begriff Kleinreparatur fällt, ist unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen -bei allen außerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter den Begriff Kleinreparatur ist unverzüglich, spätestens jedoch 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN, mit der Störungsbeseitigung zu beginnen

Der AN setzt moderne EDV- bzw. CAFM-Systeme ein. Das CAFM-System des AN muss software- und hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen, es muss in einer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig zertifizierten Betriebsumgebung implementiert sein.

Die Start-Up-Phase beginnt nach Zuschlagserteilung mit Stufe 1. Während der gesamten Start-Up-Phase hat sich der AN in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe einzuarbeiten. Zu Beginn sind die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen einzuleiten. Für die Liegenschaftsübernahme hat der AN ein Start-Up-Team bereitzustellen, dem Objektleiter, die Haustechniker, der Haushandwerker und ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter angehören. Die Stufe 2 der Start-Up-Phase beginnt am 01.02.2025, der Regelbetrieb am 01.05.2025.

In der Vertragsauslaufphase übergibt der AN das Objekt an die AG bzw. an den neuen Dienstleister.

Der AN ist verpflichtet, über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende (schriftliche) Aufträge der AG zu übernehmen. Die Handlungsweise richtet sich nach Kostengrenzen und Leistungsart (VOB/VOL) und sind der LB zu entnehmen.

Alle weiteren Angaben sind der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis und den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungspreis70 %
Eigenes schriftliches Konzept des Bieters30 %
Preis
WertungspreisEs gilt die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis in €. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 70 Punkten. Die anderen Angebote werden in absteigender Bepunktung jeweils im Verhältnis zum günstigsten Angebot gewertet, indem der niedrigste geprüfte Preis durch den Preis des jeweiligen Angebotes dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 70 Punkten multipliziert wird.
Qualität
Eigenes schriftliches Konzept des BietersDas Konzept des Bieters zur Leistungserbringung wird als Qualitätskriterium in die Wertung einbezogen. Grundlage für das (schriftliche) Konzept sind die aus dem Vertrag, der Leistungs- und Liegenschaftsbeschreibung sowie aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen --- Folgende Teilkonzepte sind Bestandteil des Gesamtkonzepts, haben die entsprechende Untergewichtung und sind entsprechend zu erläutern: -Konzept zur Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase (5%) -Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement (7,5%) -Konzept zum Störungsmanagement (7,5%) -Konzept zum Qualitätsmanagement (5%) -Konzept des Energiemanagements (5%) Die Teilkonzeptbewertung fließt entsprechend ihres Anteils an der prozentualen Gesamtgewichtung in das Ergebnis der Konzeptbewertung insgesamt (30 %) ein. Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Kriterium. Der Wertung der Teilkonzepte wird ein Bewertungsschlüssel zugrunde gelegt, der den Vergabeunterlagen zu entnehmen ist. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit der für das Teilkonzept angegebenen Prozentangabe (Gewichtung in Relation zur Gesamtgewichtung) multipliziert und durch 10 dividiert. Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Kriterien werden abschließend addiert. Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN-A4-Seiten zu erläutern. Die Seiten dürfen nur einseitig beschrieben werden. Von der oben genannten maximalen Seitenzahl sind das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis ausgeschlossen. Die Seiten sind mit der Schriftart Arial, Schriftgröße 11 und einem Zeilenabstand von „1,5 Zeilen“ zu beschreiben.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.11.2024
Vertragsende
30.04.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 4 Jahre verlängert werden, also maximal bis 30.04.2033. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachp … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss inner-halb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten neben den erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Geheimhaltung und Datenschutz Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeh … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags gelten neben den erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Geheimhaltung und Datenschutz Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt – Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen - der AG sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher, vorheriger, schriftlich erteilter Einwilligung der AG Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß Anlage – Compliance- und Verschwiegenheitserklärung - zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Diese Erklärung ist jährlich zu wiederholen, die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
Hinweis
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nach Absprache vom 12.08. bis zum 16.08.2024. Besichtigungstermine sind mind. 3 Arbeitstage vorab zu vereinbaren. Für das Angebot ist das Leistungsverzeichnis zu verwenden. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Min … ganz lesenOrtsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nach Absprache vom 12.08. bis zum 16.08.2024. Besichtigungstermine sind mind. 3 Arbeitstage vorab zu vereinbaren. Für das Angebot ist das Leistungsverzeichnis zu verwenden. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: 1. Angebotsschreiben 2. Leistungsverzeichnis im GAEB- und PDF-Format 3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft 4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation", nur bei Abgabe eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit 5. Formular "Bietergemeinschaftserklärung", falls einschlägig 6. Angaben zum CAFM-System 7. Preisgleitklauseln Objektleiter, Haustechniker und -Haushandwerker 8. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung 9. Zertifikat gem. ISO 27001 oder vergleichbar für das CAFM-System 10. Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 03.09.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangenen Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur v …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
SPIE Efficient Facilities GmbH, Ratingen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

87vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (130 Lose mit Angabe)
554.248 €Zuschlagswert im Median
198.665 € – 7,93 Mio. €mittlere Hälfte, 25 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.09.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.09.2024 auf 24.09.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eb89e4f4-98fb-4cc2-a426-4e6faccb553a.