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ohne Zuschlag beendetEU-weitDienstleistungen

Landeskompetenzstelle zur Beratung bei der Digitalisierung in der Pflege

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen #102/24veröffentlicht 29.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 705 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre08.01.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Grobkonzept35 %
  • Betrieb der Landeskompetenzstelle15 %
  • Sicherstellung Projektdurchführung15 %
  • Preis35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 23 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in der Pflege" wie Digitale Pflegeanwendungen, Ambient Assisted Living-Lösungen u.ä. informiert und berät.

Die Beratung soll unabhängig und neutral erfolgen. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Landeskompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen und dem Bedarf der Einrichtungen anzupassen und weiterzuentwickeln.

Schulungen des Personals in den Pflegeeinrichtungen sollen nicht konzipiert und durchgeführt werden. Es ist dabei kein eigener Showroom bzw. kein eigenes Praxislabor o.ä. einzurichten. Hierbei soll eher mit vorhandenen Akteuren in Sachsen partnerschaftlich kooperiert werden.

Adressaten der Leistungen der Landeskompetenzstelle:

Das Angebot soll allen Leistungserbringern im Bereich Pflege in Sachsen zur Verfügung stehen. Es richtet sich an diejenigen, die Beratung in den genannten Bereichen "Anschluss an die TI" und Digitalisierung suchen.

Weiterhin soll die Landeskompetenzstelle die übergreifende Vernetzung und den Aufbau eines sachsenweiten Austausch- und Informationsnetzwerkes unterstützen, um die Projektumsetzungen der einzelnen Einrichtungen bzw. Träger zu beschleunigen.

Eine örtliche Ansiedlung der Landeskompetenzstelle in Sachsen ist vorerst nicht notwendig. Grundsätzlich ist eine gute Verkehrsanbindung für die notwendige Präsenz der beratenden Personen in den Pflegeeinrichtungen in Sachsen jedoch notwendig.

Beschreibung des Loses

Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in der Pflege" wie Digitale Pflegeanwendungen, Ambient Assisted Living-Lösungen u.ä. informiert und berät.

Die Beratung soll unabhängig und neutral erfolgen. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Landeskompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen und dem Bedarf der Einrichtungen anzupassen und weiterzuentwickeln.

Schulungen des Personals in den Pflegeeinrichtungen sollen nicht konzipiert und durchgeführt werden. Es ist dabei kein eigener Showroom bzw. kein eigenes Praxislabor o.ä. einzurichten. Hierbei soll eher mit vorhandenen Akteuren in Sachsen partnerschaftlich kooperiert werden.

Absprachen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgen auch in den monatlichen jour fixe, welche vorrangig als Videokonferenzstattfinden. Das Protokoll zu den jour fixe führt der Auftragnehmer.

Leistungsbestandteile im Einzelnen siehe Ziffer 3.1 Teil A der Leistungsbeschreibung Ausführungszeiträume siehe Ziffer 3.2 Teil A der Leistungsbeschreibung

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Grobkonzept35 %
Betrieb der Landeskompetenzstelle15 %
Sicherstellung Projektdurchführung15 %
Preis35 %
Qualität
Grobkonzeptsiehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung
Qualität
Betrieb der Landeskompetenzstellesiehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung
Qualität
Sicherstellung Projektdurchführungsiehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung
Preis
siehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Referenzen Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten und/oder derzeit in Bearbeitung befindlichen vergleichbaren Leistungen (mindestens 1 Referenz). Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben. Projektteam Der Auftragnehmer hat … ganz lesenReferenzen Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten und/oder derzeit in Bearbeitung befindlichen vergleichbaren Leistungen (mindestens 1 Referenz). Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben. Projektteam Der Auftragnehmer hat die fachliche Eignung der mit dem Auftrag betrauten Beschäftigten in Formblatt »06 Erklärung Projektteam« entsprechend anzugeben. Für den Betrieb der Landeskompetenzstelle wird ein Aufwand im Stellenumfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten mit je 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche angenommen. Das einzusetzende Personal soll dabei über pflegefachliche oder pflegewissenschaftliche und informationstechnische Berufsqualifikationen, jeweils zzgl. mindestens einjähriger Berufserfahrung verfügen. Daneben sind Erfahrungen im Bereich des Projektmanagements in Langzeitprojekten sowie kommunikative, methodische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen für die operative Umsetzung der Landeskompetenzstelle nachzuweisen. Die Angabe kann durch formelle Abschlüsse, Zertifikate und/oder durch entsprechende Referenzen erbracht werden. Es ist davon auszugehen, dass zur Informierung und Beratung der Pflegeeinrichtungen vor Ort auch Reisen in ganz Sachsen notwendig sind. Weiterhin ist der Austausch mit den Kompetenzstellen anderer Bundesländer sowie mit dem Kompetenzzentrum des Bundes zu pflegen. Die Tätigkeiten sind daher mit intensiver Reisetätigkeit innerhalb Sachsens und gelegentlicher Reisetätigkeit in andere Bundesländer verbunden. Die Reisekosten nach dem Sächsischem Reisekostengesetz abzurechnen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Eine Vertretungsregelung mit gleichwertiger Qualifikation im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen und zu dokumentieren. Die angegebenen Personen gelten als vertraglich fest vereinbartes Projektteam und sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit oder Ausscheiden eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin) gegen Personen mit hinreichend ähnlichen Qualifikationen, Fachkenntnissen und Erfahrungen austauschbar. Hierzu sind in der Anlage »06 Erklärung Projektteam« die entsprechenden Angaben anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.12.2024

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